Autor Thema: [Allg] Beamter im mittleren Dienst - Kündigen für gehobenen Dienst?  (Read 10859 times)

Finanzbeamter

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Hallo,

kurz zu meiner Situation: Ich bin 30 Jahre alt, Vater von zwei kleinen Jungs und Beamter in einem sächsischen Finanzamt. Meine Ausbildung habe ich 2011 beendet, 2013 wurde ich Beamter auf Lebenszeit und 2017 in die A7 befördert. Wenn alles nach Plan läuft, steht die nächste Beförderung 2023 an.

Nun zu meinem eigentlichen Problem: Ursprünglich wollte ich mich bereits damals für den gehobenen Dienst bewerben. Leider bin ich erst 2 Tage nach dem Bewerbungsschluss auf das Finanzamt als Arbeitgeber aufmerksam geworden und so habe ich mich erstmal nur für den mittleren Dienst beworben, da hier der Bewerbungsschluss einen Monat später war und ja ohnehin mit den tollen Aufstiegsmöglichkeiten geworben wurde...

Nun ja, als junger Mensch glaubt man den tollen Ausbildungsflyern noch, die Realität sieht leider ein bisschen anders aus... ;) Für den Aufstieg in Sachsen benötigt man neben der A8 zwei Beurteilungen auf zwei unterschiedlichen Dienstposten mit jeweils 13 Punkten - absolut utopisch, bei meiner Chefin umso mehr.

Ich quäle mich daher schon seit einiger Zeit mit der Frage, ob ich eventuell noch einmal kündigen und den gehobenen Dienst als Externer in Angriff nehmen sollte. Keine leichte Entscheidung, da ich das Amt im Ort habe und gerade einmal 5 Minuten laufen muss. Mit unseren beiden Jungs ist das natürlich eine geniale Situation. Zudem hat man sich ja mittlerweile auch an ein gewisses finanzielles Niveau gewöhnt - die 3 Jahre an der Fachhochschule würden da schon weh tun. Nicht zu unterschätzen ist natürlich auch das Lernen, wenn man familiär so eingebunden ist.

Auf der anderen Seite sind die Entwicklungsmöglichkeiten im mittleren Dienst natürlich stark limitiert. Die Vorstellung, über 30 Jahre im Innendienst Einkommensteuererklärungen zu bearbeiten, macht mir schon manchmal Angst...  :o

Ihr seht, keine leichte Entscheidung. Vielleicht könnt ihr mir ja trotzdem ein paar Tipps und Denkanstöße geben. Vielen Dank schon mal! :)

Viele Grüße
Finanzbeamter

allesok

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Ich würde versuchen den Aufstieg zu machen. Auch aus finanziellen Gründen. Wenn es nur an der Chefin liegt, die Stelle wechseln. Entweder innerhalb der Behörde oder bei einer anderen Behörde. Auch außerhalb des Finanzwesens.

Muenchner82

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Hallo Finanzbeamter. Bildet Deine Behörde nicht in der 3.QE aus? Soweit ich das bei uns mitbekommen habe, kann man sich da für die Ausbildung freistellen lassen und wird danach einfach im neuen Einstiegsamt verbeamtet und bekommt eine höherwertige Stelle.

Skedee Wedee

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Auf keinen Fall würde ich um Entlassung bitten.

Auf die schnelle fallen mir folgende Möglichkeiten ein, die allerdings nicht die finanzielle Komponente berücksichtigen:

1. Bewerben für die Ausbildung im gehobenen Dienst und sich für die Dauer der Ausbildung beurlauben lassen. Das müsstest Du prüfen, ob das bei Euch in Sachsen möglich ist.
2. Wie schon von "allesok" geschrieben, den Aufstieg versuchen. Die Hausnummer mit A8 (die anscheinend frühenstens 2023 erfolgen wird) und die beiden Beurteilungen sind natürlich eine gewisse Hürde.
3. Versetzen lassen. Ist bei Euch die horizontale Versetzung in eine andere Laufbahn (möglicherweise Verwaltungsdienst - dort gibt es bsp. Steuerämter, unter Umständen mit Beteiligung Landespersonalausschuss) zulässig?

