Autor Thema: Entgeltordnung/Eingruppierung  (Read 8321 times)

MrRossi

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #15 am: 07.03.2019 09:45 »
@MrRossi,

warst du jemals alleinerziehend mit 2 Kindern? Nein?
Dann Urteile bitte auch nicht!
Ich kann es jedenfalls verstehen. Oh Moment, ich war ja selber mal alleinerziehende... liegt wohl daran...  ::)

1. Hab ich in der direkten Verwandschaft jemanden in ähnlicher Situation.
2. Ist es kein Urteilen
3. Weis ich genau wie lange der Monat nach dem Geld sein kann, ich habe auch 2 Kinder, habe monatlich 730 Euro Kita Gebühren + Mittagessen bezahlt.
Hier gebe ich mal mein Budget vom vorletzten Jahr preis ( Ich führe den Online Web-Budgetplaner) nach Abzug aller Fix-Kosten (Ohne Spritgeld)um meine 4 Köpfige Familie durchzubringen:

= Saldo  +893,58  +838,79  +979,69  +541,23  +838,79  +744,69  +850,08  +783,79  +989,69  +418,23 

Das sind die Monatssummen Jan - Dezember.
Brauche 2 Autos weil beide arbeiten. Und ich habe alles an Versicherungen, war mir wichtiger wie Urlaub......
Mittlerweile sind die Kita Gebühren weg, und Autodarlehen auch, dazu hat sich mein Gehalt auch positiv geändert
(2017 war es noch E6). Von daher... weis ich schon wie lang ein Monat sein kann.

Okidoki

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #16 am: 07.03.2019 10:05 »
Jeder hat doch andere Voraussetzungen/Kredite/Unterhalt/Kosten/Miete usw und das spielt für dieses Thema keine Rollo. Es geht rein darum, dass es nicht sein kann, dass man Rechtschutz braucht und klagen muss, wo die Rechtslage eigentlich eindeutig ist. Und das beim öffentlichen Dienst/Justiz, der es eigentlich als Vorbild genau nehmen müsste.

sigma5345

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #17 am: 07.03.2019 10:17 »
Aber genau der öffentliche Dienst ist doch bekannt dafür jede Sparmöglichkeit in der dunkelsten Grauzone zu nutzen und es dann so lange auszureizen bis sich jemand wehrt ;-). Ich fange lieber nicht an über diverse Befristungsmodelle zu reden ... aber bei der Eingruppierung ist es ja nicht anders.
Ich schätze es klagen einfach zu wenig Leute...sei es aus Bequemlichkeit, fehlender Rechtsschutz oder einfach nur weil die Angst vor dem AG zu groß ist.

MrRossi

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #18 am: 07.03.2019 10:27 »
Jeder hat doch andere Voraussetzungen/Kredite/Unterhalt/Kosten/Miete usw und das spielt für dieses Thema keine Rollo. Es geht rein darum, dass es nicht sein kann, dass man Rechtschutz braucht und klagen muss, wo die Rechtslage eigentlich eindeutig ist. Und das beim öffentlichen Dienst/Justiz, der es eigentlich als Vorbild genau nehmen müsste.
Ohne möglicherweise auch "erzwungene" Verhaltensänderung (deiner/ihrerseits) wird sich wenig an der Situation ändern. Hört sich komisch an, ist aber so.

Okidoki

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #19 am: 07.03.2019 10:54 »
Welche Verhaltensänderung

darius74

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #20 am: 08.03.2019 06:59 »
Moin Moin,
habe eine Frage. War an einer Grundschule als Konsulatslehrer taetig. Meine Schule will mich jetzt einstellen. Habe einen auslaendischen Abschluss. Habe meine Anerkennung bekommen, wo steht, Teil "des zweiten Staatsexamens mit einem Fach". Habe zuvor 5 Jahre lang als Konsulatslehrer in Deutschland gearbeitet, danach 3 Jahre lang im Heimatsland und jetzt nochmal 5 Jahre in Deutschland. Meine Frage ist: In welche Gruppe werde ich als Lehrer mit Anerkennung (Teil des 2. Staatsexamens mit einem Fach) für Deutsch/Deutsch als Fremdsprache eingruppiert (E10-11-12) und wie und ob werden meine früheren Arbeitszeiten (5+5 Jahre in Deutschland mit 3 jaehriger Unterbrechung im Heimatsland) angerechnet?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

Okidoki

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Antw:Entgeltordnung/Eingruppierung
« Antwort #21 am: 08.03.2019 07:17 »
Hallo,

ich habe davon leider keine Ahnung. Du solltest das in eine andere Rubrik kopieren, vielleicht findest Du eine, in der es um Lehrer geht. Viel Erfolg 👍