Autor Thema: Verbesserung Techniker / Meister  (Read 261826 times)

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #60 am: 13.03.2019 07:36 »
Die „höhere Bezugsdauer“ ist nur beim ewigen Verweilen in der entsprechenden Tätigkeit ein leidlich valides Argument, das ja ohnehin nur den Zweck hatte, die Höhe der unmittelbar wirksamen Entgeltgruppenzulage zu drücken. Bei Höhergruppierung (oder Herabgruppierung) spielt im System der EGO allerdings weder die Entgeltgruppenzulage noch die Besitzstandszulage für die entfallene Vergütungsgruppenzulage eine Rolle, sie wird bei der Stufenzuordnung nicht berücksichtigt. Warum also sollten sie bei der zu erwartenden Höhergruppierung auf Antrag eine Rolle spielen?

Capo

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #61 am: 13.03.2019 08:21 »
@LostinTVL

"Daraus ergibt sich die Stufe 4 der EG9b als die zutreffende Stufe in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Da die Differenz aus 3781,78€ (EG9b Stufe 4) – 3578,61€ = 179,99€ weniger als der neue Garantiebetrag von 180€ beträgt, werden also für die Laufzeit der Stufe 3 diese 180€ dem bisherigen Tabellenentgelt hinzuaddiert.
Der Betrag von 3578,61€ + 180€ = 3781,78€ entspricht somit dem genauen Tabellenwert der EG 9b Stufe 4."


3781,78€-3578,61€=203,17 also kein Garantiebetrag

außerdem glaube ich das der Garantiebetrag nur Aufgerundet wird, wenn die Differenz 170€ wäre gibt es 10€ dazu.
« Last Edit: 13.03.2019 08:27 von Capo »

Friedrichs007

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Änderungen in der Entgeltordnung Meister / Techniker
« Antwort #62 am: 13.03.2019 19:43 »
Anbei die ergänzende Information zur Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 2. März 2019 zu Änderungen in der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) Satz 1:

Meister nach Teil II Abschnitt 15:
1. In Unterabschnitt 2 wird das bisherige Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 der Entgeltgruppe 8 zugeordnet.
2. In Unterabschnitt 4 wird das bisherige Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe 8 zugeordnet.

Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2)
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr. 9 entfällt. Die Gewerkschaften halten ihre Forderung nach Ausbringung eines Tätigkeitsmerkmals in Entgeltgruppe 9c aufrecht.

Diese Angaben habe ich aus dem Mitgliedernetz VERDI - ergänzende Information zur Tarifeinigung!

sigma5345

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #63 am: 14.03.2019 07:16 »
Da ich das nicht so ganz auf dem Schirm habe ... fand eigentlich auch eine Überleitung von der alten Vergütungsordnung des BAT zur Entgeltordnung statt?
Theoretisch bin ich noch aus BAT Zeiten in Teil II, L-I Fallgruppe 1 eingruppiert. Bin ich dadurch nun "automatisch" in nach EGO Teil II 22.2 FG1 eingruppiert?

sigma5345

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #64 am: 14.03.2019 07:34 »
Ok Google sei Dank bin ich nun schlauer ... Man hätte auf Antrag bis 31.12.2012 eine Überleitung in die EGO geltend machen können. Das habe ich mit Blick auf die Besitzstandszulage natürlich nicht gemacht.
Was würde also die hier besprochene Änderung der EGO bedeuten wenn man noch ein "Alteingruppierungsfall" ist? Ich nehme mal an nix ;)?

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #65 am: 14.03.2019 16:54 »
Ok Google sei Dank bin ich nun schlauer ... Man hätte auf Antrag bis 31.12.2012 eine Überleitung in die EGO geltend machen können.
Was immer du da ergoogelt hast, schlauer hat es dich nicht gemacht.
§29a TVÜ-Länder besagt:

„In den TV-L übergeleitete und ab dem 1. November 2006 neu eingestellte Beschäftigte,
- deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist, über den 31. Dezember 2011 hinaus fortbesteht, und
- die am 1. Januar 2012 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen,
sind - jedoch unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit - zum 1. Januar 2012 in die Entgeltordnung zum TV-L übergeleitet;“

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #66 am: 14.03.2019 17:10 »
Die „höhere Bezugsdauer“ ist nur beim ewigen Verweilen in der entsprechenden Tätigkeit ein leidlich valides Argument, das ja ohnehin nur den Zweck hatte, die Höhe der unmittelbar wirksamen Entgeltgruppenzulage zu drücken.
Klar das damit die Höhe der Entgeltgruppenzulage gedrückt werden sollte.
Dennoch war der Hintergrund rational: Bei einer angenommenen Dauer, in der die eingruppierungsbegründende Tätigkeit durchschnittlich auszuüben ist, gab es zu BAT-Zeiten erst nach einer Bewährungszeit von (in diesem Fall) 6 Jahren Anspruch auf die Vergütungsgruppenzulage. Die Entgeltgruppenzulage steht jedoch über den vollen Zeitraum zu.

