Autor Thema: Verbesserung Techniker / Meister  (Read 262030 times)

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #270 am: 11.09.2019 21:04 »
Und Gott sei Dank steht auf Seite 76 das Techniker mit der Fallgruppe 1 zum 1.1.20 in die 9b kommen können.
Was hat Gott damit zu tun? Das war doch seit dem 06. März, 11:20:13, im Forum bekannt  8)
Siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.msg133809.html#msg133809

Master090387

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #271 am: 11.09.2019 21:46 »
Glückwunsch für den Techniker/in damit ist der Stellvertretende (bei uns am meisten so) in der höheren Entgeltgruppe als der Chef.
Meiner Meinung nach für den Meister ist das ein schlag ins Gesicht der kann nicht in E9b aber im TvöD kann er bis 9c ( ich weis gibts im TVL nicht) das versteht mal einer.

Naja mal abwarten was die nächsten Tarifverhandlungen geben so in ca. 24 Monaten

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #272 am: 11.09.2019 21:49 »
Entgeltgruppen bilden grundsätzlich keine Hierarchien ab.

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #273 am: 11.09.2019 21:58 »
Wenn ich mir den Wortlaut des Änderungstarifvertrages an dieser Stelle ansehe

„21. Anlage A Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Entgeltgruppe 9a wird wie folgt geändert:
aa) Vor der Entgeltgruppe 9a wird die Überschrift „Entgeltgruppe 9b“ eingefügt.
bb) Die bisherige Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe 9a wird unter Streichung des Klammerzusatzes die einzige Fallgruppe der Entgeltgruppe 9b.
cc) Die bisherige Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe 9a wird einzige Fallgruppe.
...“


und das dann mit dem Wortlaut der geänderten Entgeltordnung vergleiche


„(Entgeltgruppe 9b ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Entgeltgruppe 9a ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9a
Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die selbständig tätig sind.“


drängt sich mir der Verdacht auf, das sie es verbastelt haben ...

Korrekt müsste es heißen:

Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Entgeltgruppe 9a, die schwierige Aufgaben erfüllen.“


TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #274 am: 11.09.2019 22:18 »

Naja mal abwarten was die nächsten Tarifverhandlungen geben so in ca. 24 Monaten
Durch diesen Abschluß in Verbindung mit der langen Laufzeit entwickelt sich sicher genügend Gärung in Meisterkreisen...

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #275 am: 11.09.2019 22:35 »
Irgendwie drängt sich der Verdacht auf, dass die keine Ahnung haben .... Kannst ja mal fragen was dann damit ist?
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open

Absolut richtig. Es wurde sich darauf geeinigt. Eigentlich völlig unstrittig.

Kamen die Aussagen von Verdi?

Kamen von der Komba.
Das war ja nun recht blamabel von der Komba. Hat mich schon arg überrascht.
Vielleicht schickst du deinem Ansprechpartner mal die Links auf die TdL-Seiten, verbunden mit der Frage ob die absurden Antworten als verspäteter Aprilscherz gedacht waren ...

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #276 am: 11.09.2019 22:52 »
So zurückhaltend der TV'Ler...... heiße Luft die letzten Wochen
Ja, liebwertester Heißluft-Horst, die wiederholten negativen Antworten der Komba haben mich kurz zweifeln lassen.
Von der Komba bin ich anderes gewohnt und ich konnte nicht ganz glauben das die Informationen von dort tatsächlich der Müll sind, für den ich ihn aufgrund meiner anderslautenden Infos von anderer Seite hielt ...

Und am Rande bemerkt:
Selbst wenn die EG9b für Techniker in den Redaktionsgesprächen nachträglich wieder gecancelt worden wäre, änderte das nichts an der Richtigkeit der Darstellungen hier im Forum bzgl. der Vereinbarungen der Tarifeinigung.

Suntzu

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #277 am: 12.09.2019 04:09 »
Bei aller Diskussion hier, aber man muss trotzdem beachten, welche EG jetzt dann auch immer für den staatlichen geprüften Techniker zementiert wird. Letztendlich entscheidet sich der Bewerber nach Brutto / Netto Lohn im Vergleich zu anderen Arbeitgeber Angeboten.

Und da ist die EG 9 X alles andere als attraktiv. In wirtschaftlichen starken Regionen müsste man schon bei min. EG 10 anfangen.

Die Frage muss sich der Personaler und das verantwortliche Personal zur Auswahl der Arbeitnehmer stellen warum jemand in EG9X sich einstellen lässt, wenn die vorhandene  Berufsausbildung, vor der Weiterbildung,  bereits schon höhere Löhne zahlt. Dann wird wohl niemand für die Weiterbildung zum staatl. geprüften Techniker Geld+Zeit investieren um dann letztendlich weniger zu verdienen.
Bedeutet also die Frage muss gestellt werden warum jemand dann zu diesen Konditionen eine Stelle antritt.

