Die Entgeltgruppenzulage bekam und bekommt man, wenn man das entsprechende Tätigkeitsmerkmal einer Entgeltgruppe erfüllt, bei der die EGO eine solche vorsieht. Geht es hingegen um eine Besitzstandszulage für eine Vergütungsgruppenzulage, so stand diese zu, wenn man vor der Überleitung Anspruch auf eine Vergütungsgruppenzulage hatte.