Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Führung auf Probe
NeuerNutzer:
ich klinke mich mal ein hier:
gilt die Führung auf Probe immer nur innerhalb eines Bereichs (ehem. gehob., höherer Dienst).
Oder kann man auch zb von einer E11 auf eine E13 Position gezogen werden bzw. die Zulage bis E13 erhalten.
So würde man ja das reduzieren von E13 auf E12 Bezahlung umgehen, wenn man den geforderen Abschluss nicht hat oder man als sonst. Beschäftigter nicht eingestellt werden kann.
Spid:
Es gibt bei TB keine solchen „Bereiche“ wie der gD/hD bei Beamten. Die Zulage wird zu der Entgeltgruppe gezahlt, die sich bei dauerhafter Übertragung ergäbe.
NeuerNutzer:
d.h. eine solche Regelung mit einer Führung auf Probe einer Stelle, die nach E13 eingestuft ist wäre eine für den AG sicherere Alternative wegen der Bewährungszeit, wenn man dem Thema sonst. Beschäftigter eher kritisch gegenübersteht? Ich (B.A.) suche gerade nach Möglichkeiten, mit meinem Abschluss auch ohne Master den Weg in den höheren Dienst zu finden. Da hier bald erste Gespräche statt finden, will ich auf alle Alternativen vorbereitet sein.
Spid:
Es gibt bei TB keinen höheren Dienst.
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