Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
Spid:
--- Zitat von: Isie am 28.02.2020 10:14 ---Du hast Anspruch auf Entgelt, das sich aus dem Tabellenentgelt 9a Stufe 4 und der Entgeltguppenzulage zusammensetzt. Zusätzlich bekommst du den Garantiebetrag. Das Tabellenentgelt nach E 9b spielt keine Rolle. Erst beim nächsten Stufenaufstieg ändert sich das.
Die Durchführungshinweise zum Garantiebetrag enthalten ein Beispiel für so eine Situation.
--- End quote ---
Bei einer Höhergruppierung in E8 aus E7?
Isie:
Mein Beitrag bezieht sich auf den vorherigen Fall.
Spid:
Das war in keinster Weise erkennbar - aber auch dann sind Deine Ausführungen unzutreffend, weil nur Anspruch auf Tabellenentgelt plus Garantiebetrag besteht.
Techniker37:
--- Zitat von: Spid am 28.02.2020 10:06 ---Was an der Regelung ist Dir unklar?
--- End quote ---
Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 ... so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgeltgruppen 2 bis 8) ... ;
Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt.
Soweit ist es klar.
Aber nach welcher Grundlage, lande ich nun eine Erfahrungsstufe niedriger?
Desweiteren möchte ich mein neues Entgeld berechnen.
Momentan bekomm ich folgendes:
TV-L 7/3 --> 3024,75 €
mit der neuen Eingruppierung, würde ich wie folgt landen:
TV-L 8/2 --> 3037,04 €
Entspricht ein Delta von : 12,29 €.
Da 12,29€ Erhöhung niedriger als 100€ ist, erhalte ich also in der TV-L 8/2 in Zukunft 3024,75€+100,00 =3124,75€.
ist meine Rechnung richtig?
Wenn ich in die TV-L 8/3 eingruppiert werden sollte, so würde ich 3159,79 bekommen
vielen dank!
Spid:
§17 Abs. 4 Satz 1
Ja
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version