Autor Thema: Verbesserung Techniker / Meister  (Read 261611 times)

Capo

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #45 am: 11.03.2019 13:09 »
Hallo,

Wenn Techniker mit Fallgruppenzulage in 9b kommen sollten, was ist dann bei Meistern nach LG 9 mit Fallgruppenzulage?

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #46 am: 11.03.2019 13:11 »
Was ist LG 9?

Capo

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #47 am: 11.03.2019 13:32 »
Tschuldige
meinte EG9 , 15.2 FG 1, Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 2. oder ähnlich Eingruppierte.

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #48 am: 11.03.2019 20:19 »
Tschuldige
meinte EG9 , 15.2 FG 1, Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 2. oder ähnlich Eingruppierte.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.msg134238.html#msg134238

Micha

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #49 am: 12.03.2019 06:32 »
"5.  Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2)
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr. 9 entfällt. Die Gewerkschaften halten ihre Forderung nach Ausbringung eines Tätigkeitsmerkmals in Entgeltgruppe 9c aufrecht."


Daraus folgt:

- Wer bisher als Techniker in die EG7 eingruppiert ist, kommt ab 2020 in die EG8 (bzw. kann in die EG8 kommen, sofern eine Höhergruppierung nur auf Antrag erfolgt --> Redaktionsverhandlungen abwarten)

- Wer bisher als Techniker in die EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten und Entgeltgruppenzulage (Fallgruppe 1) eingruppiert ist, kommt ab 2020 in die neue EG9b (bzw. kann in die neue EG9b kommen, sofern eine Höhergruppierung nur auf Antrag erfolgt --> Redaktionsverhandlungen abwarten)

- Wer bisher als Techniker in die EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten ohne Entgeltgruppenzulage (Fallgruppe 2) eingruppiert ist, wird am 01.01.2020 in die neue EG9a übergeleitet.

Ich bin momentan in EG7 Stufe 5, komme ich dann auf Antrag am 1.1.2020 in die EG8 Stufe 5? Oder wie ist das mit den Stufenlaufzeiten?

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #50 am: 12.03.2019 06:38 »
So man sich auf die Höhergruppierung auf Antrag einige, wäre es wahrscheinlich, daß diese den normalen Regelungen zur Höhergruppierung folgte.

Micha

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #51 am: 12.03.2019 06:49 »
Da ich zum 1.7.2020 in die EG9a höhergruppiert werde, ist das schon ein großer Unterschied ob von der EG8 Stufe 4 oder 5. Danke für die Info.

LostinTVL

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #52 am: 12.03.2019 14:46 »

Hallo Zusammen,

Ich habe mich dann mal eingelesen:

In dem Tarifeinigungspapier vom 02.03.2019 wird unter II -> Eingruppierung -> 4. -> Inkrafttreten der Änderung; im Übrigen zum 01.01.2020 erwähnt. Dieser Passus trifft auf Techniker der EG 9 zu, mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Entgeltgruppenzulage.
In IV. Sonstiges Tarifrecht -> Punkt 1 Garantiebetrag bei Höhergruppierung wird im dem Einigungspapier zum 01.01.2019 bei einer Höhergruppierung um 180€ für EG9 – EG14 erwähnt.
Unter Punkt 2. Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b, wird unter Fußnote 5 erläutert, dass die bisherige Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b umgewandelt wird. In Verbindung mit der Niederschrift vom 29.Oktober und dem 05./06. November 2018 in Berlin einigten die Tarifparteien sich unter IV. 5., dass die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben wird und die Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr.9 entfällt.

Ist meine Rechnung also folglich richtig?

Aktuell EG9 Stufe3
Entgelt:3172,55 €
Entgeltgruppenzulage von 95,62€

Zunächst sollte rückwirkend zum 01.01.19 die Überleitung in die neue EG9a Stufe 4 erfolgen.
Bruttoentgelt: 3374,65€
Entgeltgruppenzulage von 95,62€

Zum 01.01.20 erhöht sich das Bruttoentgelt auf 3479,93€, die Besitzstandszulage auf 98,67€.
Die Höhergruppierung in die EG9b  auf Antrag, welche (vermutlich) bis zum 31.12.20 gestellt werden müsste und auf den 01.01.20 zurückwirkt.
Da die Höhergruppierung im TV-L auch weiterhin nicht stufengleich erfolgt, ergibt sich folgende Rechnung:
Die Besitzstandszulage wird zum Tabellenentgelt der EG9a Stufe 4 addiert = 3578,61€.

Daraus ergibt sich die Stufe 4 der EG9b als die zutreffende Stufe in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Da die Differenz aus 3781,78€ (EG9b Stufe 4) – 3578,61€ = 179,99€ weniger als der neue Garantiebetrag von 180€ beträgt, werden also für die Laufzeit der Stufe 3 diese 180€ dem bisherigen Tabellenentgelt hinzuaddiert.
Der Betrag von 3578,61€ + 180€ = 3781,78€ entspricht somit dem genauen Tabellenwert der EG 9b Stufe 4.

Ab 01.01.2020 wäre somit die EG 9b Stufe 4 für mich zutreffend???

