Autor Thema: Verbesserung Techniker / Meister  (Read 261950 times)

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #690 am: 28.02.2020 13:19 »
Bei dem AG, der die Durchführungshinweise erlassen hat - und zwar nur aufgrund der Durchführungshinweise, nicht aufgrund tariflicher Regelung. Dazu müßte der AG zudem mit dem betreffenden TB eine Vereinbarung treffen, da ihm eine einseitige Abweichung von den entweder unmittelbar oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung geltenden tariflichen Regelungen nicht gestattet ist.

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #691 am: 28.02.2020 13:27 »
Es handelt sich um Durchführungshinweise der TdL, die in den einzelnen Bundesländern angewandt werden, ggf. mit Änderungen. Die von mir genannten gelten für Niedersachsen, also muss man, wenn es nicht um eine Beschäftigung beim Land Niedersachsen geht, die Durchführungshinweise des betreffenden Bundeslandes durchsehen.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #692 am: 28.02.2020 13:28 »
Für die das gleiche gilt.

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #693 am: 28.02.2020 13:40 »
@Spid:
Du legst die Vorschrift zu eng aus. Der letzte Teil des Halbsatzes 2 ist keine Einschränkung, sondern nur eine Klarstellung. Du hättest recht, wenn Halbsatz 1 ausdrücklich regeln würde, dass das Tabellenentgelt aus der alten Entgeltgruppe weiter zu zahlen ist, wenn der Unterschiedsbetrag niedriger als der Garantiebetrag ist. Dann wäre natürlich auch eine Regelung erforderlich, ob das auch für eine Entgeltgruppenzulage gilt. Die Weiterzahlung des Tabellenentgelts aus der alten Entgeltgruppe ist die immanente Folge der tariflichen Regelung. Ebenso ist die Weiterzahlung des Entgelts, bestehend aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage der bisherigen Entgeltgruppe die immanente Folge aus Halbsatz 2 i. V. m. Halbsatz 1. Eine andere Betrachtungsweise ergibt gar keinen Sinn.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #694 am: 28.02.2020 15:06 »
Nein, das tue ich nicht. Der 2. HS regelt ausschließlich die Berechnung des Unterschiedsbetrags.

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #695 am: 28.02.2020 15:09 »
Dann wäre der Halbsatz völlig sinnlos.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #696 am: 28.02.2020 15:20 »
Nein, überhaupt nicht. Er kann dazu führen, daß überhaupt ein Anspruch auf den Garantiebetrag besteht, der bei anderer Berechnungsweise nicht bestünde. Und er kann dazu führen, daß kein Anspruch auf den Garantiebetrag besteht, der bei anderer Berechnungsweise zustünde - wenn erst durch die Höhergruppierung eine Entgeltgruppenzulage zusteht.

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #697 am: 28.02.2020 15:34 »
Das ursprüngliche Beispiel von Luc008 ist doch prima geeignet. In 9a Stufe 4 hatte er eine Entgeltgruppenzulage von etwa 100 EUR. In 9b Stufe 3 hätte er dasselbe Entgelt, aber keine Entgeltgruppenzulage. Also beträgt der Unterschiedsbetrag minus 100 EUR. Bei deiner Auslegung bekommt er weiter das Tabellenentgelt aus 9a, aber keine Entgeltgruppenzulage, außerdem den Garantiebetrag. Also ein Plus von 80 EUR.

Jemand in derselben Entgeltgruppe und Stufe, aber ohne bisherige Entgeltgruppenzulage würde genauso behandelt, hätte aber ein Plus von 180 EUR.

Also war es völlig sinnlos, die Entgeltgruppenzulage in die Berechnung des Unterschiedsbetrages einzubeziehen.

Deshalb halte ich das Beispiel in den Durchführungshinweisen nicht für eine Besserstellung gegenüber den tariflichen Vorschriften, sondern tatsächlich für eine beispielhafte Darstellung der tariflichen Regelung.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #698 am: 28.02.2020 15:42 »
Das genannte Beispiel ist ja auch völlig ungeeignet, weil der Garantiebetrag zusteht, egal ob eine Entgeltgruppenzulage in der Ausgangsentgeltgruppe zusteht oder nicht - und zudem keine Entgeltgruppenzulage in der Ausgangsentgeltgruppe zusteht.

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #699 am: 28.02.2020 16:02 »
Das ist ein typisches Beispiel für Fälle, in denen eine Entgeltgruppenzulage durch eine Höhergruppierung wegfällt. Allerdings ein drastische wegen des identischen Tabellenentgelts. Der Unterschiedsbetrag ist aber in diesen Fällen häufig ein Minusbetrag. Wenn dieser Minusbetrag nach deiner Auslegung völlig irrelevant ist, verkennt du den Sinn der Vorschrift.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #700 am: 28.02.2020 16:11 »
Es ist eben kein Fall, in dem überhaupt eine Entgeltgruppenzulage bestünde, die wegfallen könnte. Die Entgeltgruppenzulage ist ja bereits durch die Überleitung entfallen. Zudem besteht der Anspruch bei Höhergruppierung von E9a/4 in E9b/3 unabhängig von einer Entgeltgruppenzulage, so daß die tarifliche Norm selbst dann keine Wirkung entfallen könnte, wenn ein Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage bestünde.

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #701 am: 28.02.2020 17:16 »
Davon war bisher nicht die Rede, dass die Entgeltgruppenzulage durch die Überleitung bereits weggefallen ist. Deshalb hatte ich schließlich nachgefragt. Aber das ist ohnehin nicht die typische Situation für die Einbeziehung einer Entgeltgruppenzulage in die Berechnung. Was du mit deinem letzten Satz meinst, erschließt sich mir nicht.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #702 am: 28.02.2020 17:22 »
Das ist doch die zwangsläufige Folge der Überleitung. Davon ab hast Du das Beispiel als typisches Beispiel bezeichnet. Und jetzt ist es das doch nicht?

Die tarifliche Regelung zur Berechnung des Unterschiedsbetrags kann nur dann eine Wirkung entfalten, wenn der Garantiebetrag nicht ohnehin zusteht, egal ob eine Entgeltgruppenzulage zusteht oder nicht.

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #703 am: 28.02.2020 17:49 »
Ein typisches Beispiel für Halbsatz 2 sind normale Höhergruppierungen, bei denen die Entgeltgruppenzulage durch die Höhergruppierung wegfällt, und nicht die Fälle, in denen eine Entgeltgruppenzulage bereits durch eine Überleitung weggefallen ist. Beim Wegfall einer Entgeltgruppenzulage bei Höhergruppierung ist der Unterschiedsbetrag häufig ein Minusbetrag. Und dieser Minusbetrag wird aufgefüllt, indem das bisherige Entgelt weiter gezahlt und zusätzlich der volle Garantiebetrag gezahlt wird. Diese Verfahrensweise gibt es schon seit Jahren. Geändert hat sich 2019 nur die Höhe der Garantiebeträge und die Einführung der Deckelung, was die Berechnung etwas komplizierter macht.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #704 am: 28.02.2020 17:55 »
Du hast aber ein Beispiel gebracht, bei dem bereits in der Ausgangsentgeltgruppe kein Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage bestand und es wiederholt als typisches Beispiel bezeichnet.

Die tarifliche Regelung sah noch nie ein solches „Auffüllen“ vor, sondern hat in HS2 stets nur eine abweichende Berechnung des Unterschiedsbetrags geregelt. Ob AG nun schon jahrelang bei der Umsetzung versagen, ist unbeachtlich.