Autor Thema: Verbesserung Techniker / Meister  (Read 261700 times)

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #660 am: 28.02.2020 09:36 »
Die bisherige Summe aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage bildet eine untrennbare Einheit und tritt an die Stelle des Tabellenentgelts, das normalerweise bei der Berechnung des Unterschiedsbetrages zu berücksichtigen wäre.

Die Tabelle stimmt.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #661 am: 28.02.2020 09:38 »
Stimmt denn die Tabelle?
https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf

Wenn ich mein Entgeld aus 2019 E9a Stufe 4 nehme und dann E9b Stufe 3 + 180 e Garantiebeitrag + Entgeldgruppenzulage würde ich genau auf 3656,22 € (siehe Tabelle) kommen.

Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, also altes Tabellenentgelt plus Garantiebetrag.

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #662 am: 28.02.2020 09:39 »
Nein.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #663 am: 28.02.2020 09:41 »
Die bisherige Summe aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage bildet eine untrennbare Einheit und tritt an die Stelle des Tabellenentgelts, das normalerweise bei der Berechnung des Unterschiedsbetrages zu berücksichtigen wäre.

Nein. Die tarifliche Regelung ist eindeutig: Zur Anwendung des 1. HS wird die Zulage zum Tabellenentgelt addiert und dann der Unterschiedsbetrag errechnet. Es handelt sich um eine Berechnungsvorschrift für den Unterschiedsbetrag. Weitere Regelungen wurden für den Fall der Entgeltgruppenzulage nicht getroffen.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #664 am: 28.02.2020 09:42 »

Techniker37

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #665 am: 28.02.2020 09:51 »
Ich habe in diesem Monat auch einen Antrag zur Hochstufung bekommen.
Allerdings, werde ich von der TV-L 7/3 auf die TV-L 8/2 gestuft(Bayern).
Ist das echt alles, oder bekomme ich noch etwas zusätzlich?

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #666 am: 28.02.2020 09:58 »
Es bsteht Anspruch auf den Garantiebetrag, siehe §17 Abs. 4 Satz 2 TV-L.

Techniker37

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #667 am: 28.02.2020 10:03 »
Es bsteht Anspruch auf den Garantiebetrag, siehe §17 Abs. 4 Satz 2 TV-L.

Vielen dank. Aber leider, werde ich immernoch nicht schlauer, welchen Garantiebetrag ich erhalten werde.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #668 am: 28.02.2020 10:06 »
Was an der Regelung ist Dir unklar?

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #669 am: 28.02.2020 10:14 »
Du hast Anspruch auf Entgelt, das sich aus dem Tabellenentgelt 9a Stufe 4 und der Entgeltguppenzulage zusammensetzt. Zusätzlich bekommst du den Garantiebetrag. Das Tabellenentgelt nach E 9b spielt keine Rolle. Erst beim nächsten Stufenaufstieg ändert sich das.
Die Durchführungshinweise zum Garantiebetrag enthalten ein Beispiel für so eine Situation.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #670 am: 28.02.2020 10:16 »
Du hast Anspruch auf Entgelt, das sich aus dem Tabellenentgelt 9a Stufe 4 und der Entgeltguppenzulage zusammensetzt. Zusätzlich bekommst du den Garantiebetrag. Das Tabellenentgelt nach E 9b spielt keine Rolle. Erst beim nächsten Stufenaufstieg ändert sich das.
Die Durchführungshinweise zum Garantiebetrag enthalten ein Beispiel für so eine Situation.

Bei einer Höhergruppierung in E8 aus E7?

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #671 am: 28.02.2020 10:17 »
Mein Beitrag bezieht sich auf den vorherigen Fall.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #672 am: 28.02.2020 10:20 »
Das war in keinster Weise erkennbar - aber auch dann sind Deine Ausführungen unzutreffend, weil nur Anspruch auf Tabellenentgelt plus Garantiebetrag besteht.

Techniker37

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #673 am: 28.02.2020 10:26 »
Was an der Regelung ist Dir unklar?
Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 ... so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgeltgruppen 2 bis 8) ... ;
Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt.
Soweit ist es klar.
Aber nach welcher Grundlage, lande ich nun eine Erfahrungsstufe niedriger?

Desweiteren möchte ich mein neues Entgeld berechnen.

Momentan bekomm ich folgendes:

TV-L 7/3 --> 3024,75 €

mit der neuen Eingruppierung, würde ich wie folgt landen:

TV-L 8/2 --> 3037,04 €

Entspricht ein Delta von :  12,29 €.

Da 12,29€ Erhöhung niedriger als 100€ ist, erhalte ich also in der TV-L 8/2 in Zukunft 3024,75€+100,00 =3124,75€.
ist meine Rechnung richtig?

Wenn ich in die TV-L 8/3 eingruppiert werden sollte, so würde ich 3159,79 bekommen

vielen dank!

 

 


Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #674 am: 28.02.2020 10:28 »
§17 Abs. 4 Satz 1

Ja