Liebes Forum,
Im April 2020 war ich mal wieder mit meinem Stufenaufstieg an der Reihe.
Im Vorfeld dachte ich, das ich nach der neuen Regelung in die E9b rutsche, da es nach Abrechnungsblatt und Tabelle passte.
Im April dann die Ernüchterung durch meinen Stufenaufstieg habe ich genau 0,00€ mehr.
Abrechnung 02.2020 -> 2.439,88 €
TV-L Arbeitnehmer
40,000/40,000 Std.
EntgGr. 9 (besondere)
Stufe 03, Fußnote 2
1308 Entg.gr.zulage Anl.F Absch.1 Nr.9
Abrechnung 04.2020 -> 2.439,88 €
TV-L Arbeitnehmer
40,000/40,000 Std.
EntgGr. 9a
Stufe 04
1308 Entg.gr.zulage Anl.F Absch.1 Nr.9
Tarifliche Bewertung auf 2017: E9 Fallgruppe 2, Teil II Abschnitt 22.2
Laut meiner Personalabteilung ist die Überleitung richtig gelaufen. Muss ich mich damit zufriedengeben oder kann ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen? Auf welchen § kann ich mich berufen?
Es gibt natürlich die Möglichkeit meine Tätigkeitsdarstellung anpassen zu lassen aber das ist erfahrungsgemäß ein langwieriges Verfahren.