Autor Thema: Verbesserung Techniker / Meister  (Read 261756 times)

Max

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 600
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #75 am: 16.03.2019 23:58 »
Suntzu,
da sind wir uns doch im Kern einig.
Ich unterstütze höhere Entgelte zur Personalgewinnung sofort. Gerne auch direkt in Stufe 6 einstellen wenn nötig.
Deshalb die Eingruppierungen generell in Frage stellen? Nein.
Das Personalbudget kann nur einmal ausgegeben werden. Deshalb lieber gezielt als mir der Gießkanne.



MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,262
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #76 am: 17.03.2019 09:30 »
Suntzu,
da sind wir uns doch im Kern einig.
Ich unterstütze höhere Entgelte zur Personalgewinnung sofort. Gerne auch direkt in Stufe 6 einstellen wenn nötig.
Deshalb die Eingruppierungen generell in Frage stellen? Nein.
Das Personalbudget kann nur einmal ausgegeben werden. Deshalb lieber gezielt als mir der Gießkanne.
Richtig: Und das gejammere von den Kollegen: warum der und nicht ich, dass sollten endlich einige "Führungskräfte" auch mal aushalten und erläutern.

sigma5345

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 117
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #77 am: 18.03.2019 09:05 »
Ok Google sei Dank bin ich nun schlauer ... Man hätte auf Antrag bis 31.12.2012 eine Überleitung in die EGO geltend machen können.
Was immer du da ergoogelt hast, schlauer hat es dich nicht gemacht.
§29a TVÜ-Länder besagt:

„In den TV-L übergeleitete und ab dem 1. November 2006 neu eingestellte Beschäftigte,
- deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist, über den 31. Dezember 2011 hinaus fortbesteht, und
- die am 1. Januar 2012 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen,
sind - jedoch unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit - zum 1. Januar 2012 in die Entgeltordnung zum TV-L übergeleitet;“


Vielen Dank!
... wie so oft erzeugt eine Internetrecherche halt nur soviel Wissen wie man Zeit in die Suche investiert. Das erste Ergebnis ist manchmal nicht das beste ... oder auch dessen Interpretation fehlerhaft.

Dementsprechend wird sich also dann eine Antragstellung auch für Altfälle im nächsten Jahr lohnen :).

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #78 am: 18.03.2019 14:35 »
Die Fristen aus § 29a sind alle weg (außer für Beurlaubte).

sigma5345

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 117
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #79 am: 18.03.2019 14:46 »
Na wenn alle zum 01.01.2012 in die EGO übergeleitet wurden ist das ja nicht schlimm...

Oskar

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #80 am: 20.03.2019 11:42 »
Hallo, ich habe da mal eine Frage zu den aus BAT übergeleiteten.

Ich bin seit 1996 im ÖD und war bis 2008 in der EG 5, dann bin ich in die EG 8 und 2012 in die EG 9 mit verl. Stufenlaufzeiten.

Müsste ich eine Zulage zu meinen Grundgehalt bekommen oder nicht, da ich ja früher im BAT war und dann in den TV-L übergeleitet wurde???

Danke schon mal im Voraus.


Spid

  • Gast
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #81 am: 20.03.2019 11:47 »
Warum?

Oskar

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #82 am: 20.03.2019 11:54 »
Wann bekam man diese Entgeltgruppenzulage und wann nicht ?
würde ich die bekommen wenn ich zu BAT Zeiten schon die EG 8 gehabt hätte?

Spid

  • Gast
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #83 am: 20.03.2019 12:10 »
Die Entgeltgruppenzulage bekam und bekommt man, wenn man das entsprechende Tätigkeitsmerkmal einer Entgeltgruppe erfüllt, bei der die EGO eine solche vorsieht. Geht es hingegen um eine Besitzstandszulage für eine Vergütungsgruppenzulage, so stand diese zu, wenn man vor der Überleitung Anspruch auf eine Vergütungsgruppenzulage hatte.

