Autor Thema: Verbesserung Techniker / Meister  (Read 262017 times)

Micha

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #15 am: 07.03.2019 10:58 »
Die Änderungen werden zum 1.1.2020 wirksam werden. Ob automatisch oder auf Antrag muss man noch sehen. Ich halte es für wahrscheinlich, dass es als normale Höhergruppierung (vermutlich auf Antrag) ausgestaltet wird. Aber da muss man die REdaktionsverhandlungen abwarten.

Woher wissen Sie das mit dem 01.01.2020? Wäre für mich nicht so toll, da ich heuer noch höhergruppiert werden soll.
Findet sich im Einigungspapier unter II Nr. 4.
Warum sollte das nicht so toll sein, wenn vorab noch eine Höhergruppierung stattfindet?
Ich bin jetzt E7/4 ab 01.07.19 E7/5, dann Höhergruppierung in die E9b/3? (Techniker).
Ab 01.01.2020 würde dann die E7/5 zur E8/5, dann Höhergruppierung in die E9b/4.

Vielleicht habe ich das falsch verstanden?

Dycotomie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #16 am: 07.03.2019 12:19 »
Die Änderungen werden zum 1.1.2020 wirksam werden. Ob automatisch oder auf Antrag muss man noch sehen. Ich halte es für wahrscheinlich, dass es als normale Höhergruppierung (vermutlich auf Antrag) ausgestaltet wird. Aber da muss man die REdaktionsverhandlungen abwarten.

 ;D ;D ;D
Bin seit 16 Jahren Techniker in Stufe 3 und mache das Gleiche.
Erst wechselnd (verschiedene Projektgründe, die natürlich nicht wirklich mir galten) in EG8, dann durch die neue EGO in 9(k) - und nach achteinhalb Jahren in Stufe 3 werde ich höhergruppiert:  in 9b Stufe 2?
Natürlich auf eigenen Wunsch...
 ;)
In zwei Jahren bin ich dann da, wo ich aufgrund meiner Erfahrung angefangen habe...

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #17 am: 07.03.2019 12:29 »
"5.  Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2)
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr. 9 entfällt. Die Gewerkschaften halten ihre Forderung nach Ausbringung eines Tätigkeitsmerkmals in Entgeltgruppe 9c aufrecht."


Daraus folgt:

- Wer bisher als Techniker in die EG7 eingruppiert ist, kommt ab 2020 in die EG8 (bzw. kann in die EG8 kommen, sofern eine Höhergruppierung nur auf Antrag erfolgt --> Redaktionsverhandlungen abwarten)

- Wer bisher als Techniker in die EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten und Entgeltgruppenzulage (Fallgruppe 1) eingruppiert ist, kommt ab 2020 in die neue EG9b (bzw. kann in die neue EG9b kommen, sofern eine Höhergruppierung nur auf Antrag erfolgt --> Redaktionsverhandlungen abwarten)

- Wer bisher als Techniker in die EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten ohne Entgeltgruppenzulage (Fallgruppe 2) eingruppiert ist, wird am 01.01.2020 in die neue EG9a übergeleitet.

Fristenfuchs

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #18 am: 07.03.2019 13:18 »
Ach ja, die Fallgruppen...
Leider Pech gehabt.

Nebelkerze

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #19 am: 07.03.2019 15:38 »
Gerade im Netz entdeckt.
Auszug aus der Fortsetzung der Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung der Länder im Dezember 2017:

Zu 15.5 Meister:
-Die Gewerkschaften fordern, das Tätigkeitsmerkmal von EG 6 nach EG7 zu heben und das Tätigkeitsmerkmal in EG 7 zu streichen.
-Die Gewerkschaften fordern, dass in der EG 8 ein Tätigkeitsmerkmal wie bei der VKA „Meister mit entsprechender Tätigkeit“ ausgebracht wird.
-Die Gewerkschaften fordern, dass das Tätigkeitsmerkmal in der EG 9 der EG 9a zugeordnet wird und zwei neue Tätigkeitsmerkmale ausgebracht werden, die den Tätigkeitsmerkmalen einschließlich Zuordnung der EG 9b VKA und 9c VKA einschließlich der dortigen Protokollerklärung Nr. 3 entsprechen.
Die Gewerkschaften sagen zu, bis zum nächsten Termin der Arbeitsgruppe am 25./26. Januar 2018 für die Notwendigkeit der Ausbringung zweier neuer Tätigkeitsmerkmale in der EG 9 konkrete Nachweise und Beispiele zu erbringen.

