Autor Thema: [RP] Besoldungsrunde 2019 - Rheinland-Pfalz  (Read 14068 times)

Schmitti

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2019 - Rheinland-Pfalz
« Antwort #15 am: 10.04.2019 15:37 »
Auszug aus dem Entwurf für 2019:
Zitat
Die in den Anlagen 6 bis 11 des Landesbesoldungsgesetzes vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157 - 158 -), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 429), BS 2032-1, ausgewiesenen Beträge werden wie folgt geändert:
1.   um 3,2 v. H. werden ab dem 1. Januar 2019 erhöht
     a) die Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnungen A, B, W, R und C (kw),
     b) der Mindestbetrag nach § 37 Abs. 1 Satz 3 des Landesbesoldungsgesetzes,
     c) der Familienzuschlag, mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 der Landesbesoldungsordnung A,
     d) die Amtszulagen, die in den Fußnoten zu Ämtern der Landesbesoldungsordnungen A, B und R ausgebracht sind,
     e) die allgemeine Zulage nach Nummer 12 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B sowie nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu der Landesbesoldungsordnung C (kw),
     f) die Beträge der Grundgehaltsspannen der Anlage 11; 

2.  um 2 v. H. werden ab dem 1. Juli 2019 die nach Nr. 1 erhöhten Beträge erhöht,

3.  um 50 EUR werden ab dem 1. Januar 2019 die Anwärtergrundbeträge erhöht, 

4.  um 2 v. H. werden ab dem 1. Juli 2019 die nach Nr. 3 erhöhten Beträge erhöht.


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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2019 - Rheinland-Pfalz
« Antwort #17 am: 12.04.2019 08:34 »
Auszug aus dem Entwurf für 2019:
Zitat
Die in den Anlagen 6 bis 11 des Landesbesoldungsgesetzes vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157 - 158 -), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 429), BS 2032-1, ausgewiesenen Beträge werden wie folgt geändert:
1.   um 3,2 v. H. werden ab dem 1. Januar 2019 erhöht
     a) die Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnungen A, B, W, R und C (kw),
     b) der Mindestbetrag nach § 37 Abs. 1 Satz 3 des Landesbesoldungsgesetzes,
     c) der Familienzuschlag, mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 der Landesbesoldungsordnung A,
     d) die Amtszulagen, die in den Fußnoten zu Ämtern der Landesbesoldungsordnungen A, B und R ausgebracht sind,
     e) die allgemeine Zulage nach Nummer 12 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B sowie nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu der Landesbesoldungsordnung C (kw),
     f) die Beträge der Grundgehaltsspannen der Anlage 11; 

2.  um 2 v. H. werden ab dem 1. Juli 2019 die nach Nr. 1 erhöhten Beträge erhöht,

3.  um 50 EUR werden ab dem 1. Januar 2019 die Anwärtergrundbeträge erhöht, 

4.  um 2 v. H. werden ab dem 1. Juli 2019 die nach Nr. 3 erhöhten Beträge erhöht.

und 2020 und 2021?

Schmitti

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2019 - Rheinland-Pfalz
« Antwort #18 am: 12.04.2019 09:00 »
Zitat
Artikel 2
Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge für das Jahr 2020

(1) Die in den Anlagen 6 bis 11 des Landesbesoldungsgesetzes vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157 - 158 -), zuletzt geändert durch die Artikel 1 und 4 dieses Gesetzes, BS 2032-1, ausgewiesenen Beträge werden wie folgt geändert:

1. um 3,2 v. H. werden ab dem 1. Januar 2020 erhöht
a) die Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnungen A, B, W, R und C (kw),
b) der Mindestbetrag nach § 37 Abs. 1 Satz 3 des Landesbesoldungsgesetzes,
c) der Familienzuschlag, mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 der Landesbesoldungsordnung A,
d) die Amtszulagen, die in den Fußnoten zu Ämtern der Landesbesoldungsordnungen A, B und R ausgebracht sind,
e) die allgemeine Zulage nach Nummer 12 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B sowie nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu der Landesbesoldungsordnung C (kw),
f) die Beträge der Grundgehaltsspannen der Anlage 11;

2. um 2 v. H. werden ab dem 1. Juli 2020 die nach Nr. 1 erhöhten Beträge erhöht,
3. um 50 EUR werden ab dem 1. Januar 2020 die Anwärtergrundbeträge erhöht,
4. um 2 v. H. werden ab dem 1. Juli 2020 die nach Nr. 3 erhöhten Beträge erhöht.


Artikel 3
Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge für das Jahr 2021

(1) Die in den Anlagen 6 bis 8, 10 und 11 des Landesbesoldungsgesetzes vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157 - 158 -), zuletzt geändert durch die Artikel 2 und 4 dieses Gesetzes, BS 2032-1, ausgewiesenen Beträge werden wie folgt geändert:
Um 1,4 v. H. werden ab dem 1. Januar 2021 erhöht
1. die Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnungen A, B, W, R und C (kw), 
2. der Mindestbetrag nach § 37 Abs. 1 Satz 3 des Landesbesoldungsgesetzes,
3. der Familienzuschlag, mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 der Landesbesoldungsordnung A, 
4. die Amtszulagen, die in den Fußnoten zu Ämtern der Landesbesoldungsordnungen A, B und R ausgebracht sind, 
5. die allgemeine Zulage nach Nummer 12 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B sowie nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu der Landesbesoldungsordnung C (kw),
6. die Beträge der Grundgehaltsspannen der Anlage 11.

