Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
TV-Ler:
--- Zitat von: Techniker1975 am 06.09.2019 13:15 ---
--- Zitat von: Blume am 06.09.2019 13:06 ---
--- Zitat von: sigma5345 am 06.09.2019 13:00 ---Irgendwie drängt sich der Verdacht auf, dass die keine Ahnung haben .... Kannst ja mal fragen was dann damit ist?
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open
--- End quote ---
Absolut richtig. Es wurde sich darauf geeinigt. Eigentlich völlig unstrittig.
Kamen die Aussagen von Verdi?
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Kamen von der Komba.
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Das war ja nun recht blamabel von der Komba. Hat mich schon arg überrascht.
Vielleicht schickst du deinem Ansprechpartner mal die Links auf die TdL-Seiten, verbunden mit der Frage ob die absurden Antworten als verspäteter Aprilscherz gedacht waren ...
TV-Ler:
--- Zitat von: Horst9669 am 09.09.2019 14:24 ---So zurückhaltend der TV'Ler...... heiße Luft die letzten Wochen
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Ja, liebwertester Heißluft-Horst, die wiederholten negativen Antworten der Komba haben mich kurz zweifeln lassen.
Von der Komba bin ich anderes gewohnt und ich konnte nicht ganz glauben das die Informationen von dort tatsächlich der Müll sind, für den ich ihn aufgrund meiner anderslautenden Infos von anderer Seite hielt ...
Und am Rande bemerkt:
Selbst wenn die EG9b für Techniker in den Redaktionsgesprächen nachträglich wieder gecancelt worden wäre, änderte das nichts an der Richtigkeit der Darstellungen hier im Forum bzgl. der Vereinbarungen der Tarifeinigung.
Suntzu:
Bei aller Diskussion hier, aber man muss trotzdem beachten, welche EG jetzt dann auch immer für den staatlichen geprüften Techniker zementiert wird. Letztendlich entscheidet sich der Bewerber nach Brutto / Netto Lohn im Vergleich zu anderen Arbeitgeber Angeboten.
Und da ist die EG 9 X alles andere als attraktiv. In wirtschaftlichen starken Regionen müsste man schon bei min. EG 10 anfangen.
Die Frage muss sich der Personaler und das verantwortliche Personal zur Auswahl der Arbeitnehmer stellen warum jemand in EG9X sich einstellen lässt, wenn die vorhandene Berufsausbildung, vor der Weiterbildung, bereits schon höhere Löhne zahlt. Dann wird wohl niemand für die Weiterbildung zum staatl. geprüften Techniker Geld+Zeit investieren um dann letztendlich weniger zu verdienen.
Bedeutet also die Frage muss gestellt werden warum jemand dann zu diesen Konditionen eine Stelle antritt.
Kurz:
Die Konkurrenzfähigkeit wird meiner Meinung nach komplett untergraben in der Diskussion zur Eingruppierung.
sigma5345:
--- Zitat von: TV-Ler am 11.09.2019 21:58 ---Wenn ich mir den Wortlaut des Änderungstarifvertrages an dieser Stelle ansehe
„21. Anlage A Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 wird wie folgt geändert:
a) Die Entgeltgruppe 9a wird wie folgt geändert:
aa) Vor der Entgeltgruppe 9a wird die Überschrift „Entgeltgruppe 9b“ eingefügt.
bb) Die bisherige Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe 9a wird unter Streichung des Klammerzusatzes die einzige Fallgruppe der Entgeltgruppe 9b.
cc) Die bisherige Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe 9a wird einzige Fallgruppe.
...“
und das dann mit dem Wortlaut der geänderten Entgeltordnung vergleiche
„(Entgeltgruppe 9b ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Entgeltgruppe 9a ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9a
Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die selbständig tätig sind.“
drängt sich mir der Verdacht auf, das sie es verbastelt haben ...
Korrekt müsste es heißen:
Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Entgeltgruppe 9a, die schwierige Aufgaben erfüllen.“
--- End quote ---
Ja .... da hast du Recht ... ::). Es gibt ja dann keine Fallgruppe 2 mehr ...
Wastelandwarrior:
Stimmt😂
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