Wenn ich mir den Wortlaut des Änderungstarifvertrages an dieser Stelle ansehe
„21. Anlage A Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 wird wie folgt geändert:
a) Die Entgeltgruppe 9a wird wie folgt geändert:
aa) Vor der Entgeltgruppe 9a wird die Überschrift „Entgeltgruppe 9b“ eingefügt.
bb) Die bisherige Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe 9a wird unter Streichung des Klammerzusatzes die einzige Fallgruppe der Entgeltgruppe 9b.
cc) Die bisherige Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe 9a wird einzige Fallgruppe.
...“
und das dann mit dem Wortlaut der geänderten Entgeltordnung vergleiche
„(Entgeltgruppe 9b ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Entgeltgruppe 9a ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9a
Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die selbständig tätig sind.“
drängt sich mir der Verdacht auf, das sie es verbastelt haben ...
Korrekt müsste es heißen:
Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Entgeltgruppe 9a, die schwierige Aufgaben erfüllen.“