Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wegfall der Zulage nach §14 TVÖD
Spid:
Nach der neuerlichen Sachverhaltsschilderung handelt es sich nicht um eine Zulage nach §14 TVÖD. TB, die weder die Voraussetzung in der Person der S11b erfüllen noch die Eigenschaft "sonstiger Beschäftigter" haben, sind in S8b zutreffend eingruppiert. Ein Anspruch auf eine Zulage zur S11b besteht nicht. Der AG zahlt offenbar eine übertarifliche Zulage. Übertarifliche Sachverhalte sind kein Regelungsgegenstand des TVÖD.
Fuxx:
--- Zitat von: Spid am 05.03.2019 12:23 ---Der AG zahlt offenbar eine übertarifliche Zulage. Übertarifliche Sachverhalte sind kein Regelungsgegenstand des TVÖD.
--- End quote ---
Gilt das auch wenn diese explizit als Zulage mach Paragraph 14 ausgewiesen ist?
Spid:
Ja. Nicht der AG legt fest, was eine Zulage nach §14 TVÖD ist - das haben die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag getan.
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