Autor Thema: Verbesserung Techniker / Meister  (Read 261640 times)

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #90 am: 31.03.2019 13:05 »
Hab ich mir angeschaut, sehe ich nicht so.

Marten

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #91 am: 31.03.2019 22:51 »
Techniker sollten ja jetzt ohne Probleme in die 9b kommen, was ja auch vollkommen richtig ist. Die Frage bleibt was ist mit den Meistern die auf Techniker/ Meister stellen sitzen. Es heißt doch immer das nicht nach Qualifikation sondern nach stellenbeschreibung gezahlt wird. Oft ist es ja auch so das der Techniker der Vertreter vom Meister ist. Bekommt dann der vereter mehr Geld wie der eigentliche Chef?

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #92 am: 01.04.2019 06:16 »
Techniker sollten ja jetzt ohne Probleme in die 9b kommen, was ja auch vollkommen richtig ist.

So ohne Probleme, wie jemand mit wissenschaftlichem Hochschulstudium in E15 kommt: mit der entsprechenden auszuübenden Tätigkeit.

Zitat
Die Frage bleibt was ist mit den Meistern die auf Techniker/ Meister stellen sitzen. Es heißt doch immer das nicht nach Qualifikation sondern nach stellenbeschreibung gezahlt wird.

Warum sollte sich diese Frage überhaupt stellen? Schließlich sind Stellen für die Eingruppierung unbeachtlich.

Zitat
Oft ist es ja auch so das der Techniker der Vertreter vom Meister ist. Bekommt dann der vereter mehr Geld wie der eigentliche Chef?

Entgeltgruppen bilden grundsätzlich keine Hierarchien ab.

sigma5345

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #93 am: 01.04.2019 06:21 »
Techniker sollten ja jetzt ohne Probleme in die 9b kommen, was ja auch vollkommen richtig ist. Die Frage bleibt was ist mit den Meistern die auf Techniker/ Meister stellen sitzen. Es heißt doch immer das nicht nach Qualifikation sondern nach stellenbeschreibung gezahlt wird.
Wenn der Meister mit entsprechenden Tätigkeiten derzeit nach 22.2 Fallgruppe 1 der EGO eingruppiert ist, kann er 2020 (wahrscheinlich auf Antrag) in die 9b höher gruppiert werden.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #94 am: 01.04.2019 06:50 »
Nur dann, wenn er „sonstiger Beschäftigter“ ist.

Keeper83

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #95 am: 01.04.2019 09:58 »
Hallo ich verstehe nicht das, alle Techniker und Meister sich so schlecht verkaufen wollten. Jeder redet immer nur von E9 klein groß a b . Ich kann das gar nicht mehr lesen.

Ich denke wir gehören in die E10 und nicht in eine geringere EG.

Schaut man sich die IG Metall Tabellen an, oder andere im Internet bekannte Plattformen, dann allemal E10.


MEINE MEINUNG

Und ich denke alle Tiefbauingenieure gehören in die E 15 Stufe 6!

MoinMoin

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #96 am: 01.04.2019 10:43 »
Nein, erst nach 10 Jahren gehören sie in die Stufe 6

Capo

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #97 am: 03.04.2019 08:58 »
Nur dann, wenn er „sonstiger Beschäftigter“ ist.
falls in der Überarbeitung des 22 dieses Aufgenommen wird.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #98 am: 03.04.2019 09:05 »
Da muß nichts "aufgenommen" werden. Das Tätigkeitsmerkmal der E9 Fg. 1 Abschnitt 22.2 soll in der Überarbeitung der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten und somit der E9b zugeordnet werden. Das Tätigkeitsmerkmal der E9 Fg. 1 Abschnitt 22.2 enthält bereits den "sonstigen Beschäftigten".

Techniker1975

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #99 am: 05.04.2019 10:44 »
Ich habe meine Gewerkschaft speziel angeschrieben bezüglich der:

EG9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten mit Vergütungsgruppenzulage

und ob hier schon eine Aussage zur Überleitung in die EG9b gemacht werden kann.


