Autor Thema: Verbesserung Techniker / Meister  (Read 261840 times)

Geist

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #285 am: 12.09.2019 08:37 »
Auf der Tdl Seite sind die Änderungstarifverträge online.

Und Gott sei Dank steht auf Seite 76 das Techniker mit der Fallgruppe 1 zum 1.1.20 in die 9b kommen können.

Auf Antrag?

Ja. Das ist mir scheinbar zu hoch.
"kommen können"... "Auf Antrag"...
Bisher dachte ich, nach einer Eingruppierungsautomatik IST der Techniker (und Sonstige Beschäftigter) der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 ab den 01.01.2020 in die 9b eingruppiert.
Ohne Graubereich. Ohne Wahl, ob man den Antrag stellt oder nicht. Ohne Wahl, ob man dem Antrag stattgibt oder nicht.
Was, wenn ich den Antrag nicht stelle? Ändert sich dann meine Tätigkeit?
Muss meine Stelle dann neu besetzt werden, weil ich die "schwierigen Tätigkeiten" ohne gestellten Antrag dann ja nicht übernehme?

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #286 am: 12.09.2019 08:39 »
Auf der Tdl Seite sind die Änderungstarifverträge online.

Und Gott sei Dank steht auf Seite 76 das Techniker mit der Fallgruppe 1 zum 1.1.20 in die 9b kommen können.

Auf Antrag?

Ja. Das ist mir scheinbar zu hoch.
"kommen können"... "Auf Antrag"...
Bisher dachte ich, nach einer Eingruppierungsautomatik IST der Techniker (und Sonstige Beschäftigter) der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 ab den 01.01.2020 in die 9b eingruppiert.
Ohne Graubereich. Ohne Wahl, ob man den Antrag stellt oder nicht. Ohne Wahl, ob man dem Antrag stattgibt oder nicht.
Was, wenn ich den Antrag nicht stelle? Ändert sich dann meine Tätigkeit?
Muss meine Stelle dann neu besetzt werden, weil ich die "schwierigen Tätigkeiten" ohne gestellten Antrag dann ja nicht übernehme?
Auch hier: Es ist so, weil die Tarifparteien das so geregelt haben.
Siehe § 29d Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 Satz 1 und 2 TVÜ-L:

"Beschäftigte, 
 
-  deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines
Mitgliedsverbandes der TdL ist, über den 31. Dezember 2019 hinaus fortbesteht, und
 
-  die am 1. Januar 2020 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, 
 
sind für den Fall, dass sich für sie eine höhere Eingruppierung ausschließlich aufgrund der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L ergibt, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert.

Ergibt  sich  in  den  Fällen  des  Absatzes  1  Satz  1  nach  den  Änderungen  in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Absatz 4 TV-L)."


Wenn du den Antrag nicht stellt, verbleibst du für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der EG9a.

carlos1977

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #287 am: 12.09.2019 08:43 »
Was heißt es jetzt ab 1.1.2020 für einen der nach der Überleitung in der EG 9a Stufe 5 im ersten Jahr landet? Kommt derjenige nach Antragstellung auf Höhergruppierung in die EG 9b Stufe 4 und die alte Entgeltgruppenzulage entfällt? Was ist dann mit dem Garantiebetrag, kommt dieser dazu?

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #288 am: 12.09.2019 08:49 »
Was heißt es jetzt ab 1.1.2020 für einen der nach der Überleitung in der EG 9a Stufe 5 im ersten Jahr landet? Kommt derjenige nach Antragstellung auf Höhergruppierung in die EG 9b Stufe 4 und die alte Entgeltgruppenzulage entfällt? Was ist dann mit dem Garantiebetrag, kommt dieser dazu?
Ja und ja.

carlos1977

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #289 am: 12.09.2019 09:33 »
Was heißt es jetzt ab 1.1.2020 für einen der nach der Überleitung in der EG 9a Stufe 5 im ersten Jahr landet? Kommt derjenige nach Antragstellung auf Höhergruppierung in die EG 9b Stufe 4 und die alte Entgeltgruppenzulage entfällt? Was ist dann mit dem Garantiebetrag, kommt dieser dazu?
Ja und ja.
OK, Danke für die Antwort!

QuietscheEnte

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #290 am: 12.09.2019 09:41 »
Glückwunsch für den Techniker/in damit ist der Stellvertretende (bei uns am meisten so) in der höheren Entgeltgruppe als der Chef.
Meiner Meinung nach für den Meister ist das ein schlag ins Gesicht der kann nicht in E9b aber im TvöD kann er bis 9c ( ich weis gibts im TVL nicht) das versteht mal einer.