Wäre super nett, wenn jemand mal von den Profis drüber schaut oder ob ich etwas Gravierendes vergessen habe.

Vielen Dank im Voraus!!!



Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #53 am: 12.03.2019 14:49 »
Ich sehe nicht, daß eine Besitzstandszulage für die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung relevant wäre oder werden würde.

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #54 am: 12.03.2019 15:27 »
Ich bin momentan in EG7 Stufe 5, komme ich dann auf Antrag am 1.1.2020 in die EG8 Stufe 5? Oder wie ist das mit den Stufenlaufzeiten?

Da ich zum 1.7.2020 in die EG9a höhergruppiert werde, ist das schon ein großer Unterschied ob von der EG8 Stufe 4 oder 5. Danke für die Info.
Wie kommt es heute zu der Festlegung einer Höhergruppierung ca. eineinhalb Jahre im Voraus?

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #55 am: 12.03.2019 15:39 »

Ist meine Rechnung also folglich richtig?

Zunächst sollte rückwirkend zum 01.01.19 die Überleitung in die neue EG9a Stufe 4 erfolgen.
Bruttoentgelt: 3374,65€
Entgeltgruppenzulage von 95,62€

Zum 01.01.20 erhöht sich das Bruttoentgelt auf 3479,93€, die Besitzstandszulage auf 98,67€
Weder beträgt das Bruttoentgelt der EG9a Stufe 4 ab 01.01.19 3374,65€ noch steigt es zum 01.01.20 auf 3479,93€.

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #56 am: 12.03.2019 15:46 »
Ich sehe nicht, daß eine Besitzstandszulage für die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung relevant wäre oder werden würde.
Davon ausgehend, das für die Höhergruppierungsregelungen der §29b Abs. 3 TVÜ-VKA Pate stehen wird, können Besitzstandszulagen durchaus die Stufenzuordnung beeinflussen.

@LostinTVL Bei dir geht es nicht um eine Besitzstandszulage, aber das hast du wohl beim kopieren und umpfriemeln meines Textes aus einem vorhergehenden Beitrag übersehen...  8)

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #57 am: 12.03.2019 15:58 »
Ja - das war aber die erstmalige Überleitung in die EGO. Im TV-L befinden wir uns ja bereits in der EGO, die entsprechenden Tatbestände der Besitzstandszulagen wurden bereits entsprechend gewürdigt. Es wird nur ein bisschen an der EGO geschraubt, weshalb es strukturell schlicht nicht zu erwarten wäre. Vielmehr wäre bei Besitzständen mit Bezug zur Änderung eher ein Abschmelzen als eine Berücksichtigung zu erwarten, bei Besitzständen ohne Bezug zur Änderung ist zu erwarten, daß sie unangetastet blieben. Alles andere wäre arg überraschend - und strukturell unstimmig.

Micha

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #58 am: 12.03.2019 17:19 »
Ich bin momentan in EG7 Stufe 5, komme ich dann auf Antrag am 1.1.2020 in die EG8 Stufe 5? Oder wie ist das mit den Stufenlaufzeiten?

Da ich zum 1.7.2020 in die EG9a höhergruppiert werde, ist das schon ein großer Unterschied ob von der EG8 Stufe 4 oder 5. Danke für die Info.
Wie kommt es heute zu der Festlegung einer Höhergruppierung ca. eineinhalb Jahre im Voraus?
Der Antrag wurde zum 1.7.2019 gestellt und mir wurde gesagt das heuer nicht klappt, aber nächstes Jahr zum 1.7.2020. Mal sehen ob es dann auch so kommt.

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #59 am: 12.03.2019 22:37 »
Ja - das war aber die erstmalige Überleitung in die EGO. Im TV-L befinden wir uns ja bereits in der EGO, die entsprechenden Tatbestände der Besitzstandszulagen wurden bereits entsprechend gewürdigt. Es wird nur ein bisschen an der EGO geschraubt, weshalb es strukturell schlicht nicht zu erwarten wäre. Vielmehr wäre bei Besitzständen mit Bezug zur Änderung eher ein Abschmelzen als eine Berücksichtigung zu erwarten, bei Besitzständen ohne Bezug zur Änderung ist zu erwarten, daß sie unangetastet blieben. Alles andere wäre arg überraschend - und strukturell unstimmig.
Kann ich nachvollziehen, allerdings hat die EGO TV-L ja auch die Besonderheit das die mit Einführung des TV-L 2006 abgeschafften und nur als Besitzstände weiterlebenden Vergütungsgruppenzulagen - die im Grunde Zwischenentgeltgruppen darstellten - in Form der „abgezinsten“ Entgeltgruppenzulagen 2012 auch für „NieBAT“-Beschäftigte wieder aufgelebt sind. Die BAT-Besitzstände sind daher in Bezug auf die derzeitig gültige Fassung der EGO nicht strukturell unstimmig. Beim jetzt anstehenden schrauben an der EGO sind die Entgeltgruppenzulagen daher voll zu berücksichtigen und beim BAT-Besitzstand Vergütungsgruppenzulage kann es kaum anders sein, da sich die höheren Beträge aus der kürzeren Bezugsdauer erklären.