Autor Thema: Verbesserung Techniker / Meister  (Read 261964 times)

Bytez

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #465 am: 01.10.2019 17:38 »
Hatte eine falsche Tabelle... Jetzt hab ichs auch verstanden.. und da dann nur ca. 13€ Unterschied wären, greift der Garantiebetrag bis ich wieder in der Stufe 4 bin, wo ich dann eine höhere Differenz habe als die Höhe des Garantiebetrages.

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,106
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #466 am: 02.10.2019 08:42 »
Hatte eine falsche Tabelle... Jetzt hab ichs auch verstanden.. und da dann nur ca. 13€ Unterschied wären, greift der Garantiebetrag bis ich wieder in der Stufe 4 bin, wo ich dann eine höhere Differenz habe als die Höhe des Garantiebetrages.
Mir ist nicht so recht klar, was du damit ausdrücken willst. Falls es bedeuten soll das du zukünftig das Entgelt der EG8 Stufe 3 zzgl. Garantiebetrag von 180€ - jedoch begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung - bekommst (d.h. letztlich ein Entgelt in Höhe der EG8 Stufe 4), liegst du richtig.

Wobei die Differenz zwischen der EG7 Stufe 4 und der EG8 Stufe 4 nicht höher, sondern geringer ist als die Höhe des Garantiebetrages ...

Spid

  • Gast
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #467 am: 02.10.2019 09:12 »
Falls es bedeuten soll das du zukünftig das Entgelt der EG8 Stufe 3 zzgl. Garantiebetrag von 180€ - jedoch begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung - bekommst (d.h. letztlich ein Entgelt in Höhe der EG8 Stufe 4), liegst du richtig.

E7/4 plus Garantiebetrag. Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt.

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,106
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #468 am: 02.10.2019 09:21 »
Falls es bedeuten soll das du zukünftig das Entgelt der EG8 Stufe 3 zzgl. Garantiebetrag von 180€ - jedoch begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung - bekommst (d.h. letztlich ein Entgelt in Höhe der EG8 Stufe 4), liegst du richtig.

E7/4 plus Garantiebetrag. Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt.
Jau! Der Garantiebetrag liegt ja hier bei 100€ und nicht bei 180€ ...

bcms

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #469 am: 02.10.2019 09:45 »
Hallo,
wie muss der Antrag genau gestellt werden? Einfach formlos an die Personalabteilung?
Gibt es Gründe, warum eine Antragsstellung zu Nachteilen führen würde?

Danke & Gruß
Christoph

Spid

  • Gast
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #470 am: 02.10.2019 09:52 »
Falls es bedeuten soll das du zukünftig das Entgelt der EG8 Stufe 3 zzgl. Garantiebetrag von 180€ - jedoch begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung - bekommst (d.h. letztlich ein Entgelt in Höhe der EG8 Stufe 4), liegst du richtig.

E7/4 plus Garantiebetrag. Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt.
Jau! Der Garantiebetrag liegt ja hier bei 100€ und nicht bei 180€ ...

Ja - und eben E7/4 und nicht E8/3.

Spid

  • Gast
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #471 am: 02.10.2019 10:00 »
Hallo,
wie muss der Antrag genau gestellt werden? Einfach formlos an die Personalabteilung?
Gibt es Gründe, warum eine Antragsstellung zu Nachteilen führen würde?

Danke & Gruß
Christoph

Es gibt keine Formvorschrift. Aus Gründen der Nachweisbarkeit bietet sich die Schriftform mit Empfangsbekenntnis an. Wie der AG sich intern organisiert, ist nicht das Problem des AN. Mithin genügt es, den Antrag an den AG zu richten. Höhergruppierungen können insbesondere nachteilig sein, wenn sie zur Unzeit erfolgen, z.B. regulärer Stufenaufstieg von Stufe 4 auf Stufe 5 in der E9a wäre am 15.01.2020, eine Höhergruppierung am 01.01.2020 führte in E9b/3. Wenn bis zur Rente nur noch wenige Jahre verbleiben, wäre das Stellen des Antrags nachteilig. Oder wenn man eine Tätigkeitsänderung zu einem günstigeren Zeitpunkt erwartet.

bcms

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #472 am: 02.10.2019 12:15 »
Vielen Dank schon mal für Deine schnelle Antwort!
Wenn ich auf Antrag in 9b komme, wird dann die Zeit, die ich vorher in Stufe 3 verbracht habe nicht mit angerechnet und beginnt neu?
Ich habe am 01.10.2017 als Techniker (II 22.2 Falllgruppe1) in E9s Stufe 3 mit Anrechnung von weiteren 7 Monaten aus vorheriger Beschäftigung angefangen. Wenn ich ohne Antrag in 9a Stufe 4 übergeleitet werden würde, wäre der nächste Stufenaufstieg dann 01.03.21 in Stufe 5. Bei einer Höhergruppierung in 9b Stufe 3 dann erst zum 01.01.24 in Stufe 4? Wobei vom Geldwert 9a Stufe 4 = 9b Stufe 3 ist. Wie verhält es sich mit der entfallenen Technikerzulage? Hier greift dann der Garantiebetrag in beiden Fällen in welcher Form?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort

Gruß
Christoph


Es gibt keine Formvorschrift. Aus Gründen der Nachweisbarkeit bietet sich die Schriftform mit Empfangsbekenntnis an. Wie der AG sich intern organisiert, ist nicht das Problem des AN. Mithin genügt es, den Antrag an den AG zu richten. Höhergruppierungen können insbesondere nachteilig sein, wenn sie zur Unzeit erfolgen, z.B. regulärer Stufenaufstieg von Stufe 4 auf Stufe 5 in der E9a wäre am 15.01.2020, eine Höhergruppierung am 01.01.2020 führte in E9b/3. Wenn bis zur Rente nur noch wenige Jahre verbleiben, wäre das Stellen des Antrags nachteilig. Oder wenn man eine Tätigkeitsänderung zu einem günstigeren Zeitpunkt erwartet.