Bei Höhergruppierung (oder Herabgruppierung) spielt im System der EGO allerdings weder die Entgeltgruppenzulage noch die Besitzstandszulage für die entfallene Vergütungsgruppenzulage eine Rolle, sie wird bei der Stufenzuordnung nicht berücksichtigt. Warum also sollten sie bei der zu erwartenden Höhergruppierung auf Antrag eine Rolle spielen?
Deine Argumente sind wie immer schwer zu widerlegen. Hier erwarte ich das die TdL über ihren Schatten springt, und nicht Beschäftigten die seit 2008 in ihrer Endstufe 4 festgenagelt sind (also 2020 im 12. Jahr), nun nicht noch ein weiteres Mal einen Tritt verpasst und mit Hilfe von Kleinlichkeiten ein zügiges Vorstoßen in die Stufe 6 zu verhindern versucht.

Suntzu

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #67 am: 15.03.2019 05:58 »
Die „höhere Bezugsdauer“ ist nur beim ewigen Verweilen in der entsprechenden Tätigkeit ein leidlich valides Argument, das ja ohnehin nur den Zweck hatte, die Höhe der unmittelbar wirksamen Entgeltgruppenzulage zu drücken.
Klar das damit die Höhe der Entgeltgruppenzulage gedrückt werden sollte.
Dennoch war der Hintergrund rational: Bei einer angenommenen Dauer, in der die eingruppierungsbegründende Tätigkeit durchschnittlich auszuüben ist, gab es zu BAT-Zeiten erst nach einer Bewährungszeit von (in diesem Fall) 6 Jahren Anspruch auf die Vergütungsgruppenzulage. Die Entgeltgruppenzulage steht jedoch über den vollen Zeitraum zu.

Bei Höhergruppierung (oder Herabgruppierung) spielt im System der EGO allerdings weder die Entgeltgruppenzulage noch die Besitzstandszulage für die entfallene Vergütungsgruppenzulage eine Rolle, sie wird bei der Stufenzuordnung nicht berücksichtigt. Warum also sollten sie bei der zu erwartenden Höhergruppierung auf Antrag eine Rolle spielen?
Deine Argumente sind wie immer schwer zu widerlegen. Hier erwarte ich das die TdL über ihren Schatten springt, und nicht Beschäftigten die seit 2008 in ihrer Endstufe 4 festgenagelt sind (also 2020 im 12. Jahr), nun nicht noch ein weiteres Mal einen Tritt verpasst und mit Hilfe von Kleinlichkeiten ein zügiges Vorstoßen in die Stufe 6 zu verhindern versucht.

Da zeigt sich dann auch ob die Arbeitgeber verstanden haben das die keine Leute bekommen.

Aber bei EG 7,8 oder 9 wird sich heute kein (fähiger) Meister oder staatlich geprüfter Techniker finden lassen.
Ich verweise da auf das durchschnittliche Gehalt der Berufsgruppe unter der Berücksichtigung des Gehaltes der vorherigen ausgeübten Gesellentätigkeit bzw. Lehrberuf.


Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #68 am: 15.03.2019 06:07 »
Da es in den zitierten Beiträgen um die Überleitung bzw. Höhergruppierung auf Antrag für Bestandspersonal geht, erschließt sich mir nicht, inwiefern Personalgewinnungsaspekte da eine Rolle spielen sollten.

Suntzu

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #69 am: 15.03.2019 20:30 »
Da es in den zitierten Beiträgen um die Überleitung bzw. Höhergruppierung auf Antrag für Bestandspersonal geht, erschließt sich mir nicht, inwiefern Personalgewinnungsaspekte da eine Rolle spielen sollten.

Ganz einfach:

"Du arbeitest ja da, was verdienst du da so?"

"EGXy"

"Was ist das in Euro?"

"XYZ €"

"OK..., Das lohnt sich ja nicht..."

So oder so ähnlich läuft es ja ab.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #70 am: 15.03.2019 20:59 »
Nein.

Marten

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #71 am: 16.03.2019 00:27 »
Ich möchte jetzt keine Berufe schlecht machen oder sonst was.... Aber ich persönlich finde das ein Kindergarter was ja ein Ausbildung ist. Nicht deutlich mehr verdienen sollte wie ein Techniker/Meister, dieses ist ja eine Ausbildung + Weiterbildung, irgendwie läuft hier doch einiges schief...

