Autor Thema: [Allg] Fixe Kosten  (Read 10319 times)

HansPetersen

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[Allg] Fixe Kosten
« am: 05.03.2019 12:00 »
Hallo liebe Leute, ich bins nochmal. Ich habe da noch eine Frage, die mich beschäftigt.

Ich werde wie schon zuvor mal geschrieben :) im Juni 2019 zum Beamten auf Probe ernannt (A9).

Der Gehaltsrechner, den man hier Online findet ist ja schon super. Find ich Klasse das man das hier so alles nachschauen kann. Ich frage mich, ob und was ich noch alles von dem Netto Wert der beim gehaltsrechner raus kommt noch bedenken muss.

Ich muss meine Krankenversicherung davon bezahlen.
Noch irgendetwas an das ich gerade nicht denke? Geht vom netto da noch was ab (Pflichtmäßig)?

Herzliche Grüße

hans

« Last Edit: 06.03.2019 01:21 von Admin2 »

allesok

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Antw:Fixe Kosten
« Antwort #1 am: 05.03.2019 14:12 »
Die Kosten der privaten Krankenkasse geht ab. Sonst nichts.

Finanzer

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Antw:Fixe Kosten
« Antwort #2 am: 05.03.2019 14:29 »
Eine zusätzliche private Altersvorsorge sollte auch noch bedacht werden, aber das wäre bei einem TB ja genauso :-)

Feidl

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Antw:[Allg] Fixe Kosten
« Antwort #3 am: 06.03.2019 14:06 »
Private Altersvorsorge ist nicht verpflichtend (anders als die Krankenversicherung).

Ne, ansonsten geht nichts weiter weg.
Tatsächlich kommt eher noch bisschen was dazu, die PKV wird nämlich steuerlich berücksichtigt. Dazu muss man dem Dienstherrn den entsprechenden Schein von der Versicherung geben.
Im Rechner wird das auch berücksichtigt, wenn man den PKV Beitrag eingibt, wobei das leicht falsch ist, da der PKV Beitrag nicht mit dem steuerlich zu berücksichtigen Beitrag übereinstimmt.

Anonym

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Antw:[Allg] Fixe Kosten
« Antwort #4 am: 06.03.2019 16:25 »
Tatsächlich kommt eher noch bisschen was dazu, die PKV wird nämlich steuerlich berücksichtigt. Dazu muss man dem Dienstherrn den entsprechenden Schein von der Versicherung geben.
Im Rechner wird das auch berücksichtigt, wenn man den PKV Beitrag eingibt, wobei das leicht falsch ist, da der PKV Beitrag nicht mit dem steuerlich zu berücksichtigen Beitrag übereinstimmt.

Könntest du da noch einmal genauer drauf eingehen? Ich bin erst seit kurzem Beamter und mir gerade nicht sicher, ob meine PKV berücksichtigt wird.

allesok

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Antw:[Allg] Fixe Kosten
« Antwort #5 am: 06.03.2019 18:07 »
Aus dem Internet:
Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind insgesamt bis 1.900 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er bis zu 2.800 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Die Beiträge wirken sich sich jedoch nur dann steuermindernd aus, soweit der Höchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Wenn Sie geringere Beiträge in die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, haben Sie noch ein wenig Spielraum, um Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherungen und weitere Versicherungen absetzen zu können.

Könntest auch mal selbst googeln.

Kreuzschiene

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Antw:[Allg] Fixe Kosten
« Antwort #6 am: 07.03.2019 13:45 »
Private Altersvorsorge ist nicht verpflichtend (anders als die Krankenversicherung).


Meines Wissens gibt es keine Verpflichtung, als Beamter eine PKV abzuschließen.

MGM

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Antw:[Allg] Fixe Kosten
« Antwort #7 am: 07.03.2019 14:16 »
Private Altersvorsorge ist nicht verpflichtend (anders als die Krankenversicherung).


