[NI] Besoldungsrunde 2019 - Niedersachsen

Begonnen von Admin, 04.03.2019 10:51

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Buccaneer

https://www.rundblick-niedersachsen.de/neuer-plan-500-euro-weihnachtsgeld-fuer-beamte-aber-nur-wenn-die-kasse-voll-bleibt/
[/quote]
"...Wir lassen Euch gewinnen, aber nur wenn Ihr weniger Tore schießt als wir..." wäre ein ähnlich sinnvoller Ansatz!!
Wenn irgendwo etwas eingespart wird, um es an anderer Stelle auszugeben - wie soll da je etwas "übrigbleiben"??

SwenTanortsch

Der Hinweis auf die anderen Arbeitnehmer ist genauso wie die gewaltige Summe von 500 Euro auf jeden Fall interessant. Denn jetzt kommt noch eine weitere Zahl, die die Relationen des "Sonderopfers" verdeutlicht, das den Beamten in Niedersachsen seit spätestens 2003 Jahr für Jahr abverlangt worden ist. Diese Zahl birgt noch einmal - finde ich - besonderen Sprengstoff.

Am Wochenende habe ich nicht nur die niedersächsischen Verbraucherpreisindizes für die betreffenen Jahre recherchiert, auf deren Grundlage ich die heute morgen genannten Zahlen ermittelt habe. Diese Zahlen zeigen die zum Inflationsausgleich fehlenden Besoldungswerte, also weitgehend diesen sogenannten Inflationsausgleich, der nicht stattgefunden hat. Zugleich habe ich auch die Veränderungen der Nominallöhne in Niedersachsen im Zeitraum von 2002 bis 2017 recherchiert. Hierbei ist für mich für ein Jahr, in dem es zu Umstellungen in den statistischen Berechnungsmethoden in Deutschland kam, der Wert noch nicht ganz klar. Da es sich dabei aber eher um eine Nachkommastelle handeln wird, dürfte die nächste Zahl von der Relation her verhältnismäßig reliabel sein.

Während die Besoldung ab 2003 gezielt abgesenkt worden ist, haben sich die durchschnittlichen Nominallöhne im verarbeitenden Gewerbe und in den Dienstleistungsberufen mit Ausnahme weniger Jahre in der Mitte der Nuller-Jahre und des Jahres 2012 oberhalb des Verbraucherpreisindexes (also landläufig: der Inflationsrate) entwickelt. Der Nettonominallohnindex dürfte sich in Niedersachsen im Durchschnitt von 2002 nach 2017 von 100 auf etwa 110,5 erhöht haben, die niedersächsischen Nominallöhne sind also in jenem Zeitraum im Durchschnitt um rund zehn Prozent gestiegen. Errechnet man nun, wie sich die Besoldung in jedem Jahr kaufkraftparitätisch entwickelt hätte, wenn also die Besoldung nicht abgesenkt, sondern identisch mit den durchschnittlichen Erhöhungen der Nominallöhne vorangeschritten wäre, dann stellt man fest, dass die Bruttobesoldung zwischen 2003 und 2017 im Durchschnitt pro Jahr hätte um 5.350 Euro höher liegen müssen. Die nominale Bruttobesoldung unseres betrachteten Beamten lag zwischen 2003 und 2017 insgesamt bei knapp 790.000 Euro und hätte, wenn sie im Durchschnitt der Löhne gestiegen wäre, bei knapp 870.000 Euro liegen müssen.

Im Durchschnitt hätte die Bruttobesoldung in jedem der 15 Jahre also um rund 10 Prozen höher liegen müssen, wenn sie genauso an den wirtschaftlichen Entwicklungen beteiligt worden wäre wie die Löhne. Oder noch schlagender ausgedrückt: In den 15 Jahren hätte unser Beamter anderthalb Jahre frei machen können, wenn seine Besoldung entsprechend der Löhne gestiegen wäre (und er hätte dann beispielsweise ein freiwilliges soziales Jahr beim Bund der Steuerzahler oder bei einem Finanzminister seines Vertrauens absolvieren können).


Admin


druide44

Zitat von: Nordlicht am 20.03.2019 09:00
http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Weihnachtsgeld-Schuldenbremse-Finanzplanung-Finanzminister-Reinhold-Hilbers-im-Interview

Herr Hilbers hat wieder mal gerechnet. Und auf welchen Betrag ist er wohl gekommen? ;D ;D ;D

Glaubt denn wirklich jemand daran das wir nach der fetten Erhöhung Weihnachstgeld bekommen, ich bitte euch.

Lustig ist auch das man wohl in der Justiz, seit es das SP-Expert Programm ( 2004) gibt, " vereinzelt " die Wechselschichtzulage falsch berechnet hat und nur 3 Jahre rückwirkend erstattet. Es wird geprüft.......

Pebbles

Hallo zusammen,

meint ihr also, die Umsetzung auf die Beamten zum 1.3. stehe noch nicht fest?
Ich hatte es so verstanden, dass sie fest steht, hatte naiverweise jetzt zum 1.4. sogar schon mit einem höheren Auszahlungsbetrag gerechnet.
Leider sieht der noch so aus wie immer...
Habt ihr schon etwas neues gehört?
VG

Buccaneer

Naja, 01.04. wäre ein wenig sehr sportlich gewesen...Änderungen müssen beim NLBV meist bis 05. des Vormonats feststehen, damit sie im Folgemonat wirksam werden können, und die vorsichtige Inaussichtstellung von Minister Hilbers kam ja erst am 13.03. Da Gesetze im Regelfall nicht rückwirkend gültig werden können, und das Besoldungsanpassungsgesetz (meines Wissens) noch nicht einmal beschlossen ist, müsste hier eine Nachzahlung für März bzw. April eingearbeitet werden, damit das wie angekündigt funktioniert...Warten wir es ab...!!!

druide44

Genau, das Gesetz muß erst beschlossen werden, ich gehe davon aus das wir die Erhöhung im Juli/August ausbezahlt bekommen. Egal, wichtig ist das es kommt.

Buccaneer

Genau, wenngleich ich schon hoffe, dass die Umsetzung noch vor der Sommerpause über den Tisch geht...Entwurf, 1. Lesung, 2. Lesung, Beschluß, Umsetzung im NLBV...na, ich hoffe, es wird noch im Juni etwas...wie gesagt: warten wir ab...

Admin


_restore

Sei es den unterer Gruppen gegönnt, aber ist  eine Mindesterhöhung von 100€ denn überhaupt rechtens? Gab es noch nie, oder? Damit verändern sich ja die prozentualen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen.

TV-Ler

Zitat von: _restore am 16.04.2019 09:11
Gab es noch nie, oder?
2017 gab es 75€ Mindesterhöhung, 100€ in der Tat noch nie  ;)

Buccaneer

...dann rückt die Auszahlungs-Wahrscheinlichkeit im Juni ja tatächlich in bedenkliche Nähe...

Nordlicht

Ich glaube nicht, dass das bis zur Auszahlung der Juni-Bezüge klappt.
Eingabeschluss für Änderungen dürfte so um den 16./17.05. herum sein. Alle späteren Änderungen, egal ob manuell oder automatisiert, wirken sich erst bei den Juli-Bezügen aus.

Nordlicht

Beim Nds. Landtag kann noch eine Online-Petition auf wirkungs- und zeitgleiche Übertragung des Tarifabschlusses bis zum 27.05. mitgezeichnet werden....