Autor Thema: [BY] Beihilfe Umzugskosten  (Read 4040 times)

muesli2

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[BY] Beihilfe Umzugskosten
« am: 06.03.2019 22:30 »
Hallo zusammen,

Ich bin Beamter bei einer Stadt im Freistaat Bayern. Nun habe ich mich bei einer Stadt in einem anderen Bundesland beworben. Der neue Dienstherrn möchte mich verbeamtet. Meine Personalakte wurde schon angefordert. Das Vorstellungsgespräch beim neuen Dienstherren hatte ich schon. Ich habe mich nicht getraut zu fragen, ob ich eine Beihilfe für den Umzug erhalten konnte.

Meine Frage an euch euch: Wie stehen die Chance auf Kostenübernahme für den Umzug bzw. für eine Beihilfe?

Vielen Dank für eure Hilfe.

VG Muesli2

@ P. S. Wenn die Gerda Schwäbl noch im Forum aktiv ist, dann melde dich doch bitte, ich würde mich sehr freuen.
« Last Edit: 07.03.2019 02:04 von Admin2 »

allesok

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Antw:[BY] Beihilfe Umzugskosten
« Antwort #1 am: 07.03.2019 11:29 »
Schau mal im Landesreisekostengesetz des Bundeslandes nach wo du jetzt anfangen willst. Da steht es drin. Bei Einstellungen...etc.

allesok

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Antw:[BY] Beihilfe Umzugskosten
« Antwort #2 am: 07.03.2019 11:35 »
Da steht es noch genauer:
Gesetz
über die Umzugskostenvergütung für die
Beamten, Beamtinnen, Richter und Richterinnen
(Landesumzugskostengesetz - LUKG);
Bekanntmachung der Neufassung
Vom 6. Juli 1993 (Fn 1)

muesli2

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Antw:[BY] Beihilfe Umzugskosten
« Antwort #3 am: 07.03.2019 14:26 »
Vielen Dank.

allesok

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Antw:[BY] Beihilfe Umzugskosten
« Antwort #4 am: 07.03.2019 16:26 »
Da sie schon Beamter sind, ist eine Versetzung zum neuen Dienstherren die sicherste und einfachste Angelegenheit.

Gerda Schwäbel

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Antw:[BY] Beihilfe Umzugskosten
« Antwort #5 am: 07.03.2019 18:41 »
Da steht es noch genauer:
Gesetz
über die Umzugskostenvergütung für die
Beamten, Beamtinnen, Richter und Richterinnen
(Landesumzugskostengesetz - LUKG);
Bekanntmachung der Neufassung
Vom 6. Juli 1993 (Fn 1)
Wie kommen Sie darauf, dass "in einem anderen Bundesland" ausgerechnet "NRW" bedeutet?

@ P. S. Wenn die Gerda Schwäbl noch im Forum aktiv ist, dann melde dich doch bitte, ich würde mich sehr freuen.
Ja muesli, ich schaue noch gelegentlich hier rein. Ich habe aber keine Ahnung mehr, in welchem Bundesland die aufnehmende Stadt liegt. Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es einige Unterschiede in den Umzugskostenregelungen der 16 Länder; für eine vernünftige Chanceneinschätzung sollten wir schon wissen, welches Recht zur Anwendung kommt.

muesli2

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Antw:[BY] Beihilfe Umzugskosten
« Antwort #6 am: 07.03.2019 22:43 »
Hallo Gerda,

Ich freue mich von dir zu hören.
Ich habe im entsprechenden Umzugskostemgestz zu meinen Fall nix gefunden.
Ich wechsle den Dienstherren, Stadt im Freistaat Bayern zur Stadt im Freistaat Thüringen.
Ich habe mich ja nach Thüringen beworben. Hätte ich einen Anspruch auf Umzugskosten Beihilfe gegenüber meinen neuen Diestherren?

allesok

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Antw:[BY] Beihilfe Umzugskosten
« Antwort #7 am: 08.03.2019 19:32 »
Thüringer Gesetz über die Umzugskostenvergütung der Beamten und Richter
(Thüringer Umzugskostengesetz - ThürUKG -)
Vom 23. Dezember 2005*

Gerda ist nicht hier

allesok

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Antw:[BY] Beihilfe Umzugskosten
« Antwort #8 am: 11.03.2019 18:16 »
Da steht es noch genauer:
Gesetz
über die Umzugskostenvergütung für die
Beamten, Beamtinnen, Richter und Richterinnen
(Landesumzugskostengesetz - LUKG);
Bekanntmachung der Neufassung
Vom 6. Juli 1993 (Fn 1)
Wie kommen Sie darauf, dass "in einem anderen Bundesland" ausgerechnet "NRW" bedeutet?

Ich habe beispielhaft NRW genannt. Ich gehe davon aus, das alle die hier schreiben, in der Lage sind, das entsprechend umzusetzen und in den ges. Bestimmungen des passendes Landes zu suchen.