Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Verbesserung Techniker / Meister

<< < (136/188) > >>

carlos1977:

--- Zitat von: Isie am 28.02.2020 10:14 ---Du hast Anspruch auf Entgelt, das sich aus dem Tabellenentgelt 9a Stufe 4 und der Entgeltguppenzulage zusammensetzt. Zusätzlich bekommst du den Garantiebetrag. Das Tabellenentgelt nach E 9b spielt keine Rolle. Erst beim nächsten Stufenaufstieg ändert sich das.
Die Durchführungshinweise zum Garantiebetrag enthalten ein Beispiel für so eine Situation.

--- End quote ---
Wo kann ich die Durchführungshinweise zum Garantiebetrag nachlesen???

Spid:
Die Durchführungshinweise sind interne Verwaltungsanweisungen der AG ohne tarifliche Relevanz.

Isie:

--- Zitat von: Spid am 28.02.2020 10:32 ---Die Durchführungshinweise sind interne Verwaltungsanweisungen der AG ohne tarifliche Relevanz.

--- End quote ---
Da sie für die Bezüge Verwaltung verbindlich sind, sind sie für die Beschäftigten sehr wohl relevant.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/149756/2019-11-18_-_Durchfuehrungshinweise_Garantiebetraege_Nds.pdf

Spid:
Nein. Der AG hat sich schlicht an die tariflichen Regelungen zu halten. Eine Abweichung zum Nachteil des Beschäftigten ist ebenso rechtswidrig wie eine Abweichung zum Vorteil ohne dessen Einverständnis.

Isie:
Die Durchführungshinweise legen den Tarifvertrag nicht aus, sondern liefern ein Berechnungsbeispiel. Die tarifvertragliche Formulierung ist ohnehin eindeutig.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version