Im Rahmen der Erörterung des Abschnitts 15 wurde von der Arbeitgeberseite festgestellt, dass  es  in  den  Vorbemerkungen der Unterabschnitte 15.2 bis 15.5 klarer Definitionen für Meister mit Meisterbrief und für sogenannte Nennmeister bedarf. Die Arbeitgeberseite wird bis zum nächsten Termin der Arbeitsgruppe am 25./26. Januar 2018 ihre Vorstellungen darlegen.

Was aus diesen Forderungen wurde, wird man wohl erst nach den Redaktionsverhandlungen erfahren.

th3oretiker

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #20 am: 07.03.2019 21:48 »
Ich habe nochmal etwas geforscht und die unter II 2. Satz genannten Niederschrift "zu den Verhandlungen zur Entgeltordnung vom 29. Oktober und 5./6. November 2018 (Gliederungsnummer IV)" aufgetan.
Dort heißt es unter Nr. 5:

"5.  Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2)
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr. 9 entfällt. Die Gewerkschaften halten ihre Forderung nach Ausbringung eines Tätigkeitsmerkmals in Entgeltgruppe 9c aufrecht."


Daraus lese ich, das die "große" EG9 (d.h. die kommende EG9b) für Techniker in die überarbeitete Entgeltordnung übernommen wird.

Ich möchte ungern den Spaß verderben, aber im Einigungspapier steht nur drin, dass von den in den vorausgehenden Verhandlungen angebotenen Änderungen folgende übernommen werden: die zu Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 6 (Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen) sowie die zu Teil III und Teil IV.

Sollte irgendwas für Techniker übernommen werden, müsste in dem Einigungspapier entweder Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 (Techniker) genannt werden oder halt Teil II insgesamt. Ist es aber nicht. Da von Teil II explizit nur der eine Abschnitt "Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen" genannt wird, kann man da meiner Meinung nach nicht rauslesen, dass auch für Techniker noch irgendwas kommen wird.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #21 am: 07.03.2019 21:58 »
Bullshit. In II.2. stehen die angebotenen Änderungen die übernommen werden, lit a)-c) sind nur Maßgaben zur Übernahme, alle anderen genannten angebotenen Änderungen werden ohne Maßgabe übernommen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

th3oretiker

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #22 am: 07.03.2019 22:16 »
Okay, dann habe ich das falsch interpretiert. Umso besser.

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #23 am: 08.03.2019 09:42 »
Was aus diesen Forderungen wurde, wird man wohl erst nach den Redaktionsverhandlungen erfahren.
Den Abschnitt 15.5 betreffende aktuellere Papiere habe ich leider bislang nicht finden können.
Ich würde aber erwarten das bei Meistern analog zu Technikern verfahren wird. Alles andere wäre nicht nachvollziehbar.
Allerdings - was ist in Tarifangelegenheiten schon nachvollziehbar, insbesondere wenn die TdL im Spiel ist!?  :(

vianiforte

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #24 am: 08.03.2019 10:11 »
Hallo Leute,

ich bin leicht erstaunt und verwirrt. Bedeutet das ich von der 9k nun in die 9b komme?

Anbei das Finale Eingruppierungsergebnis der Stellenbeschreibung.


TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #25 am: 08.03.2019 10:16 »
Hallo Leute,

ich bin leicht erstaunt und verwirrt. Bedeutet das ich von der 9k nun in die 9b komme?

Anbei Screeny


Nein, denn:

- Wer bisher als Techniker in die EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten ohne Entgeltgruppenzulage (Fallgruppe 2) eingruppiert ist, wird am 01.01.2020 in die neue EG9a übergeleitet.

Moeoef

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #26 am: 08.03.2019 11:12 »
Hallo,

In einem Schreiben zu meinem Dienstvertrag steht, dass ich in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 1, Teil II , Abschnitt 22, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L eingeordnet werde.
Jetzt habe ich durch diese Diskussion das erstemal etwas von der Entgeltzulage erfahren. Müsste ich diese erhalten? Und wenn ja muss ich sie Beantragen? Lauf meiner Abrechnung erhalte ich diese Zulage nicht.

Bin an einer Universität beschäftigt wenn das einen Unterschied machen sollte.

Blume

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #27 am: 08.03.2019 12:25 »
Hallo,

In einem Schreiben zu meinem Dienstvertrag steht, dass ich in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 1, Teil II , Abschnitt 22, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L eingeordnet werde.
Jetzt habe ich durch diese Diskussion das erstemal etwas von der Entgeltzulage erfahren. Müsste ich diese erhalten? Und wenn ja muss ich sie Beantragen? Lauf meiner Abrechnung erhalte ich diese Zulage nicht.

Bin an einer Universität beschäftigt wenn das einen Unterschied machen sollte.