Meines Wissens gibt es keine Verpflichtung, als Beamter eine PKV abzuschließen.
Falsch, eine PKV ist schon seit 2009 verpflichtend gemäß § 193 Abs. 3 VVG.

Feidl

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Antw:[Allg] Fixe Kosten
« Antwort #8 am: 03.04.2019 08:29 »
Tatsächlich kommt eher noch bisschen was dazu, die PKV wird nämlich steuerlich berücksichtigt. Dazu muss man dem Dienstherrn den entsprechenden Schein von der Versicherung geben.
Im Rechner wird das auch berücksichtigt, wenn man den PKV Beitrag eingibt, wobei das leicht falsch ist, da der PKV Beitrag nicht mit dem steuerlich zu berücksichtigen Beitrag übereinstimmt.

Könntest du da noch einmal genauer drauf eingehen? Ich bin erst seit kurzem Beamter und mir gerade nicht sicher, ob meine PKV berücksichtigt wird.
Das kannst du auf deiner Gehaltsabrechnung sehen, da müsste irgendwo ein Betrag stehen, der gleich oder etwas niedriger ist als dein PKV Beitrag (steht meist dort, wo auch andere steuerrelevante Faktoren stehen, wie Steuerklasse, Familenstand, Kinder, etc).
Und dann kannst du das mit dem Rechner überprüfen. Bei mir kommt centgenau der Betrag raus. Wenn ich hingegen beim Rechner "Beitrag private Krankenvers." nix eingebe, sind es netto knapp 20€ weniger.

MoinMoin

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Antw:[Allg] Fixe Kosten
« Antwort #9 am: 03.04.2019 15:52 »
Private Altersvorsorge ist nicht verpflichtend (anders als die Krankenversicherung).


Meines Wissens gibt es keine Verpflichtung, als Beamter eine PKV abzuschließen.
Falsch, eine PKV ist schon seit 2009 verpflichtend gemäß § 193 Abs. 3 VVG.
Ist es nicht richtiger zu sagen eine KV (egal ob P oder G) ist verpflichtend.

MGM

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Antw:[Allg] Fixe Kosten
« Antwort #10 am: 03.04.2019 18:41 »
Stimmt! Eine Versicherungspflicht besteht allgemein, egal ob PKV oder GKV.

Solitair

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Antw:[Allg] Fixe Kosten
« Antwort #11 am: 07.04.2019 15:17 »
Tatsächlich kommt eher noch bisschen was dazu, die PKV wird nämlich steuerlich berücksichtigt. Dazu muss man dem Dienstherrn den entsprechenden Schein von der Versicherung geben.
Im Rechner wird das auch berücksichtigt, wenn man den PKV Beitrag eingibt, wobei das leicht falsch ist, da der PKV Beitrag nicht mit dem steuerlich zu berücksichtigen Beitrag übereinstimmt.

Könntest du da noch einmal genauer drauf eingehen? Ich bin erst seit kurzem Beamter und mir gerade nicht sicher, ob meine PKV berücksichtigt wird.
Das kannst du auf deiner Gehaltsabrechnung sehen, da müsste irgendwo ein Betrag stehen, der gleich oder etwas niedriger ist als dein PKV Beitrag (steht meist dort, wo auch andere steuerrelevante Faktoren stehen, wie Steuerklasse, Familenstand, Kinder, etc).
Und dann kannst du das mit dem Rechner überprüfen. Bei mir kommt centgenau der Betrag raus. Wenn ich hingegen beim Rechner "Beitrag private Krankenvers." nix eingebe, sind es netto knapp 20€ weniger.

Ich kann dazu weder auf meiner Gehaltsabrechnung was finden noch eine entsprechende Eingabemöglichkeit im Rechner. Mein Dienstherr hat sich nie für meine PKV interessiert oder überhaupt mal gefragt, ob ich eine habe.

Dass das jetzt Pflicht ist war mir auch neu, aber ich bin auch schon vor 2009 eingestiegen.

