Autor Thema: Entgeltordnung/Eingruppierung  (Read 8322 times)

Okidoki

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Entgeltordnung/Eingruppierung
« am: 04.03.2019 11:47 »
Hallo zusammen,
bin absoluter Laie und bitte um Erklärung, ob beim neuen Abschluss hinsichtlich  der Eingruppierung bzw. Entgeltordnung etwas ins Positive geändert wurde. Ich arbeite wie einige meiner Kolleginnen als Arbeitnehmerin alleine in der Geschäftsstelle und erledige sämtliche anfallende Tätigkeiten der gesamten Vorgänge (also vom Eingang bis Abschluss der Gerichtsakte). Ich bin in E6 eingruppiert ohne Fallgruppenzulage, da ich trotzdem angeblich nicht über 20 % schwere Tätigkeit komme. Wir wurden vertröstet, dass sich evtl bei den Tarifverhandlungen etwas tut. Ich lese nirgends etwas davon. Gerade nach dem Urteil 2018, bei dem die Angestellte in E9 kam, weil sie „ganzheitlich“ die  Arbeit erledigt wie wir ja auch, schien es, als ob sich schon wegen diesem Urteil was ändern muss. Hat die Aufteilung von E9 was damit zu tun?  Es wäre toll, wenn mir da jemand einen Tipp geben kann, ob sich was getan hat bzw. wie nun weiter vorgegangen werden kann. Den damals empfohlenen Antrag beim OLG, uns gemäß dem Urteil ebenfallls hochzustufen haben wir gestellt. Dieses hat ebenfalls die Tarifverhandlungen abgewartet und noch nicht entschieden. Vielen Dank im voraus. Lg

nichts_tun

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #1 am: 04.03.2019 20:52 »
Inwieweit die Eingruppierung von Geschäftsstellernverwalter/-innen geändert werden sollen, ist zunächst nicht ersichtlich. Die E9 im Abschnitt 12.1 der EGO zum TV-L wird künftig zur EG 9a werden, unter Vorbehalt etwaiger Redaktiosnverhandlungen hierzu.

Wenn sich nichts an den Eingruppierungsregelungen ändert und der Antrag abgelehnt wird, sehe ich gute Erfolgsaussichten für eine Eingruppierungsfeststellungsklage.

Okidoki

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #2 am: 04.03.2019 20:57 »
Dankeschön!!

Kraeuterwiese

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Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #3 am: 05.03.2019 12:23 »
Wie gesagt es soll ja die Entgeltordnung in vielen Teilen verändert werden, die wohl aber erst zum nächsten Jahr in Kraft treten.
Nun scheint es wohl so zu sein, dass eine evtl. Veränderung in der Eingruppierung, wenn sie denn erfolgt, wohl nicht stufengleich erfolgt und vermutlich
eine Herabgruppierung der Stufe erfolgt. Die wäre vor allem für ältere Arbeitnehmer mit höherwertigen Tätigkeiten sehr bitter.
Weiß dazu jemand mehr oder hat dazu aktuelle Kenntnisse?

Okidoki

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #4 am: 05.03.2019 20:43 »
Habe gerade nochmal nachgelesen, dass laut dem Urteil die Beschäftigten eine Gruppe höher einzuordnen waren wegen dem Arbeitsvorgang. Über unsere Anträge wurde aber noch nicht entschieden, wir sind also dort nicht eingeordnet worden. Nun sollen in den nächsten 2 Jahren über den Arbeitsvorgang Gespräche geführt werden. Was bedeutet das für uns? Können die so lange warten mot der Entscheidung? Müsste jeder von uns eine Feststellungsklage machen? Ich habe das so verstanden, als ob nach dem Urteil so gehandelt hätte werden müssen. 🤔

nichts_tun

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #5 am: 05.03.2019 21:52 »
Nun scheint es wohl so zu sein, dass eine evtl. Veränderung in der Eingruppierung, wenn sie denn erfolgt, wohl nicht stufengleich erfolgt

Die stufengleiche Höhergruppierung wurde in der jetzigen Tarifverhandlung nicht vereinbart, dafür wurden die Garantiebeträge für die Höhergruppierung erhöht.


Habe gerade nochmal nachgelesen, dass laut dem Urteil die Beschäftigten eine Gruppe höher einzuordnen waren wegen dem Arbeitsvorgang. Über unsere Anträge wurde aber noch nicht entschieden, wir sind also dort nicht eingeordnet worden. Nun sollen in den nächsten 2 Jahren über den Arbeitsvorgang Gespräche geführt werden. Was bedeutet das für uns? Können die so lange warten mot der Entscheidung? Müsste jeder von uns eine Feststellungsklage machen? Ich habe das so verstanden, als ob nach dem Urteil so gehandelt hätte werden müssen. 🤔

Wie dargelegt, ist es derzeit nicht absehbar, wann und wie die Entgeltordnung des TV-L angepasst wird, insbesondere inwiefern der Abschnitt 12.1 - Geschäftsstellenverwalter/-innen - geändert wird. Zwar gibt das Urteil des BAG Anhaltspunkte dafür, dass die bisherigen Tätigkeitsmerkmale neu geordnet werden sollten, jedoch inwiefern das die Tarifvertragsparteien in Angriff nehmen und umsetzen, ist reine Kaffeesatzleserei.