Oskar

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #84 am: 20.03.2019 15:04 »
Ok, Danke dir.

sigma5345

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 117
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #85 am: 22.03.2019 13:10 »
Also ganz hinten runter fällt die Entgeltgruppenzulage bzw. die Besitzstandszulage wenn man noch aus dem BAT übergeleitet wurde nicht. Ich habe das hier in der Kommentierung des TV-L gefunden:

Zitat
51b   
Die Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 2 2. Teilsatz TV-L gilt ab 1. 1. 2012 auch zur Ermittlung des Garantiebetrags, wenn in der bisherigen Entgeltgruppe eine Besitzstandszulage für eine frühere Vergütungsgruppenzulage gemäß § 9 TVÜ-Länder zustand:
Beispiel 11 (Vergütungsgruppenzulage gemäß § 9 TVÜ-Länder in der bisherigen Entgeltgruppe):
Ein Techniker war am 1. 11. 2006 aus VergGr. Vb Fg. 1 (Teil II Abschnitt L Unterabschnitt I der Anlage 1 a zum BAT/BAT-O) in den TV-L übergeleitet worden. Er wurde der „kleinen” Entgeltgruppe 9 zugeordnet (Anlage 2 TVÜ-Länder). Nach § 9 TVÜ-Länder erhielt er weiterhin eine Besitzstandszulage entsprechend der Vergütungsgruppenzulage nach der Fußnote 1 zur VergGr. Vb.
Am 1. 1. 2012 wurde er gemäß § 29 a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder in die Entgeltordnung zum TV-L übergeleitet. Gemäß § 9 TVÜ-Länder bestand der Anspruch auf die Besitzstandszulage in Höhe von (Stand 1. 1. 2017) 133,92 € fort.
Am 1. 2. 2017 werden ihm als „sonstigem Beschäftigten” Tätigkeiten eines Ingenieurs übertragen. Er wird deshalb von Entgeltgruppe 9 Stufe 4 (3.478,46 €) nach Entgeltgruppe 10 höhergruppiert.
Erster Schritt:
In Entgeltgruppe 10 wird der Beschäftigte gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 1. Halbsatz TV-L der Stufe 3 (3.569,49 €) zugeordnet, denn dort erhält er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt von 3.478,46 €.
Zweiter Schritt:
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 2. Teilsatz TV-L ergibt sich aus
- dem bisherigen Entgelt (3.612,38 €), das sich aus dem Tabellenentgelt in Entgeltgruppe 9 Stufe 4 (3.478,46 €) zuzüglich der Besitzstandszulage für die Vergütungsgruppenzulage (133,92 €) ergibt, und
- dem Entgelt in der höheren Entgeltgruppe in Entgeltgruppe 10 Stufe 3 (3.569,49 €).
Aufgrund des (negativen) Unterschiedsbetrags von -42,89 € wird der Garantiebetrag von 62,66 € gezahlt. Der Beschäftigte erhält deshalb nach der Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 10 und der (formellen) Zuordnung zur Stufe 3 ein Entgelt in Höhe von 3.675,04 €, das sich aus dem bisherigen Entgelt (3.612,38 €) und dem Garantiebetrag (62,66 €) ergibt.
Das ist natürlich Stand 2018 - daher auch die veralteten Werte ;). Man bekommt also dann bei Höhergruppierung von 9a in 9b das bisherige Entgelt (Tabelle + Zulage) + 180€ Garantiebetrag.
Von daher sieht diese Änderung der EGO doch recht gut aus.

Spid

  • Gast
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #86 am: 22.03.2019 14:01 »
Es ist zwar die Auffassung der TdL, daß bisheriges Tabellenentgelt + Entgeltgruppenzulage + Garantiebetrag zu zahlen sei, aus der tariflichen Norm selber ergibt es sich nicht. Aus naheliegenden Gründen fehlt es dazu aber an relevanter Rechtsprechung.

Nebelkerze

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #87 am: 27.03.2019 22:50 »
Keine News sorry, aber ich finde das dieser Thread auf Seite Eins bleiben soll. Deswegen dieser offtopic Kommentar.  ;)

Oskar

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #88 am: 28.03.2019 08:22 »

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Bereich: alle Bundesländer
ohne Hessen
Laufzeit: 01.01.2019-30.09.2021
Beschäftigte:   1.100.000
(Beamte:   1.300.000)
Verhandlungs- 
runden: 1 - 21.1.2019
2 - 6.2./7.2.
3 - 28.2./1.3./2.3.
Einigung: 2.3.2019
 
Erklärungsfrist: 15.4.2019


Havana33

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #89 am: 31.03.2019 12:33 »
Hallo ich verstehe nicht das, alle Techniker und Meister sich so schlecht verkaufen wollten. Jeder redet immer nur von E9 klein groß a b . Ich kann das gar nicht mehr lesen.

Ich denke wir gehören in die E10 und nicht in eine geringere EG.

Schaut man sich die IG Metall Tabellen an, oder andere im Internet bekannte Plattformen, dann allemal E10.


MEINE MEINUNG