Dies kam als Antwort:

Sehr geehrter Herr Kollege,
 
momentan können wir Ihre Anfrage leider noch nicht beantworten. Zwar ist es zu einem neuen Tarifabschluss im TV-L gekommen, die Erklärungs- bzw. Annahmefrist ist aber noch nicht abgelaufen. Nach Ablauf der Erklärungsfrist werden dann auch erst einmal noch redaktionelle Nachverhandlungen geführt. Gerade die Aufteilung der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b und die Überleitung in diese Entgeltgruppen werden abschließend erst bei diesen redaktionellen Nachverhandlungen beschlossen. Diese können sich noch bis August/September ziehen. Erst dann wird uns leider ein Tariftext vorliegen, mit welchem wir sichere Auskünfte erteilen können.
 
Ich muss Sie daher leider bitten, sich noch zu gedulden und sich am besten zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal bei mir zu melden.
 
Mit kollegialen Grüßen

sigma5345

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #100 am: 05.04.2019 11:28 »
Gerade die Aufteilung der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b und die Überleitung in diese Entgeltgruppen werden abschließend erst bei diesen redaktionellen Nachverhandlungen beschlossen. Diese können sich noch bis August/September ziehen. Erst dann wird uns leider ein Tariftext vorliegen, mit welchem wir sichere Auskünfte erteilen können.
Bin mal gespannt ob die Erhöhung damit auch so lange auf sich warten lässt oder ob vorher unter Vorbehalt schon mehr gezahlt wird.... Ansonsten gibt es 2 mal Weihnachtsgeld :D

Friedrichs007

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #101 am: 05.04.2019 19:22 »
In der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen vom 29. März 2019 gibt es bereits eine Regelung für staatl. gepr. Techniker:

3. Eingruppierung der Technikerinnen und Techniker
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 9 entfällt.
Die nach § 10 des Tarifvertrags über Zulagen an Angestellte gezahlte Besitzstandszulage in Höhe von monatlich 10,23 Euro entfällt mit Inkrafttreten der neuen Tätigkeitsmerkmale in Teil II Abschnitt 21 Unterschnitt 2 (Technikerinnen und Techniker) der Anlage A zum TV-H.
Antragserfordernis für die Ziffern 1 bis 4

Ergibt sich in den Fällen der Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf schriftlichen Antrag (Antragsfrist 12 Monate nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen) in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-H ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TV-H) ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit.

Ich gehe davon aus, dass für die Beschäftigten der Länder genau die gleichen Regelungen vereinbart werden!


sigma5345

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #102 am: 05.04.2019 23:30 »
Also ganz hinten runter fällt die Entgeltgruppenzulage bzw. die Besitzstandszulage wenn man noch aus dem BAT übergeleitet wurde nicht. Ich habe das hier in der Kommentierung des TV-L gefunden:

