Wechsel beim gleichen Arbeitgeber (Land/West) - Höhergruppierung

Begonnen von KakPuh, 07.08.2020 09:44

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Spid


KakPuh

Danke  :)

Hab dadurch auch noch das BAG – 10 AZR 922/11 gefunden... da sollte ich also genug Grundlagen haben.

Bemessungsgrundlage ist dann der erste volle Kalendermonat des E12 Gehalts des neuen AV - also der November - und davon dann 47,07%.