Spid

  • Gast
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #473 am: 02.10.2019 12:28 »
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. Eine Technikerzulage stand Dir nicht zu. Diese war nicht für Techniker, sondern für Beschäftigte mit technischer (Fach-)Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit. Bei der Überleitung in E9a findet der Garantiebetrag keine Anwendung. Bei der Höhergruppierung wird der Garantiebetrag anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, wenn er diesen übersteigt.

bcms

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #474 am: 02.10.2019 12:48 »
Sorry, dann  habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich bin technischer Angestellter und nach 22.2 Falllgruppe 1 mit Entgeltzulage (Technikerzulage) eingestellt - ohne Hochschulabschluss oder Techniker Abschluss, aber mit langjähriger Facherfahrung mit entsprechender Tätigkeit.

siehe:
Entgeltgruppe 9 1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6) (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)


Wichtig ist dann ja die Information, dass die Höhergruppierung mit dem Beginn einer neuen Stufenlaufzeit einher geht - bei einem vermutlichen Rentenbeginn 2032 nicht unerheblich.

Jetzt bleibt also noch die Frage nach der Entgeltgruppenzulage.

Vielen Dank Spid im Voraus für Deine Geduld und Antworten,

Schöne Grüße

 
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. Eine Technikerzulage stand Dir nicht zu. Diese war nicht für Techniker, sondern für Beschäftigte mit technischer (Fach-)Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit. Bei der Überleitung in E9a findet der Garantiebetrag keine Anwendung. Bei der Höhergruppierung wird der Garantiebetrag anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, wenn er diesen übersteigt.

Spid

  • Gast
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #475 am: 02.10.2019 13:01 »
Entgeltgruppenzulage und Technikerzulage sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

Bei der Entgeltgruppenzulage besteht Anspruch darauf, daß diese bei der Ermittlung, ob Anspruch auf den Garantiebetrag besteht, zum Tabellenentgelt hinzuaddiert wird. Bislang hat die TdL ihren Mitgliedern eine großzügigere Anwendung empfohlen, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.

bcms

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #476 am: 02.10.2019 17:33 »
Damit ich es richtig verstehe. Würde ich dann bei einer Höhergruppierung nach Antrag das Tabellengehalt von 9b Stufe 3 zuzüglich dem Wert der Entgeltgruppenzulage und zusätzlich dann die Differenz zu den 180 € Garantiebetrag oder den vollen Garantiebetrag erhalten? Wenn ich ohne Antrag in 9a überführt werden würde, wäre es dann das Tabellengehalt 9a Stufe 4 zuzüglich dem Wert der Entgeltgruppenzulage bis zum nächsten Stufenwechsel?
Wenn ich alle Summen kenne, kann ich mal einen Vergleich bis 2032 für mich rechnen - einen riesen Unterschied wird es in der Gesamtsumme aber nicht werden.

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße


Entgeltgruppenzulage und Technikerzulage sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

Bei der Entgeltgruppenzulage besteht Anspruch darauf, daß diese bei der Ermittlung, ob Anspruch auf den Garantiebetrag besteht, zum Tabellenentgelt hinzuaddiert wird. Bislang hat die TdL ihren Mitgliedern eine großzügigere Anwendung empfohlen, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.

Spid

  • Gast
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #477 am: 02.10.2019 18:03 »
Wenn Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage besteht, ist sie bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrags bei Höhergruppierung dem Tabellenentgelt hinzuzurechnen, um zu ermitteln, ob Anspruch auf den Garantiebetrag besteht. Die TdL empfiehlt ihren Mitgliedern diesbezüglich eine großzügigere und damit übertarifliche Regelung, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.

Da am 01.01.20 aber keine Entgeltgruppenzulage mehr vorgesehen ist, wäre sie weder in der E9a zu zahlen noch bei der Höhergruppierung auf Antrag zu berücksichtigen.

Suzaru

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #478 am: 14.10.2019 09:23 »
Guten Tag, :)


ich bin neu hier und habe eine Frage bezüglich der Höhergruppierung auf Antrag.
Vermutlich wurde diese Frage schon in diesem Forum beantwortet, aber ich hätte sie gerne für meinen konkreten Fall geklärt.


Ich bin Industriemeister an einer Universität Berlins und seit meinem Beschäftigungsbeginn Mitte Jan. 2017 in der "E9K" (verlängerte Stufenlaufzeit) eingruppiert gewesen, welche ja nun zur E9a wurde. Ich leite ein Team aus vier Leuten und bekomme auch eine entsprechende Entgeltgruppenzulage gemäß Teil 2 der Entgeltordnung (Nr. 2 = 150,11€/Monat).


Ist ein Antrag auf Höhergruppierung in die E9b meinerseits rechtens? Wenn ja, worauf bezieht man sich diesbezüglich bzw. was sollte man bei einem Informationsgespräch mit dem Personalrat über diese Thema anführen? Ich frage auch, damit ich ebenfalls betroffenen Kollegen möglichst konkret auf etwas verweisen kann.



Vielen Dank schonmal für die Antworten.


Spid

  • Gast
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #479 am: 14.10.2019 09:31 »
Ja. Man bezieht sich auf die maßgebliche tarifliche Norm. Informationsgespräche mit dem PR sind weder notwendig noch halte ich sie für zielführend.