Wenn Du in E9b/4 bist und 180€ Garantiebetrag erhältst, erhältst Du ja E9a/5 + 180€ Garantiebetrag. Bei einer Höhergruppierung kämest Du - wie bereits ausgeführt - in E10/3, Dein Entgelt wäre E9b/4 + 180€ Garantiebetrag. Das entspricht von der Summe her Deinem bisherigen Entgelt.
Nein. Es ist eine zweistufige Prüfung. Zunächst wird rein anhand der Stufe, die neue Stufe in der Ziel -EG gesucht.
Das ist hier richtig von EG9b/4 (3.781,78) in EG10/3 (3.880,76 ).
Jetzt kommt § 17 Abs. 4 Satz 2 zum Tragen. Es wird ein "Unterschiedsbetrag" ermittelt. Dieser ist die Differenz des "bisherigen Tabellenentgelts" und dem neuen "Tabellenentgelt". Ist der Unterschiedsbetrag kleiner als 180 € (bzw. 100 € weiter unten in der Tabelle), dann erhält man 180€ statt des Unterschiedsbetrages. Das "bisherige Tabellenentgelt" ist hierbei aber nicht lediglich aus der Tabelle abzulesen, sondern es sind auch z.B. Entgeltgruppenzulagen und Besitzstandszulagen zu berücksichtigen. Das "bisherige Tabellenentgelt" bei Personen, die bereits einen Garantiebetrag erhalten ist eben das "ganz alte" (hier EG 9a/5 = 3.781,78 ) zzgl. Garantiebetrag. Das ergibt sich einfach aus der unstrittigen Absicht der Tarifparteien, bei einer Höhergruppierung eben einen "Mindestgewinn!" einzufahren. Die Deckelung ist eine Ausnahme davon, die hier aber keine Rolle spielt.
Ergebnis: in einem Mitgliedsarbeitgeber der TdL gibt es in diesen Fällen (EG9a/5 + 180) + 180 = 3.979,78 €.