... Es wäre überraschend und auch erfreulich, wenn eine wirkungsgleiche Übertragung rückwirkend erfolgte. Aber ich befürchte, dazu ist weiterhin der von der Regierung empfundene Druck zu gering. Zugleich sollte sich unsere Freude dann auch nur begrenzt zeigen. Denn trotz alledem bliebe - jedenfalls nach den Berechnungen des Bundesverwaltungsgerichts - die Besoldung bis A7/A8 verfassungswidrig zu gering (2016, im letzten vom Gericht betrachteten Jahr, war der verfassungswidrige Zustand am größten; da die Besoldung 2017 und 2018 nicht wirklich überdurchschnittlich gestiegen ist, dürfte sich jener Zustand pereptuiert haben). Ich habe in den letzten Jahren zunehmend das Gefühl, dass sich die jeweiligen Regierungen sagen, bevor uns das Bundesverfassungsgericht endgültig auf die Finger klopft, nehmen wir noch einmal alles mit, was geht - der aller Wahrscheinlichkeit nach verfassungswidrige Zustand ist dabei so oder so lohnend für's Land, da der Anspruch auf Besoldungserstattung nur erhalten bleibt, sofern gegen die nicht statthafte Besoldung Widerspruch eingelegt worden ist - das hatten bis 2016 nicht einmal die Hälfte der niedersächsischen Landesbeamten getan. Wieso sollten Regierungsparteien, die sich mit Blick auf die Besoldung seit anderthalb Dekaden nicht an die Verfassung gebunden fühlen, jetzt etwas ändern? (ok, die Frage ist rhetorisch)