MoinMoin

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Antw:[Allg] Fixe Kosten
« Antwort #12 am: 07.04.2019 17:47 »
Ich kann dazu weder auf meiner Gehaltsabrechnung was finden noch eine entsprechende Eingabemöglichkeit im Rechner.
Dann solltest du mal genauer hinschauen, da ist eine Zeile:

Guckst du z.B. hier:
 
http://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?oed=1&ausf=3&form=1&JAHR=2019&LZZ=2&RE4_ORG=3714.89&STKL=4&PKV=1&RENTE=0&OST=&KKSATZ=0.155&ZKF=2&VBLID=VBL&VBLSATZAG=&VBLSATZAN=&VBLBEITAG=&VBLTYP=&TEXT=Beamte%20Bund%202019%20|%20Besoldungsgruppe%20A9,%20Stufe%208,%20Tabelle%2001.04.2019%20-%2029.02.2020&ck=3714.89&tmp=2922.3&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Fbeamte%2Fbund%3Fid%3Dbeamte-bund%26g%3DA_9%26s%3D8%26f%3D0%26z%3D100%26zulage%3D%26stj%3D2019%26stkl%3D4%26r%3D0%26zkf%3D2

Solitair

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Antw:[Allg] Fixe Kosten
« Antwort #13 am: 07.04.2019 20:14 »
DEN Rechner hatte ich noch nie gesehen. Ich kannte nur den Besoldungs/Tarifrechner, wo man seine Entgelt- oder Besoldungsgruppe eingibt und dazu das Netto bekommt.  :o

Feidl

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Antw:[Allg] Fixe Kosten
« Antwort #14 am: 09.04.2019 08:20 »
Tatsächlich kommt eher noch bisschen was dazu, die PKV wird nämlich steuerlich berücksichtigt. Dazu muss man dem Dienstherrn den entsprechenden Schein von der Versicherung geben.
Im Rechner wird das auch berücksichtigt, wenn man den PKV Beitrag eingibt, wobei das leicht falsch ist, da der PKV Beitrag nicht mit dem steuerlich zu berücksichtigen Beitrag übereinstimmt.

Könntest du da noch einmal genauer drauf eingehen? Ich bin erst seit kurzem Beamter und mir gerade nicht sicher, ob meine PKV berücksichtigt wird.
Das kannst du auf deiner Gehaltsabrechnung sehen, da müsste irgendwo ein Betrag stehen, der gleich oder etwas niedriger ist als dein PKV Beitrag (steht meist dort, wo auch andere steuerrelevante Faktoren stehen, wie Steuerklasse, Familenstand, Kinder, etc).
Und dann kannst du das mit dem Rechner überprüfen. Bei mir kommt centgenau der Betrag raus. Wenn ich hingegen beim Rechner "Beitrag private Krankenvers." nix eingebe, sind es netto knapp 20€ weniger.

Ich kann dazu weder auf meiner Gehaltsabrechnung was finden noch eine entsprechende Eingabemöglichkeit im Rechner. Mein Dienstherr hat sich nie für meine PKV interessiert oder überhaupt mal gefragt, ob ich eine habe.

Dass das jetzt Pflicht ist war mir auch neu, aber ich bin auch schon vor 2009 eingestiegen.
Das du dich an die Krankenversicherungspflicht hältst, dafür bist auch du und nicht dein Dienstherr verantwortlich. (wenn du bis zum heutigen Tag nicht versichert wärst, dann haben sich schon eine hohe Menge an Beitragsschulden angehäuft, denn das Tolle an dieser Krankenversicherungspflicht ist, dass man auch für nicht versicherte Zeiträume Beiträge nachzahlen muss.)
Höchstens die Beihilfestelle wird vielleicht mal nach deiner Versicherung fragen. Der Dienstherr nicht, aber wenn du die Bescheinigung "zur Abgabe beim Arbeitgeber" von deiner PKV deinem Dienstherrn gibst, dann wird dieser die entgegennehmen und entsprechend steuerlich berücksichtigten. Nachfragen nach der Bescheinigung wird er aber nicht.