Wert Schätzung der Weiterbildung ist damit nicht vorhanden:(

Suntzu

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #72 am: 16.03.2019 10:10 »
Nein.


Zu ihrem Nein möchte ich erwähnen das in meiner Generation sich die Technikerklasse über Facebook, WhatsApp etc. ausgetauscht hat. Das führte zum Erfahrungsaustausch und evtl. zu "wir suchen welche, bewirb dich bei uns" usw.

Und wenn der ÖD trotz Weiterbildung weniger bezahlen möchte als der Grundberuf / Lehrberuf (Handwerker) im Vergleich zur privaten Wirtschaft aus dem die meisten kommen dürften. Erkenne ich trotz der aktuellen Maßnahmen kein ernsten Willen diese Berufsgruppe attraktiver zu gestalten für den ÖD.

Auch muss ich ernsthaft die Frage stellen warum jemand E7, E8 oder E9 akzeptiert. Diese Frage sollte sich auch der AG stellen.

Max

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #73 am: 16.03.2019 10:22 »
Aber bei EG 7,8 oder 9 wird sich heute kein (fähiger) Meister oder staatlich geprüfter Techniker finden lassen.
Ich verweise da auf das durchschnittliche Gehalt der Berufsgruppe unter der Berücksichtigung des Gehaltes der vorherigen ausgeübten Gesellentätigkeit bzw. Lehrberuf.
Abhängig vom Fachgebiet kann man sogar welche für E6 finden und ich kenne einige,  die trotz signifikanter Gehaltskürzung in den öD wechselten. Gerade Schichtdienstler und Mitarbeiter auf Montage schätzen die  Flexibilität und Gemütlichkeit die der öD bietet.
Die Gehälter in den oberen Stufen sind aus meiner Sicht oft angemessen. AG bräuchten die Möglichkeit bei Bedarf frei zu einer höheren Stufe zuzuordnen und müssten auch Gebrauch davon machen. Das Gießkannenprinzip verbrennt nur Geld. Die Bestandsmitarbeiter in Stufe (4), 5 und 6 egal ob E7 oder E9 wechseln sowieso nicht mehr. Lieber Geld gezielt nach Bedarf bei Neueinstellung und Wechselwilligen einsetzen.
« Last Edit: 16.03.2019 10:31 von Max »

Suntzu

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #74 am: 16.03.2019 15:39 »
Aber bei EG 7,8 oder 9 wird sich heute kein (fähiger) Meister oder staatlich geprüfter Techniker finden lassen.
Ich verweise da auf das durchschnittliche Gehalt der Berufsgruppe unter der Berücksichtigung des Gehaltes der vorherigen ausgeübten Gesellentätigkeit bzw. Lehrberuf.
Abhängig vom Fachgebiet kann man sogar welche für E6 finden und ich kenne einige,  die trotz signifikanter Gehaltskürzung in den öD wechselten. Gerade Schichtdienstler und Mitarbeiter auf Montage schätzen die  Flexibilität und Gemütlichkeit die der öD bietet.
Die Gehälter in den oberen Stufen sind aus meiner Sicht oft angemessen. AG bräuchten die Möglichkeit bei Bedarf frei zu einer höheren Stufe zuzuordnen und müssten auch Gebrauch davon machen. Das Gießkannenprinzip verbrennt nur Geld. Die Bestandsmitarbeiter in Stufe (4), 5 und 6 egal ob E7 oder E9 wechseln sowieso nicht mehr. Lieber Geld gezielt nach Bedarf bei Neueinstellung und Wechselwilligen einsetzen.

Sie müssen hinterfragen warum jemand das akzeptiert. Jemand der weniger Gehalt akzeptiert kann z.b. jemand sein der weniger erfolgreich im Beruf unterwegs ist als seine Mitbewerber. Oder z.b. jemand der alles in trockenen Tüchern hat wie z.b. Kinder aus dem Haus sind und EFH abgezahlt ist usw. (Vorbereitung auf Rente) und jetzt kürzer treten will.

Jemand der z.b. zwischen 25 und 35 ist, Familiengründung, Eigenheim Erwerb ansteht. Dieser wird sich schwer für weniger Geld trotz seiner investiven Weiterbildung gewinnen lassen.

 Auch die Argumentation "Job Sicherheit, familienfreundlich" ist ein holes Argument. Denn wer stetig an seiner Konkurrenzfähigkeit arbeitet ist sicher unterwegs und auch immer mehr Unternehmen erkennen die Wichtigkeit an das allein ein Gutes Gehalt nicht ausschließlich zählt (Übernahme Kita Gebühren, Wohnungen, Autos, Fitness Studios etc.). Da muss z.b. der öffentliche Dienst auch noch aus der verstaubten alten Denkweise raus.