Kurz:
Die Konkurrenzfähigkeit wird meiner Meinung nach komplett untergraben in der Diskussion zur Eingruppierung.

sigma5345

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #278 am: 12.09.2019 06:50 »
Wenn ich mir den Wortlaut des Änderungstarifvertrages an dieser Stelle ansehe

„21. Anlage A Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Entgeltgruppe 9a wird wie folgt geändert:
aa) Vor der Entgeltgruppe 9a wird die Überschrift „Entgeltgruppe 9b“ eingefügt.
bb) Die bisherige Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe 9a wird unter Streichung des Klammerzusatzes die einzige Fallgruppe der Entgeltgruppe 9b.
cc) Die bisherige Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe 9a wird einzige Fallgruppe.
...“


und das dann mit dem Wortlaut der geänderten Entgeltordnung vergleiche


„(Entgeltgruppe 9b ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Entgeltgruppe 9a ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9a
Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die selbständig tätig sind.“


drängt sich mir der Verdacht auf, das sie es verbastelt haben ...

Korrekt müsste es heißen:

Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Entgeltgruppe 9a, die schwierige Aufgaben erfüllen.“

Ja .... da hast du Recht ...  ::). Es gibt ja dann keine Fallgruppe 2 mehr ...

Wastelandwarrior

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #279 am: 12.09.2019 07:03 »
Stimmt😂

Blume

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #280 am: 12.09.2019 07:08 »
Wenn ich mir den Wortlaut des Änderungstarifvertrages an dieser Stelle ansehe

„21. Anlage A Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Entgeltgruppe 9a wird wie folgt geändert:
aa) Vor der Entgeltgruppe 9a wird die Überschrift „Entgeltgruppe 9b“ eingefügt.
bb) Die bisherige Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe 9a wird unter Streichung des Klammerzusatzes die einzige Fallgruppe der Entgeltgruppe 9b.
cc) Die bisherige Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe 9a wird einzige Fallgruppe.
...“


und das dann mit dem Wortlaut der geänderten Entgeltordnung vergleiche


„(Entgeltgruppe 9b ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Entgeltgruppe 9a ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9a
Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die selbständig tätig sind.“


drängt sich mir der Verdacht auf, das sie es verbastelt haben ...

Korrekt müsste es heißen:

Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Entgeltgruppe 9a, die schwierige Aufgaben erfüllen.“

Ja .... da hast du Recht ...  ::). Es gibt ja dann keine Fallgruppe 2 mehr ...

Und was ist dann die Folge??

Denke das sollte dann trotzdem funktionieren mit der Höhergruppierung.

Wastelandwarrior

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #281 am: 12.09.2019 07:33 »
Der Änderungstarifvertrag ist verbindlich. Die durchgeschriebene Fassung ist nur eine Interpretation. Das wird sicher einfach geändert, wenn es auffällt.

HeinMueck

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #282 am: 12.09.2019 08:13 »
3781,78€ + 180€ Garantiebetrag unter den von mir genannten Prämissen

Moinsen,
die Zahlung des Garantiebetrages als Folge Höherbewertung durch entsprechende Aufgabenänderung  verstehe ich. Aber warum Garantiebetrag, wenn sich tarifliche Regelungen ändern? Die Aufgaben sind unverändert.
Für mich die logische Konsequenz wäre stufengleiche Eingruppierung. Das die nunmal höher ausfällt, hat doch nur monetäre Aspekte. Die Mechanik ist doch eigentlich keine Höhergruppierung.

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #283 am: 12.09.2019 08:23 »
Moinsen,
die Zahlung des Garantiebetrages als Folge Höherbewertung durch entsprechende Aufgabenänderung  verstehe ich. Aber warum Garantiebetrag, wenn sich tarifliche Regelungen ändern?
Weil die Tarifparteien das so vereinbart haben.
Siehe § 29d Abs. 2 Satz 1 und 2 TVÜ-L:

"Ergibt  sich  in  den  Fällen  des  Absatzes  1  Satz  1  nach  den  Änderungen  in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Absatz 4 TV-L)."

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #284 am: 12.09.2019 08:36 »
Der Änderungstarifvertrag ist verbindlich. Die durchgeschriebene Fassung ist nur eine Interpretation. Das wird sicher einfach geändert, wenn es auffällt.
Im Grunde hat man den Änderungstarifvertrag korrekt (hier: Buchstabengetreu) umgesetzt.
Übersehen hat man, das man auch hätte regeln müssen, das der Text für die Definition ebenfalls angepasst werden muss. Vermutlich wird das nicht die einzige Stelle in der Entgeltordnung sein, die nun inkonsistent ist ...

Ein regelrechtes Fiasko ...  8)
... können gleich nochmal nachsitzen die Jungs  ;D
« Last Edit: 12.09.2019 08:47 von TV-Ler »