Ja die solltest du eigentlich bekommen. Frägst am besten Personalverwaltung mal nach, mit Verweis auf die Entgeldordnung.

Ich bin auch an einer Universität angestellt mit der E9 Fallgruppe 1 und erhalte die Zulage.

Ging bei mir ohne eine separaten Antrag.

Bin wirklich gespannt ob wir in die 9b eingruppiert werden nächstes Jahr. Glauben kann ich es nicht, wäre aber natürlich traumhaft, man hätte dann endlich mal eine kleine Wertschätzung des Technikerabschlusses. In den man viel Aufwand und Zeit gesteckt hat.

In10sive

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #28 am: 08.03.2019 12:43 »
Hallo,

In einem Schreiben zu meinem Dienstvertrag steht, dass ich in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 1, Teil II , Abschnitt 22, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L eingeordnet werde.
Jetzt habe ich durch diese Diskussion das erstemal etwas von der Entgeltzulage erfahren. Müsste ich diese erhalten? Und wenn ja muss ich sie Beantragen? Lauf meiner Abrechnung erhalte ich diese Zulage nicht.

Bin an einer Universität beschäftigt wenn das einen Unterschied machen sollte.

Ja die solltest du eigentlich bekommen. Frägst am besten Personalverwaltung mal nach, mit Verweis auf die Entgeldordnung.

Ich bin auch an einer Universität angestellt mit der E9 Fallgruppe 1 und erhalte die Zulage.

Ging bei mir ohne eine separaten Antrag.

Bin wirklich gespannt ob wir in die 9b eingruppiert werden nächstes Jahr. Glauben kann ich es nicht, wäre aber natürlich traumhaft, man hätte dann endlich mal eine kleine Wertschätzung des Technikerabschlusses. In den man viel Aufwand und Zeit gesteckt hat.

Das mit 9b wäre wirklich endlich mal eine richtige Wertschätzung des Technikerabschlusses! Ich hoffe das kommt dann auch ohne separaten Antrag in Form einer Höhergruppierung. Drücken wir mal die Daumen!!

@Moeoef: Zulage in der Fallgruppe 1 müsste in deiner Gehaltsabrechnung separat als "ENTG.GRUPPENZUL." mit derzeit noch 95,62€ Brutto aufgeführt sein (so stehts bei mir)... ansonsten bei deiner Dienststelle mal nachhaken!

Suntzu

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #29 am: 08.03.2019 12:50 »
Hallo,

In einem Schreiben zu meinem Dienstvertrag steht, dass ich in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 1, Teil II , Abschnitt 22, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L eingeordnet werde.
Jetzt habe ich durch diese Diskussion das erstemal etwas von der Entgeltzulage erfahren. Müsste ich diese erhalten? Und wenn ja muss ich sie Beantragen? Lauf meiner Abrechnung erhalte ich diese Zulage nicht.

Bin an einer Universität beschäftigt wenn das einen Unterschied machen sollte.

Ja die solltest du eigentlich bekommen. Frägst am besten Personalverwaltung mal nach, mit Verweis auf die Entgeldordnung.

Ich bin auch an einer Universität angestellt mit der E9 Fallgruppe 1 und erhalte die Zulage.

Ging bei mir ohne eine separaten Antrag.

Bin wirklich gespannt ob wir in die 9b eingruppiert werden nächstes Jahr. Glauben kann ich es nicht, wäre aber natürlich traumhaft, man hätte dann endlich mal eine kleine Wertschätzung des Technikerabschlusses. In den man viel Aufwand und Zeit gesteckt hat.

Das mit 9b wäre wirklich endlich mal eine richtige Wertschätzung des Technikerabschlusses! Ich hoffe das kommt dann auch ohne separaten Antrag in Form einer Höhergruppierung. Drücken wir mal die Daumen!!

@Moeoef: Zulage in der Fallgruppe 1 müsste in deiner Gehaltsabrechnung separat als "ENTG.GRUPPENZUL." mit derzeit noch 95,62€ Brutto aufgeführt sein (so stehts bei mir)... ansonsten bei deiner Dienststelle mal nachhaken!

Aktuell sehe ich den Techniker in der E10. Vergleicht mal bitte den Lohndurchschnitt explizit des Technikers.
Zudem muss die vorausgegange Gesellentätigkeit / Lehrberuf nicht gleich auf sein wie der Techniker im TV L. Denn der Techniker hat ja auch eine Investition getätigt (Verdienstausfall, Bafög, Gebühren etc. der Weiterbildung.)


Anbei Lohnauswertung Techniker stand 2014. (Heute natürlich höher).

http://www.boeckler.de/pdf/ta_lohnspiegel_2014_28_techniker.pdf