Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Führung auf Probe
Schwarz:
Hallo zusammen.
Mein AG bietet eine höherwertige Tätigkeit iRd Führung auf Probe für 2 Jahre an. Es wird eine Zulage für diese Dauer gezahlt. Bei Bewährung wird die Tätigkeit auf Dauer übertragen. Ist das eine Höhergruppierung, so dass die Stufenlaufzeit in der bisher erworbenen Stufe von Neuem zu laufen beginnt?
In meinem Fall wäre ich dann 5,5 Jahre in Stufe 3 bis Stufe 4 erreicht würde.
Welchen Gestaltungsspielraum hätte der Arbeitgeber (wenn überhaupt)?
Grüße
Spid:
Die Höhergruppierung findet erst bei dauerhafter Übertragung nach erfolgreicher Erprobung statt.
Schwarz:
Kann/darf zwischen erfolgreicher Erprobung und dauerhafter Übertragung eine zeitliche Lücke bestehen?
Wird für die Stufenlaufzeit die "Ausgangs-Entgeltgruppe" oder die "Ziel-Entgeltgruppe" zugrunde gelegt?
Spid:
--- Zitat von: Schwarz am 05.03.2019 20:12 ---Kann/darf zwischen erfolgreicher Erprobung und dauerhafter Übertragung eine zeitliche Lücke bestehen?
--- End quote ---
Die Erprobung endet mit der dauerhaften Übertragung der höherwertigen Tätigkeit oder der Übertragung einer Tätigkeit der bisherigen Entgeltgruppe.
--- Zitat ---Wird für die Stufenlaufzeit die "Ausgangs-Entgeltgruppe" oder die "Ziel-Entgeltgruppe" zugrunde gelegt?
--- End quote ---
Bis zur Höhergruppierung läuft die Stufenlaufzeit in der Ursprungsentgeltgruppe weiter, mit Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.
Schwarz:
Also wäre eine Option, mit dem AG über einen leistungsbezogenen (vorzeitigen) Stufenaufstieg vor Ablauf der Erprobung/dauerhaften Übertragung zu sprechen? Um das nochmalige Durchlaufen der bisherigen Stufe zu vermeiden. So denn alles erfolgreich verläuft.
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