Hallo,
bin neu hier und Habe mal eine Frage.
Ich bin seit nunmer 20 Jahren an einer Universität als Werkstattleiter/ Meister beschäftigt.
Eingestellt wurde ich damals in Vb BAT Anlage 1a §22 Abs3 BAT.
Wurde dann 2005 (?) übergeleitet in die "kleine" E9, habe es ausgesssen bis zur letzten Stufe( Ganz Lange Laufzeiten).
Nun bin ich in der 9a gelandet. Ist das so richtig?
oder soll ich einen Antrag auf 9b stellen.
In der Werkstatt sind 2 Mitarbeiter mit E8 und einer mit E9a (ohne leitende Tätigkeit). Somit verdiene ich als Führungskraft genausoviel bzw. etwas mehr als meine Mitarbeiter, trage aber die Verantwortung...
Mir ist bewusst, das es dieses Ungleichgewicht schon immer gab, aber da es momentan ein paar Vorkommise gab wurmt es mich nun gewaltig
Grüße und Danke, habe schon einiges gelesen, aber da werde ich nicht recht schlau, deshalb frag ich nochmal nach, nicht das ich etwas versäume..
Grüße