Zitat
51b   
Die Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 2 2. Teilsatz TV-L gilt ab 1. 1. 2012 auch zur Ermittlung des Garantiebetrags, wenn in der bisherigen Entgeltgruppe eine Besitzstandszulage für eine frühere Vergütungsgruppenzulage gemäß § 9 TVÜ-Länder zustand:
Beispiel 11 (Vergütungsgruppenzulage gemäß § 9 TVÜ-Länder in der bisherigen Entgeltgruppe):
Ein Techniker war am 1. 11. 2006 aus VergGr. Vb Fg. 1 (Teil II Abschnitt L Unterabschnitt I der Anlage 1 a zum BAT/BAT-O) in den TV-L übergeleitet worden. Er wurde der „kleinen” Entgeltgruppe 9 zugeordnet (Anlage 2 TVÜ-Länder). Nach § 9 TVÜ-Länder erhielt er weiterhin eine Besitzstandszulage entsprechend der Vergütungsgruppenzulage nach der Fußnote 1 zur VergGr. Vb.
Am 1. 1. 2012 wurde er gemäß § 29 a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder in die Entgeltordnung zum TV-L übergeleitet. Gemäß § 9 TVÜ-Länder bestand der Anspruch auf die Besitzstandszulage in Höhe von (Stand 1. 1. 2017) 133,92 € fort.
Am 1. 2. 2017 werden ihm als „sonstigem Beschäftigten” Tätigkeiten eines Ingenieurs übertragen. Er wird deshalb von Entgeltgruppe 9 Stufe 4 (3.478,46 €) nach Entgeltgruppe 10 höhergruppiert.
Erster Schritt:
In Entgeltgruppe 10 wird der Beschäftigte gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 1. Halbsatz TV-L der Stufe 3 (3.569,49 €) zugeordnet, denn dort erhält er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt von 3.478,46 €.
Zweiter Schritt:
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 2. Teilsatz TV-L ergibt sich aus
- dem bisherigen Entgelt (3.612,38 €), das sich aus dem Tabellenentgelt in Entgeltgruppe 9 Stufe 4 (3.478,46 €) zuzüglich der Besitzstandszulage für die Vergütungsgruppenzulage (133,92 €) ergibt, und
- dem Entgelt in der höheren Entgeltgruppe in Entgeltgruppe 10 Stufe 3 (3.569,49 €).
Aufgrund des (negativen) Unterschiedsbetrags von -42,89 € wird der Garantiebetrag von 62,66 € gezahlt. Der Beschäftigte erhält deshalb nach der Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 10 und der (formellen) Zuordnung zur Stufe 3 ein Entgelt in Höhe von 3.675,04 €, das sich aus dem bisherigen Entgelt (3.612,38 €) und dem Garantiebetrag (62,66 €) ergibt.
Das ist natürlich Stand 2018 - daher auch die veralteten Werte ;). Man bekommt also dann bei Höhergruppierung von 9a in 9b das bisherige Entgelt (Tabelle + Zulage) + 180€ Garantiebetrag.
Von daher sieht diese Änderung der EGO doch recht gut aus.
Wenn man mal davon ausgeht das das so umgesetzt wird. Wo landet man dann, wenn man beispielsweise Mitte 2020 in die EG10 höher gruppiert wird?
Folgender Fall:
EG9aS5 + ca. 140 Euro Besitzstandszulage kommt zum 01.01.2020 auf Antrag in die EG9bS4.  Er erhält dann EG9a+Zulage+Garantiebetrag also 3781+140+180=4101€.
Jetzt soll er in EG10 höher gruppiert werden. Wo wird er zugeordnet? EG10S4 mit 140€ Garantiebetragaufstockung damit es 180€ mehr sind?

Capo

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #103 am: 06.04.2019 09:09 »
In der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen vom 29. März 2019 gibt es bereits eine Regelung für staatl. gepr. Techniker:

3. Eingruppierung der Technikerinnen und Techniker
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 9 entfällt.
Die nach § 10 des Tarifvertrags über Zulagen an Angestellte gezahlte Besitzstandszulage in Höhe von monatlich 10,23 Euro entfällt mit Inkrafttreten der neuen Tätigkeitsmerkmale in Teil II Abschnitt 21 Unterschnitt 2 (Technikerinnen und Techniker) der Anlage A zum TV-H.
Antragserfordernis für die Ziffern 1 bis 4

Ergibt sich in den Fällen der Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf schriftlichen Antrag (Antragsfrist 12 Monate nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen) in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-H ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TV-H) ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit.

Ich gehe davon aus, dass für die Beschäftigten der Länder genau die gleichen Regelungen vereinbart werden!


Nur bei Techniker der Fg1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben? Was ist mit der Fg2 bleibt das bei der Verlängerten Laufzeit.

Friedrichs007

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #104 am: 06.04.2019 09:27 »
Ja,
Techniker der Fg1 kommen auf Antrag in die 9b!
Techniker der Fg2 kommen in die 9a!