Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Verbesserung Techniker / Meister

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Max:
Suntzu,
da sind wir uns doch im Kern einig.
Ich unterstütze höhere Entgelte zur Personalgewinnung sofort. Gerne auch direkt in Stufe 6 einstellen wenn nötig.
Deshalb die Eingruppierungen generell in Frage stellen? Nein.
Das Personalbudget kann nur einmal ausgegeben werden. Deshalb lieber gezielt als mir der Gießkanne.


MoinMoin:

--- Zitat von: Max am 16.03.2019 23:58 ---Suntzu,
da sind wir uns doch im Kern einig.
Ich unterstütze höhere Entgelte zur Personalgewinnung sofort. Gerne auch direkt in Stufe 6 einstellen wenn nötig.
Deshalb die Eingruppierungen generell in Frage stellen? Nein.
Das Personalbudget kann nur einmal ausgegeben werden. Deshalb lieber gezielt als mir der Gießkanne.

--- End quote ---
Richtig: Und das gejammere von den Kollegen: warum der und nicht ich, dass sollten endlich einige "Führungskräfte" auch mal aushalten und erläutern.

sigma5345:

--- Zitat von: TV-Ler am 14.03.2019 16:54 ---
--- Zitat von: sigma5345 am 14.03.2019 07:34 ---Ok Google sei Dank bin ich nun schlauer ... Man hätte auf Antrag bis 31.12.2012 eine Überleitung in die EGO geltend machen können.

--- End quote ---
Was immer du da ergoogelt hast, schlauer hat es dich nicht gemacht.
§29a TVÜ-Länder besagt:

„In den TV-L übergeleitete und ab dem 1. November 2006 neu eingestellte Beschäftigte,
- deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist, über den 31. Dezember 2011 hinaus fortbesteht, und
- die am 1. Januar 2012 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen,
sind - jedoch unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit - zum 1. Januar 2012 in die Entgeltordnung zum TV-L übergeleitet;“

--- End quote ---

Vielen Dank!
... wie so oft erzeugt eine Internetrecherche halt nur soviel Wissen wie man Zeit in die Suche investiert. Das erste Ergebnis ist manchmal nicht das beste ... oder auch dessen Interpretation fehlerhaft.

Dementsprechend wird sich also dann eine Antragstellung auch für Altfälle im nächsten Jahr lohnen :).

Wastelandwarrior:
Die Fristen aus § 29a sind alle weg (außer für Beurlaubte).

sigma5345:
Na wenn alle zum 01.01.2012 in die EGO übergeleitet wurden ist das ja nicht schlimm...

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