Finanzbeamter

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Hallo nochmal,

vielen Dank für eure Antworten.

Die Option mit dem Aufstieg scheidet leider zu 99 Prozent aus, da die Voraussetzungen hierfür praktisch nicht mehr erfüllbar sind. Ich hatte deswegen auch schon mal ein Gespräch mit meinem Vorsteher.

Die Variante, sich für die Dauer der Ausbildung beurlauben zu lassen, scheidet auch aus. Ich müsste dafür definitiv kündigen und hätte hinterher auch keinen Anspruch auf eine eventuelle Rückkehr.

Letzten Endes ist auch die Frage, inwieweit sich das ganze in meinem Alter noch lohnt. Bei einem angenommenen Ausbildungsbeginn 2020 wäre ich zum Ende der Ausbildung 35... Den Einkommensverlust der 3 Jahre muss ich erstmal wieder reinholen und so schnell geht das bei lediglich einer Besoldungsgruppe Unterschied auch nicht.

Im Alter wiederum wären die Unterschiede zu Gunsten des gehobenen Dienstes natürlich schon ziemlich deutlich.

Finanzer

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Hallo Finanzbeamter,

vorab ein großes Chapaeu das Sie einen solchen Schritt unternehmen wollen, es ist immer schwer aus seiner Komfortzone zu kommen.

Ein Punkt der noch nicht angesprochen wurde ist das Studium selbst.
Der Stoff ist sehr anspruchsvoll und das Wissen in den Kopf zu prügeln wird nicht leichter je älter man wird.

Wahrscheinlich wären Sie im Rahmen des theoretischen Teiles auch zentral mit den anderen Anwärtern untergebracht, sprich die ganze Woche getrennt von Frau und Kindern.

In meinem Lehrgang (Hessen) hatten wir einige Aufsteiger in Ihrem Alter, alles hervorragende Mirabeiter... die oben genannten Punkten haben diesen sehr zugesetzt und einige zum Aufgeben gebracht.

Organisator

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Letzten Endes ist auch die Frage, inwieweit sich das ganze in meinem Alter noch lohnt. Bei einem angenommenen Ausbildungsbeginn 2020 wäre ich zum Ende der Ausbildung 35... Den Einkommensverlust der 3 Jahre muss ich erstmal wieder reinholen und so schnell geht das bei lediglich einer Besoldungsgruppe Unterschied auch nicht.

abgesehen davon, dass es nicht bei nur einer Besoldungsgruppe Unterschied bleiben muss und duch auch noch min. 32 Jahre nach dem Abschluss hast, schreibst du auch:

Auf der anderen Seite sind die Entwicklungsmöglichkeiten im mittleren Dienst natürlich stark limitiert. Die Vorstellung, über 30 Jahre im Innendienst Einkommensteuererklärungen zu bearbeiten, macht mir schon manchmal Angst...  :o

Rein praktisch:
- Überlegen, ob du auf die anderen Tätigkeiten Bock hast,
- Überlegen, ob du auf die Laufbahnausbildung Bock hast,
- Klären, ob du mit dem Einkommensverlust für 3 Jahre umgehen kannst,
- Bewerben auf die Laufbahnausbildung,
- Genommen werden!
- dann entscheiden.

1. Vielleicht wollen die dich gar nicht, somit hast du kein Entscheidungsproblem
2. Wenn du eine Einstellungszusage hast, musst du auch nicht entlassen werden, sondern lässt dich versetzen

Bis dahin ists viel Spekulation über ungelegte Eier ;)

Solitair

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Die Option mit dem Aufstieg scheidet leider zu 99 Prozent aus, da die Voraussetzungen hierfür praktisch nicht mehr erfüllbar sind. Ich hatte deswegen auch schon mal ein Gespräch mit meinem Vorsteher.