Da die Anträge schon zwei Jahre unbeantwortet beim AG liegen, würde ich diesem eine letzte Frist zur Beantwortung setzen, dass die Entgeltgruppe 9 beansprucht wird, dabei auch die Gehaltsdifferenz mitteilen. Die Frist sollte nicht länger als vier Wochen betragen. Wenn danach keine Antwort kommt, würde ich Eingruppierungsfeststellungsklage erheben und meine auszuübenden Tätigkeiten unter Bezugnahme des Urteils des BAG darlegen. Zu einer anwaltlichen Vertretung sei allerdings angeraten.

Okidoki

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #6 am: 06.03.2019 07:15 »
Danke für die Antwort!

Es ist ja erstaunlich, dass dann bisher nicht zu unseren Gunsten entschieden wurde. Hat denn das OLG keine Frist, in der es über Anträge nach so einem Urteil ordnungsgemäß entscheiden muss? Warum muss dann eventuell jeder Beschäftigte eine Feststellungsklage machen, wenn die Richtlinien laut Entgeltordnung zumindes derzeit klar sind? Sollte bei den Gesprächen etwas an der Verordnung geändert werden, muss eben dann korrigiert werden. Sowas kann auch nur der öffentliche Dienst machen. Viele haben keine Berufsrechtschutz.

MrRossi

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #7 am: 06.03.2019 07:28 »
Viele haben keine Berufsrechtschutz.

Dann haben Sie ja genug eingespart, von daher hält sich mein Mitleid in Grenzen....

Okidoki

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #8 am: 06.03.2019 09:57 »
 ::) Bei dem Gehalt können sich das Alleinerziehende vielleicht nicht leisten? Schon mal drüber nachgedacht? Kostet nicht wenig!

MrRossi

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #9 am: 06.03.2019 14:52 »
::) Bei dem Gehalt können sich das Alleinerziehende vielleicht nicht leisten? Schon mal drüber nachgedacht? Kostet nicht wenig!
Mir fällt es schwer zu glauben dass man nicht 13-25 € übrig hat um eine Rechtschutzversicherung zu haben.
Alternativ kann man eventuell ja Prozesskostenbeihilfe beantragen...


Okidoki

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #10 am: 06.03.2019 15:18 »
Eine vernünftige Berufsrechtschutz gibt es meines Wissens nur mit Privatrechtschutz gemeinsam, würde daher nicht unter 25 Eur kosten und selbst da ist zusätzlich eine SB zu zahlen. Man denkt auch nicht, dass man das mal braucht bei der Justiz, die ja selbst das Recht vertritt, irgendwie lustig oder... Der Antrag war schon schädlich, so dass damals auch keine mehr abgeschlossen werden konnte, muss man auch alles wissen.  Wer bei dem Gehalt (E6) zwei Kinder großzieht, kann nachvollziehen, wieviel da 25 Eur wert sind. Hat aber nix mit dem Thema an sich zu tun, finde Deinen Post mit dem nicht vorhandenen Mitleid überflüssig und wenig hilfreich. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht sorgen heißt es so schön. Aber danke für den Tipp mit der Prozesskostenbeihilfe, das könnte dem einen oder anderen vielleicht helfen. Es ist traurig, dass man dafür klagen muss, was einem rechtlich zustünde laut derzeit geltender Entgeltordnung.
« Last Edit: 06.03.2019 15:35 von Okidoki »

MrRossi

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #11 am: 06.03.2019 15:35 »
Berufsrechtschutz gibt es meines Wissens nur mit Privatrechtschutz gemeinsam, würde daher nicht unter 25 Eur kosten und selbst da ist eine SB zu zahlen. Man denkt auch nicht, dass man das mal braucht bei der Justiz, die ja selbst das Recht vertritt, irgendwie lustig oder... Wer bei dem Gehalt zwei Kinder großzieht, kann nachvollziehen, was 25 Eur wert sind. Hat aber nix mit dem Thema an sich zu tun und Dein Beitrag hierzu nützt keinem was. Es ist traurig, dass man dafür klagen muss, was einem rechtlich zustünde laut derzeit geltender Entgeltordnung.
Das Gehalt E6 + 2 mal Kindesunterhalt + Kindergeld ....... macht wieviel ? 2600€?

PhoenixDea

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #12 am: 06.03.2019 15:38 »
@MrRossi,

warst du jemals alleinerziehend mit 2 Kindern? Nein?
Dann Urteile bitte auch nicht!
Ich kann es jedenfalls verstehen. Oh Moment, ich war ja selber mal alleinerziehende... liegt wohl daran...  ::)

Okidoki

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #13 am: 06.03.2019 15:43 »
Das meiste geht für Miete drauf, aber ich werde und muss das hier nicht diskutieren. Solltest Du zum Thema weiterhelfen können, gerne!

Danke PhoenixDea, manche wissen einfach nicht, dass da am Ende des Geldes noch viel Monat übrig bleibt.

lisa

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #14 am: 06.03.2019 15:55 »
Ist als Gewerksschaftsmitglied nicht eh Berufsrechtsschutz mit dabei?