Das ist doch das, worauf sich TdL und Gewerkschaften geeinigt haben: die Änderungen der EGO in Teil II Ziff. 2 des Einigungspapiers treten gem. Teil II Ziff. 4 am 01.01.20 inkraft, die Aufspaltung der E9 in E9a und E9b kommt zum 01.01.19. Über beides war in dem Redaktionsverhandlungen nur noch in der textlichen Umsetzung zu verhandeln, nicht in der Sache an sich. Was Deine Gewerkschaft vielleicht zum Ausdruck bringen wollte, war wohl „Haben wir in den Tarifverhandlungen übersehen und die AG wollen das abschließend verhandelte Ergebnispaket nicht noch mal wegen unserer Unfähigkeit aufschnüren.“