Habe die Diskussion jetzt über Monate mit erfolgt und wenn ich mir die Tarifergebnisse so anschaue, dann komme ich da zu folgender These bezüglich der EG9 Techniker EGO-TVL 22.2 Fallgruppe 1.
https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++9ed7c0c8-3f30-11e9-a52f-525400940f89Aufhebung der besonderen Stufenlaufzeit für das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1, d.h. Zuordnung von der „kleinen Entgeltgruppe 9“ zur „großen Entgeltgruppe 9“ unter Wegfall der Entgeltgruppenzulage.
Da es weder in der zukünftigen 9a oder in der 9b verlängerte Stufenlaufzeiten gibt, muss dieser "Wegfall der Stufenlaufzeit" also im Vorfeld erfolgen. Alles andere ergibt gar keinen Sinn.
Entsprechend müssten doch gelten, dass es seit dem 1.1.2019 keine "besondere Stufenlaufzeit" mehr für diese Gruppe gibt? Sehe ich richtig oder?
Folglich entsprechen EG9 Techniker EGO-TVL 22.2 Fallgruppe 1 zum 1.1.2019 der „großen Entgeltgruppe 9“, die ebenfalls zum 1.1.2019 in die 9b umgewandelt wird.
https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/tv-l/++co++f2fefde0-b750-11e9-9f36-52540066e5a9Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die keine besonderen Stufenregelungen gelten, werden stufengleich und unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet.
Sprich es müsste wie folgt aussehen
bis 31.12.2018:
Bsp.: E9k St.3 seit 4 Jahren in der Stufe 3
Grundgehalt: 3172.55 € [E 9 klein ]
Entgeltgruppenzulage 9: 95.62 €
= 3268.17 €
Stufengleich übergeleitet würde dann bedeuten E9 St.3 (bewusst ohne k, weil die verlängerte Stufenlaufzeit ja weggefallen) nach E9b3 unter Mitnahme der Stufenlaufzeit wären 4 Jahre. Sprich nach 3 Jahren in 3 gibt es die Stufe 4 also müsste man in die E9b4 kommen. Das wären dann:
E9b4
Grundgehalt: 3667.36 €
da die Entgeldgruppenzulage wegfällt, entfallen die 95.62 € bzw. neu jetzt 98.50 €
Ich kann nirgends, etwas darüber finden, dass EG9 Techniker EGO-TVL 22.2 Fallgruppe 1 erst in die neue 9a übergeleitet werden und dann auf Antrag erst 2020 in die E9b kommen können. Das würde ja bedeuten, dass sie erst 2020 der "großen E9" entsprechen würden und die gibt es dann schon ein Jahr nicht mehr. Ich wüsste auch nicht, was dieser "Zwischenschritt" bewirken sollte, das ist doppelte Arbeit. Die bei der oben genannten Regelung "stufengleich und unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet" auch total absurd ist. Man kann so gar nicht schlechter gestellt werden. So lange wie die Redaktionsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind / waren bzw. alles unterschrieben worden ist, musste der Arbeitgeber erstmal übergangsweise etwas tun muss. Also zahlt er erstmal das alte Gehalt + die garantierten 100 Euro Tariferhöhung.