Es gibt ja 2 Arten von Aufstiegen:

1. Aufstiegslehrgang. D.h. man wird während der Ausbildung mit dem Gehalt aus der Besoldungsgruppe des mD besoldet und das Dienstverhältnis läuft normal weiter. Fällt man durch bleibt man im mD.
Ist zwar von Land zu Land unterschiedlich, aber sollte für jemand mit guten Leistungen erreichbar sein in einem Zeitfenster von max. 10 Jahren nach Laufbahnprüfung einen Aufstiegslehrgang zu ergattern. Dieser läuft dann ganz normal wie bei einem Regelbewerber, nur halt mit normalem Gehalt anstatt Anwärterbezügen.

2. Prüfungsfreier Aufstieg. Damit ist eigentlich schon alles gesagt, nur dass das viel weniger Leute erreichen als einen Aufstiegslehrgang. Das liegt daran, dass die Anzahl der Plätze viel geringer ist. In unserer Behörde kommt sowas eigentlich nur in der Geschäftsstelle vor  ;) Aber auch das kommt auch aufs BL an.


Von welchem Aufstieg redest du nun, der praktisch ausgeschlossen sein soll?

Ansonsten noch der Rat: Bei Problemen mit der Vorgesetzten proaktiv werden, ggf. nochmal mit dem Vorsteher reden und sich woanders einsetzen lassen. Das ist besser als das jahrelang auszusitzen und sich schlechte Beurteilungen einzuhandeln. Wenn es jetzt schon schlecht ist, hast du eh nichts zu verlieren, aber ein guter Vorsteher sieht normalerweise zu was er da machen kann, denn das ist ihm lieber als jahrelang schwelenden Stunk in einem Sachgebiet.


Finanzer

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Eine wichtige Differenzierung, danke dafür Solitair.

@Finanzbeamter: Bei uns in Hessen gibt es auch Kleinstbetriebsprüfer im Mittleren Dienst.
Wäre der Außendienst eventuell etwas für Sie?

Finanzbeamter

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Zitat
Von welchem Aufstieg redest du nun, der praktisch ausgeschlossen sein soll?
Ich spreche vom Aufstiegslehrgang. Aber auch dieser ist in Sachsen praktisch nicht mehr zu bekommen, schon gar nicht in 10 Jahren. Leider! ;-) Die einzig verbleibende Option ist in jedem Fall die Kündigung.

Zitat
Ansonsten noch der Rat: Bei Problemen mit der Vorgesetzten proaktiv werden, ggf. nochmal mit dem Vorsteher reden und sich woanders einsetzen lassen. Das ist besser als das jahrelang auszusitzen und sich schlechte Beurteilungen einzuhandeln. Wenn es jetzt schon schlecht ist, hast du eh nichts zu verlieren, aber ein guter Vorsteher sieht normalerweise zu was er da machen kann, denn das ist ihm lieber als jahrelang schwelenden Stunk in einem Sachgebiet
Ich habe mich an der Stelle wahrscheinlich ein bisschen zu krass ausgedrückt, denn es gibt keine gravierenden Probleme mit meiner Sachgebietsleiterin. Schwierig an der Sache ist nur, dass die gute Frau völlig teilnahmslos ist und sich nie für Ihre Mitarbeiter im Sachgebiet einsetzen würde.

Zitat
@Finanzbeamter: Bei uns in Hessen gibt es auch Kleinstbetriebsprüfer im Mittleren Dienst.
Wäre der Außendienst eventuell etwas für Sie?
Außenprüfer nicht unbedingt aber momentan spiele ich mit dem Gedanken, mich auf eine Stelle im LSF oder Ministerium zu bewerben. Dann wäre zwar mein kurzer Arbeitsweg Geschichte aber einen Tod muss ich wohl so oder so sterben. :)

HansPetersen

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Hallo nochmal,

vielen Dank für eure Antworten.

Die Option mit dem Aufstieg scheidet leider zu 99 Prozent aus, da die Voraussetzungen hierfür praktisch nicht mehr erfüllbar sind. Ich hatte deswegen auch schon mal ein Gespräch mit meinem Vorsteher.

Die Variante, sich für die Dauer der Ausbildung beurlauben zu lassen, scheidet auch aus. Ich müsste dafür definitiv kündigen und hätte hinterher auch keinen Anspruch auf eine eventuelle Rückkehr.