Naja mal abwarten was die nächsten Tarifverhandlungen geben so in ca. 24 Monaten

Bei uns der Werkstattleiter ist Meister und sogar in E12 mit fetter Bindungszulage. Wie hat der das wohl geschafft?

carlos1977

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #291 am: 12.09.2019 09:58 »
Moinsen,
die Zahlung des Garantiebetrages als Folge Höherbewertung durch entsprechende Aufgabenänderung  verstehe ich. Aber warum Garantiebetrag, wenn sich tarifliche Regelungen ändern?
Weil die Tarifparteien das so vereinbart haben.
Siehe § 29d Abs. 2 Satz 1 und 2 TVÜ-L:

"Ergibt  sich  in  den  Fällen  des  Absatzes  1  Satz  1  nach  den  Änderungen  in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Absatz 4 TV-L)."
§ 17 Absatz 4 TV-L Im Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten (neue Fassung vom 02.03.19) steht unter § 17 Absatz 4 (weggefallen)
Das heißt ??

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #292 am: 12.09.2019 10:08 »
Moinsen,
die Zahlung des Garantiebetrages als Folge Höherbewertung durch entsprechende Aufgabenänderung  verstehe ich. Aber warum Garantiebetrag, wenn sich tarifliche Regelungen ändern?
Weil die Tarifparteien das so vereinbart haben.
Siehe § 29d Abs. 2 Satz 1 und 2 TVÜ-L:

"Ergibt  sich  in  den  Fällen  des  Absatzes  1  Satz  1  nach  den  Änderungen  in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Absatz 4 TV-L)."
§ 17 Absatz 4 TV-L Im Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten (neue Fassung vom 02.03.19) steht unter § 17 Absatz 4 (weggefallen)
Das heißt ??
Du verwechselst da etwas:
Im TVÜ-L (Überleitungstarifvertrag) ist der Abs. 4 des § 17 weggefallen.
Hier geht es jedoch um § 17 Abs. 4 TV-L (Tarifvertrag).
Der ist nicht weggefallen ...

carlos1977

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #293 am: 12.09.2019 10:12 »
Moinsen,
die Zahlung des Garantiebetrages als Folge Höherbewertung durch entsprechende Aufgabenänderung  verstehe ich. Aber warum Garantiebetrag, wenn sich tarifliche Regelungen ändern?
Weil die Tarifparteien das so vereinbart haben.
Siehe § 29d Abs. 2 Satz 1 und 2 TVÜ-L:

"Ergibt  sich  in  den  Fällen  des  Absatzes  1  Satz  1  nach  den  Änderungen  in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Absatz 4 TV-L)."
§ 17 Absatz 4 TV-L Im Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten (neue Fassung vom 02.03.19) steht unter § 17 Absatz 4 (weggefallen)
Das heißt ??
Du verwechselst da etwas:
Im TVÜ-L (Überleitungstarifvertrag) ist der Abs. 4 des § 17 weggefallen.
Hier geht es jedoch um § 17 Abs. 4 TV-L (Tarifvertrag).
Der ist nicht weggefallen ...
alles klar...

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #294 am: 12.09.2019 10:32 »
Glückwunsch für den Techniker/in damit ist der Stellvertretende (bei uns am meisten so) in der höheren Entgeltgruppe als der Chef.
Meiner Meinung nach für den Meister ist das ein schlag ins Gesicht der kann nicht in E9b aber im TvöD kann er bis 9c ( ich weis gibts im TVL nicht) das versteht mal einer.

Naja mal abwarten was die nächsten Tarifverhandlungen geben so in ca. 24 Monaten

Bei uns der Werkstattleiter ist Meister und sogar in E12 mit fetter Bindungszulage. Wie hat der das wohl geschafft?
Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer etwas verhindern will, sucht Gründe!
In diesem Fall waren die Wegsucher wohl erfolgreicher ...

Techniker1975

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #295 am: 12.09.2019 10:34 »
Vielleicht ist jemand so nett von den Profis und kann mir eine Antwort geben, ob ich nun in die die 9b komme oder nicht.
Und wenn ja, in welche Stufe? Bzw. welches Bruttoentgelt?

Ich habe leider total den Überblick verloren.

Vielen Dank.
Zunächst sollte rückwirkend zum 01.01.19 die Überleitung in die neue EG9a Stufe 6 erfolgen.
Bruttoentgelt: 3777,39€
Besitzstand Vergütungsgruppenzulage: 141,46€

Zum 01.01.20 erhöht sich das Bruttoengelt auf 3895,24€, die Besitzstandszulage auf 145,99€.
Die Höhergruppierung in die EG9b wird vermutlich nur auf Antrag erfolgen, der ebenfalls vermutlich bis zum 31.12.20 gestellt werden kann und auf den 01.01.20 zurückwirkt.
Da die Höhergruppierung im TV-L auch weiterhin nicht stufengleich erfolgt, ergibt sich folgende Rechnung:
Die Besitzstandszulage wird zum Tabellenentgelt der EG9a Stufe 6 addiert = 4041,23€.
Daraus ergibt sich die Stufe 5 der EG9b als die zutreffende Stufe in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Da die Differenz aus 4124,89€ (EG9b Stufe 5) - 4041,23€ = 83,66€ weniger als der neue Garantiebetrag von 180€ beträgt, werden also für die Laufzeit der Stufe 5 diese 180€ dem bisherigen Tabellenentgelt hinzuaddiert.
Der Betrag von 4041,23€ + 180€ = 4221,23€ liegt also nur geringfügig unter dem Tabellenwert der EG9b Stufe 6 in Höhe von 4248,65€.

