Autor Thema: PE Nr. 1 "Schwierige Tätigkeit" Teil II Abschn. 20.4 TV-L EgO  (Read 2646 times)

Buschi

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Hallo,

kann mir ggf. einer der "alteingesessenen" Fachkundigen erklären wie es hinsichtlich der durch die TVP beschlossenen Beispiele zur Darstellung der Maßstäbe einer "schwierigen Tätigkeit" gekommen ist?

Also was macht gerade diese Beispiele "schwierig" bezogen auf Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung. Sicher gibt es dazu relevante Rechtsprechung ... deren Zugang mir leider aktuell nicht möglich ist.

Fraglich ist für mich nunmehr was konkret zu prüfen ist, wenn keines der Beispiele für eine Tätigkeit einschlägig ist.

Danke :)

VG

Spid

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Schlicht durch Einigung der TVP. Die tariflichen Regelungen erheben nicht den Anspruch, sinnvoll oder kohärent zu sein - noch würden sie dem in Realität gerecht oder wären die TVP dazu in der Lage.

Buschi

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Ja, dass vermutete ich bereits.

Kannst du ggf. Urteile nennen wo die "schwierige Tätigkeit" verneint wurde - und würdest du es auch tun? :)

Spid

  • Gast
BAG, Urteil vom 17.05.2017 – 4 AZR 798/14 enthält Ausführungen sowie weitere Verweise dazu.

Buschi

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Super, danke :)