Autor Thema: Personalakte nach Ausscheiden aus dem ÖD  (Read 2729 times)

ÖVilein20

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Personalakte nach Ausscheiden aus dem ÖD
« am: 04.03.2019 13:35 »
Hallöschen,


haben wir eventuell Personaler unter uns die mir folgende Frage beantworten könnten:

Wie lange werden Personalakten im ÖD aufbewahrt?
Wie sieht es, wenn man sich nach " 4 Jähriger Pause" wieder im ÖD bewirbt - spielt die Akte noch ne Rolle?
Wird eine Einsicht in die Akte benötigt?

Ich danke euch im Voraus. ;D

Calenberger

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Antw:Personalakte nach Ausscheiden aus dem ÖD
« Antwort #1 am: 04.03.2019 14:14 »
Die Aufbewahrungsfrist ist 10 Jahre nach Ausscheiden des Mitarbeiters.

Es kommt bei der Einsicht ganz auf die Behörde drauf an. Manche möchten grundsätzlich in die Akte schauen, andere nicht.

Laemat

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Antw:Personalakte nach Ausscheiden aus dem ÖD
« Antwort #2 am: 05.03.2019 12:24 »
Personalaktenrichtline des Bundes von 2018 sagt 5 Jahre Aufbewahrungsfrist nach Beendigung des Beamtenverhältnisses. Die Regelungen werden i.d.R. auf Angestellte übertragen.

Zur Möglichkeit der Einsichtnahme nach Ausscheiden durch unbeteiligte Dritte, müsstest du mal den Datenschutzbeauftragten fragen.

Aus dem Bauch heraus würde ich erst einmal sagen, Einsichtnahme nicht möglich.