Letzten Endes ist auch die Frage, inwieweit sich das ganze in meinem Alter noch lohnt. Bei einem angenommenen Ausbildungsbeginn 2020 wäre ich zum Ende der Ausbildung 35... Den Einkommensverlust der 3 Jahre muss ich erstmal wieder reinholen und so schnell geht das bei lediglich einer Besoldungsgruppe Unterschied auch nicht.

Im Alter wiederum wären die Unterschiede zu Gunsten des gehobenen Dienstes natürlich schon ziemlich deutlich.

Wie wäre es denn mit einem Abendstudium? Kostet mtl. ca. 400 €, ist zwar nicht wenig Geld, aber zumindest müsste man dabei nicht kündigen und falls sich doch etwas anderes ergibt, jederzeit flexibel reagierbar. Ich weiß nun nicht so genau, inwiefern man Veraltungsgeschichten an einer Fernschule studieren kann, aber zumindest könnte man jeden anderen Studiengang auch absolvieren und sich, zumindest formal gesehen, für den gehobenen Dienst qualifizieren. Obd dann letztlich für den Finanzamtbereich hilft weiß ich nicht, aber gibt ja auch noch andere tolle Bereiche?

Ich bin mir allerdings auch nicht ganz sicher, wie dat so funktioniert mit dem kündigen als Beamter und dann wieder rein kommen können etc. Da bin ich überfragt.

Lg Hans

Solitair

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Jedwedes Studium nutzt da gar nichts. Die Ausbildung im gD selbst ist ein Studium und nur das zählt. Dieses findet an entsprechenden landeseigenen Verwaltungsfachhochschulen statt.

Dazu benötigt man als Zugangsvoraussetzung lediglich Abitur oder Fachhochschulreife. Sämtliche darüber hinausgehenden Qualifikationen bringen nichts und sind manchmal sogar kontraproduktiv.


HansPetersen

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Jedwedes Studium nutzt da gar nichts. Die Ausbildung im gD selbst ist ein Studium und nur das zählt. Dieses findet an entsprechenden landeseigenen Verwaltungsfachhochschulen statt.

Dazu benötigt man als Zugangsvoraussetzung lediglich Abitur oder Fachhochschulreife. Sämtliche darüber hinausgehenden Qualifikationen bringen nichts und sind manchmal sogar kontraproduktiv.

Das ist ja quatsch :)... hab doch selbst "nur" ein Betriebswirtschaftliches Studium und bin im gehobenen Dienst angenommen worden. Es gibt auch Informatiker, die ein Diplom, Master oder Bachelorabschluss haben und sind im gehobenen oder höheren Dienst. Also so pauschalisieren würde ich das nicht Kollege.

Solitair

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Jedwedes Studium nutzt da gar nichts. Die Ausbildung im gD selbst ist ein Studium und nur das zählt. Dieses findet an entsprechenden landeseigenen Verwaltungsfachhochschulen statt.

Dazu benötigt man als Zugangsvoraussetzung lediglich Abitur oder Fachhochschulreife. Sämtliche darüber hinausgehenden Qualifikationen bringen nichts und sind manchmal sogar kontraproduktiv.

Das ist ja quatsch :)... hab doch selbst "nur" ein Betriebswirtschaftliches Studium und bin im gehobenen Dienst angenommen worden. Es gibt auch Informatiker, die ein Diplom, Master oder Bachelorabschluss haben und sind im gehobenen oder höheren Dienst. Also so pauschalisieren würde ich das nicht Kollege.

Ich pauschaliere nicht, sondern rede konkret von der Ausbildung für den gD beim Finanzamt

Darum geht es nämlich in diesem Thread. Also erstmal richtig lesen, bevor man anderen Quatsch vorwirft und selbst Unfug postet, Kollege.

Buccaneer

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Es kommt ganz auf den Bereich an, um den es geht. In einigen Bereichen (namentlich IT) werden fast nur Externe genommen, in anderen Bereichen eben nur Interne.