Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
Blume:
Eine Frage steht einem die Technikerzulage eigentlich zu, wenn man 2013 als Techniker eingestellt wurde?
Das hat ja nichts mit der Entgeltgruppenzulage in der E9 Fallgruppe 1 ( verlängerte Stufenlaufzeiten) zu tun oder?
TV-Ler:
--- Zitat von: Blume am 09.05.2019 11:47 ---Eine Frage steht einem die Technikerzulage eigentlich zu, wenn man 2013 als Techniker eingestellt wurde?
--- End quote ---
Im Gegensatz zur Meisterzulage, die - dem Namen entsprechend - für Meister vorgesehen ist, war und ist die Technikerzulage nicht für (staatl. gepr.) Techniker vorgesehen. Diese ist vielmehr "Angestellten der Vergütungsgruppen Va bis IIa mit technischer Ausbildung und entsprechender Tätigkeit" vorbehalten (Eine "technische Ausbildung" im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Angestellte erfolgreich eine Schule besucht hat, deren Abschlusszeugnis zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes berechtigt).
Capo:
Wenn deine jetzige Eingruppierung der wie unten Beschrieben entsprechen würde, bekommst Du die Technikerzulage auch als neu Eingestellter.
Solange bis neue Regeln für die Zulagen eingeführt werden gelten noch die alten.
Anlage 1 TVÜ-Länder Teil B:
Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte (Länder) vom 17. Mai 1982, mit Ausnahme der §§ 5, 7, 9 und 10, die bis zu einer Überarbeitung beziehungsweise Neuregelung der entsprechenden Abschnitte der Entgeltordnung zum TV-L fortgelten
Auszug aus dem Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte vom 17. Mai 1982;
§ 3 Technikerzulage
(1) Angestellte der Vergütungsgruppen V a bis II a mit technischer Ausbildung
nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten
und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, erhalten
eine Technikerzulage von monatlich e 23,01.
Neffets69:
--- Zitat von: Blume am 09.05.2019 11:47 ---Eine Frage steht einem die Technikerzulage eigentlich zu, wenn man 2013 als Techniker eingestellt wurde?
Das hat ja nichts mit der Entgeltgruppenzulage in der E9 Fallgruppe 1 ( verlängerte Stufenlaufzeiten) zu tun oder?
--- End quote ---
Technikerzulage? Anspruch besteht weiter
Auch nachdem in den öffentlichen Verwaltungen und Institutionen der BAT durch verschiedene neue Tarifverträge abgelöst wurde gilt der Zulagentarifvertrag zum BAT weiter!
In vielen Dienststellen und Institutionen in denen in der Vergangenheit der BAT angewandt wurde und in denen nun die Nachfolge-Tarifverträge TVöD/TV-L gelten scheint Unklarheit darüber zu bestehen, dass die Technikerzulage (sowie weitere Zulagen wie z.B. die Programmiererzulage) weiter zu zahlen ist. Dadurch wird neueingestellten Kollegen und Kolleginnen zum Teil seit Jahren die Zulage in Höhe von monatlich 23,01 € vorenthalten.
Richtig ist: Allen Beschäftigten, denen nach altem Recht (bis zum 01.10.2005 im Bereich des TVöD bzw. 01.11.2006 im Bereich des TV-L) spezielle Zulagen nach dem Zulagentarifvertrag (ab § 3 des jeweiligen Zulagen-TV) zugestanden hätte, steht diese Zulage auch Heute noch zu. Dabei ist es gleichgültig, ob die Betroffenen vor dem Inkrafttreten des neuen Tarifrechts oder danach eingestellt wurden. Auch im Bereich des TV-L (Tarifrecht der Länder), in dem seit dem 01.01.2012 die Vergütungsortung des BAT für neue Beschäftigte durch die Entgeltordnung des TV-L abgelöst wurde, besteht der Anspruch auf die Technikerzulage weiter.
Quelle: verdi-Seiten
im Bezug darauf hatte ich mir meine Technikerzulage auch geholt, wenn auch nur 6 Monate rückwirkend. Das dürfte dann bei dir auch so gehandhabt werden, obwohl du seit 2013 als Techniker eingestellt bist.
Spid:
Wie bereits von @Capo unter Zitation der einschlägigen Norm eindeutig dargelegt, gab und gibt es die Technikerzulage nicht für Techniker, wenn diese Tätigkeiten eines Technikers auszuüben haben, sondern für den dort bezeichneten Personenkreis.
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