TV-Ler hat das freundlicherweise vor Abschluss der Redaktionsverhandlungen mitgeteilt. Kann man dies nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen bestätigen?

Vielen Dank.

Techniker1975

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #296 am: 12.09.2019 10:37 »
Irgendwie drängt sich der Verdacht auf, dass die keine Ahnung haben .... Kannst ja mal fragen was dann damit ist?
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open

Absolut richtig. Es wurde sich darauf geeinigt. Eigentlich völlig unstrittig.

Kamen die Aussagen von Verdi?

Kamen von der Komba.
Das war ja nun recht blamabel von der Komba. Hat mich schon arg überrascht.
Vielleicht schickst du deinem Ansprechpartner mal die Links auf die TdL-Seiten, verbunden mit der Frage ob die absurden Antworten als verspäteter Aprilscherz gedacht waren ...

Heute nochmal Antwort von der Komba bekommen. Hat sich für seine Müllaussage entschuldigt.

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #297 am: 12.09.2019 10:40 »
Vielleicht ist jemand so nett von den Profis und kann mir eine Antwort geben, ob ich nun in die die 9b komme oder nicht.
Und wenn ja, in welche Stufe? Bzw. welches Bruttoentgelt?

Ich habe leider total den Überblick verloren.

Vielen Dank.
Zunächst sollte rückwirkend zum 01.01.19 die Überleitung in die neue EG9a Stufe 6 erfolgen.
Bruttoentgelt: 3777,39€
Besitzstand Vergütungsgruppenzulage: 141,46€

Zum 01.01.20 erhöht sich das Bruttoengelt auf 3895,24€, die Besitzstandszulage auf 145,99€.
Die Höhergruppierung in die EG9b wird vermutlich nur auf Antrag erfolgen, der ebenfalls vermutlich bis zum 31.12.20 gestellt werden kann und auf den 01.01.20 zurückwirkt.
Da die Höhergruppierung im TV-L auch weiterhin nicht stufengleich erfolgt, ergibt sich folgende Rechnung:
Die Besitzstandszulage wird zum Tabellenentgelt der EG9a Stufe 6 addiert = 4041,23€.
Daraus ergibt sich die Stufe 5 der EG9b als die zutreffende Stufe in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Da die Differenz aus 4124,89€ (EG9b Stufe 5) - 4041,23€ = 83,66€ weniger als der neue Garantiebetrag von 180€ beträgt, werden also für die Laufzeit der Stufe 5 diese 180€ dem bisherigen Tabellenentgelt hinzuaddiert.
Der Betrag von 4041,23€ + 180€ = 4221,23€ liegt also nur geringfügig unter dem Tabellenwert der EG9b Stufe 6 in Höhe von 4248,65€.

TV-Ler hat das freundlicherweise vor Abschluss der Redaktionsverhandlungen mitgeteilt. Kann man dies nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen bestätigen?

Vielen Dank.
Nachdem Spid seinerzeit Einspruch gegen diese Interpretation erhoben hatte, will ich darauf nicht beharren. Es aber auch nicht ausschließen ...

TV-Ler

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« Antwort #298 am: 12.09.2019 10:40 »
Irgendwie drängt sich der Verdacht auf, dass die keine Ahnung haben .... Kannst ja mal fragen was dann damit ist?
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open

Absolut richtig. Es wurde sich darauf geeinigt. Eigentlich völlig unstrittig.

Kamen die Aussagen von Verdi?

Kamen von der Komba.
Das war ja nun recht blamabel von der Komba. Hat mich schon arg überrascht.
Vielleicht schickst du deinem Ansprechpartner mal die Links auf die TdL-Seiten, verbunden mit der Frage ob die absurden Antworten als verspäteter Aprilscherz gedacht waren ...

Heute nochmal Antwort von der Komba bekommen. Hat sich für seine Müllaussage entschuldigt.
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sigma5345

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« Antwort #299 am: 12.09.2019 11:15 »
Nachdem Spid seinerzeit Einspruch gegen diese Interpretation erhoben hatte, will ich darauf nicht beharren. Es aber auch nicht ausschließen ...
Ich denke, dass ist völlig korrekt erläutert. Er bekommt sein jetziges Tabellenentgelt + Zulage + den Garantiebetrag