Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NI] Besoldungsrunde 2019 - Niedersachsen
Fragmon:
--- Zitat von: TV-Ler am 18.06.2019 13:16 ---
--- Zitat von: Fragmon am 18.06.2019 13:09 ---Die Erhöhungen der Indizes sind in Niedersachsen niedriger als in Sachsen obwohl es bundeseinheitlich gleich sein sollte.
--- End quote ---
Warum sollte das bundeseinheitlich gleich sein?
--- End quote ---
Ich habe es gerade gelesen, dass die Daten aus den statistischen Landesämtern genommen werden sollten bzw. Regional differenziert.
TV-Ler:
--- Zitat von: Fragmon am 18.06.2019 13:19 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 18.06.2019 13:16 ---
--- Zitat von: Fragmon am 18.06.2019 13:09 ---Die Erhöhungen der Indizes sind in Niedersachsen niedriger als in Sachsen obwohl es bundeseinheitlich gleich sein sollte.
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Warum sollte das bundeseinheitlich gleich sein?
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Ich habe es gerade gelesen, dass die Daten aus den statistischen Landesämtern genommen werden sollten bzw. Regional differenziert.
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Selbst wenn mit einem bundesweiten Durchschnitt gerechnet werden würde, so wäre doch gerade das fragwürdig. Die Beamtenbesoldung ist nunmal heute "regionalisiert" und deshalb sollte einen niedersächsischen Beamten beispielsweise die Teuerungsrate in Sachsen nicht scheren ...
DDU_Nds:
Lt. Pressemitteilung des MF gibt es
--- Zitat ---3,16 % - mind. 100 Euro - rückwirkend zum 01.03.2019
3,2 % zum 01.01.2020 und
1,4 % zum 01.01.2021
[...]
Mit der rückwirkenden Zahlung ist im September 2019 zu rechnen.
--- End quote ---
Falls ich es im Gesetzentwurf richtig gelesen habe, wird jetzt die Mindestversorgung aus A5 Stufe 8 mit 65 % berechnet - abzüglich der allgemeinen Stellenzulage und ohne die bisherige Bruttoerhöhung von 30,68 Euro.
Buccaneer:
6. § 40 Abs. 3 Satz 3 erhält folgende Fassung:
„3Es darf nicht hinter 75 Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe
der Besoldungsgruppe A 5 zurückbleiben.“
7. § 60 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„(4) § 58 Abs. 7 und 8 gilt entsprechend.“
...so der Text...
DDU_Nds:
§ 40 NBeamtVG bezieht sich auf die MindestUNFALLversorgung, die man erhält, wenn man einen Dienstunfall hatte und infolgedessen dauerhaft dienstunfähig ist.
Ich beziehe mich jedoch mit dem Wort "Mindestversorgung" auf § 16 Absatz 3 NBeamtVG (=> dauerhaft dienstunfähig, ohne dass ein Dienstunfall vorliegt)Im Entwurf unter Artikel 5 3. zu finden.
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