Eine vernünftige Berufsrechtschutz gibt es meines Wissens nur mit Privatrechtschutz gemeinsam, würde daher nicht unter 25 Eur kosten und selbst da ist zusätzlich eine SB zu zahlen. Man denkt auch nicht, dass man das mal braucht bei der Justiz, die ja selbst das Recht vertritt, irgendwie lustig oder... Der Antrag war schon schädlich, so dass damals auch keine mehr abgeschlossen werden konnte, muss man auch alles wissen. Wer bei dem Gehalt (E6) zwei Kinder großzieht, kann nachvollziehen, wieviel da 25 Eur wert sind. Hat aber nix mit dem Thema an sich zu tun, finde Deinen Post mit dem nicht vorhandenen Mitleid überflüssig und wenig hilfreich. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht sorgen heißt es so schön. Aber danke für den Tipp mit der Prozesskostenbeihilfe, das könnte dem einen oder anderen vielleicht helfen. Es ist traurig, dass man dafür klagen muss, was einem rechtlich zustünde laut derzeit geltender Entgeltordnung.