Ich würde ja die 84 Seiten pdf zur Wochenendlektüre zur Verfügung stellen, wenn man sie hier oder in einer PN anfügen könnte. ;)

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2019 - Rheinland-Pfalz
« Antwort #19 am: 13.04.2019 08:00 »
Ich würde ja die 84 Seiten pdf zur Wochenendlektüre zur Verfügung stellen, wenn man sie hier oder in einer PN anfügen könnte. ;)

Das wäre schick! Was wäre mein Wochenende ohne eine neue Besoldungstabelle? :-)
Man kann hier völlig anonym hochladen:
  https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/rp/index.html

Schmitti

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2019 - Rheinland-Pfalz
« Antwort #20 am: 13.04.2019 11:13 »
Das Wochenende ist gerettet ;-)

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2019 - Rheinland-Pfalz
« Antwort #21 am: 13.04.2019 12:52 »
Das Wochenende ist gerettet ;-)

Vielen Dank für die Zusendung! Wir haben nun die Tabellen mit unseren Prognosen verglichen. Ergebnis: jeweils 1 Cent Abweichung bei der Familienzulage Stufe 2 ab 2020. Ansonsten haben wir keine Fehler gefunden.

Ein Leser schrieb, unsere Tabellen 2020 seien falsch. Irrt er sich oder haben wir einen Fehler übersehen?

singlewalt

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2019 - Rheinland-Pfalz
« Antwort #22 am: 18.04.2019 16:37 »
INFORMATIONEN ZUR TARIFANPASSUNG 2019


Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich am 2.
März 2019 in den Verhandlungen über die Neuregelung der Entgelte für
die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und Praktikanten geeinigt.

Dabei erhöhen sich die Tabellenentgelte wie folgt:

zum 1. Januar 2019 um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent.
Darin enthalten sind
die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent
undfür die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung
von 3,01 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 100 Euro,
zum 1. Januar 2020 um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent.
Darin enthalten sind
die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um weitere 4,3
Prozent undfür die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare
Erhöhung von 3,12 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 90 Euro,
zum 1. Januar 2021 um ein Gesamtvolumen von 1,4 Prozent.
Darin enthalten sind
die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 1,8 Prozent
undfür die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung
von1,29 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 50 Euro.
Die Entgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, TVA-L Pflege und der
Praktikanten nach dem TV Prakt-L erhöhen sich ab 1. Januar 2019 und 1.
Januar 2020 um jeweils 50 €.

Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt gewerkschaftlicher
Zustimmungsverfahren, die bis auf den 30. April 2019 verlängert wurden.
Im Rahmen der danach anstehenden Redaktion ist die Tarifeinigung von den
Tarifvertragsparteien in Änderungstarifverträge umzusetzen.
Da bereits vorab einige Detailfragen insbesondere zu den Entgelttabellen
mit den Gewerkschaften abgestimmt werden konnten, werden die für die Zeit
vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 geltenden höheren
Tabellenentgelte im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge unter dem
Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den
Wegfall der Bereicherung berechnet und ausgezahlt.
Die Auszahlung der höheren Tabellenentgelte ist mit der Abrechnung Mai
2019 beabsichtigt.
Eine umfassende und abschließende Umsetzung der Neuregelungen der
Tarifeinigung wird erst nach Abschluss der Redaktion und der Abstimmung in
der Mitgliederversammlung bzw. mit den Gewerkschaften möglich sein.
Es wird deshalb gebeten, von Anrufen zum Stand der Tarifanpassungen im
Bereich des TV-L abzusehen.

male3003

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2019 - Rheinland-Pfalz
« Antwort #23 am: 07.05.2019 13:20 »
Hallo,

ist jemanden bekannt wann der Entwurf in den Landtag kommmt? Habe noch nichts gelesen ausser die Weitergabe an die Beteiligten.

Gruß

Chiara2001

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2019 - Rheinland-Pfalz
« Antwort #24 am: 07.05.2019 14:21 »
Homepage Landesamt der Finanzen:


Hinweise zum weiteren Verfahren beim Landesamt für Finanzen

Auf der Grundlage des Gesetzentwurfes werden wir die Erhöhung der Bezügebestandteile
technisch vorbereiten.

Die Auszahlung der erhöhten Bezüge erfolgt erstmalig mit der Bezügezahlung für den Monat
Juli 2019 (rückwirkend ab dem 1. Januar 2019).

Die Vorgriffszahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung.

Neue Informationen werden wir unverzüglich auf dieser Homepage veröffentlichen.

Schmitti

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2019 - Rheinland-Pfalz
« Antwort #25 am: 09.05.2019 18:25 »
Hallo, ist jemanden bekannt wann der Entwurf in den Landtag kommmt? Habe noch nichts gelesen ausser die Weitergabe an die Beteiligten.
Vorabdruck ist nun da: www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/9144-17.pdf
Wer sich die warmen Landtagsreden dazu anhören will, die Beratung ist für nächsten Donnerstag 16.5. vorgesehen ;-)

male3003

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2019 - Rheinland-Pfalz
« Antwort #26 am: 14.05.2019 14:10 »
Danke, dass war eigentlich meine Frage  :)

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2019 - Rheinland-Pfalz
« Antwort #27 am: 13.06.2019 14:33 »
Der Landtag hat den Gesetzentwurf angenommen. Rechtskraft erfolgt mit Verkündung.

Pressemitteilung des Finanzministeriums:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/pressemitteilung.rheinland-pfalz.3.html

Die Landtagsdebatte hierzu auf Youtube:
https://youtu.be/3wPuxTYZ5kI?t=14155

Abstimmung:
https://youtu.be/3wPuxTYZ5kI?t=15780

Gesetz(entwurf) im Wortlaut:
http://oeffentlicher-dienst.info/pdf/2019/rp-d-17-9144.pdf

Übersicht auf öffentlicher-dienst.info:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/rp/