Autor Thema: Verbesserung Techniker / Meister  (Read 261986 times)

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #600 am: 20.01.2020 10:00 »
Natürlich stehen E9a/4 plus Garantiebetrag zu. Das ist unabhängig von der Art der Höhergruppierung. Eine „Neubewertung“ hat allerdings keinen Einfluß auf die Eingruppierung. Es handelt sich lediglich um eine Änderung der Rechtsmeinung des AG, die die Eingruppierung in keinster Weise berührt. Eine Höhergruppierung in der geschilderten Konstellation kann nur dann geschehen, wenn sich die auszuübende Tätigkeit geändert hat.

Andreas B

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #601 am: 21.01.2020 14:20 »
Wir haben gerade die Abrechnung bekommen. Nun bin ich seit 11 Jahren in der E9s Stufe 4 mit Fernmelderzulage.
Unsere Personalabteilung hat sich um Anträge nicht gekümmert. Geht also vor Gericht.

Mücke

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #602 am: 27.01.2020 12:59 »
ich wurde 04/2017 in mit der EG9 Fallgruppe 1 als Techniker eingestellt (NRW). Nun wurde dieses Jahr ja eine weitere Stufe in der "kleinen" EG9 dazwischen geschoben und ich bin seither in der Stufe 4 und würde also 04/2021 nach 4 Jahren in die Stufe 5 kommen.
Durch die Möglichkeit der Höhergruppierung für Techniker der Fallgruppe 1 könnte ich nun in die 9b Stufe 3 mit 180€ Garantiebetrag gelangen und müsste ich Gegenzug wieder mit der Stufenlaufzeit bei 0 beginnen.
Ist das soweit richtig?

Nachtrag:
Nach Rücksprache mit dem Personalrat sieht es so aus, als würde die Entgeldgrupenzulage bei der Höhergruppierung berücksichtigt. Das würde in meinem Fall bedeuten von 9a S4 + EG Zulage geht es in 9b S4 ohne Zulage.
Damit sieht die Rechnung dann natürlich wieder ganz anders aus. Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderem.

Viele Grüße!

Blume

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #603 am: 27.01.2020 13:09 »
ich wurde 04/2017 in mit der EG9 Fallgruppe 1 als Techniker eingestellt (NRW). Nun wurde dieses Jahr ja eine weitere Stufe in der "kleinen" EG9 dazwischen geschoben und ich bin seither in der Stufe 4 und würde also 04/2021 nach 4 Jahren in die Stufe 5 kommen.
Durch die Möglichkeit der Höhergruppierung für Techniker der Fallgruppe 1 könnte ich nun in die 9b Stufe 3 mit 180€ Garantiebetrag gelangen und müsste ich Gegenzug wieder mit der Stufenlaufzeit bei 0 beginnen.
Ist das soweit richtig?



Nachtrag:
Nach Rücksprache mit dem Personalrat sieht es so aus, als würde die Entgeldgrupenzulage bei der Höhergruppierung berücksichtigt. Das würde in meinem Fall bedeuten von 9a S4 + EG Zulage geht es in 9b S4 ohne Zulage.
Damit sieht die Rechnung dann natürlich wieder ganz anders aus. Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderem.

Viele Grüße!

Mit welcher Begründung hat der Personalrat diese Auskunft gegeben?? Meine Personalverwaltung hat mir gesagt, die Zulage wird nicht berücksichtigt.. 

Sollte die Zulage eigentlich nicht wegfallen??

Ich hab die Entgeldgruppenzulage im Januar erhalten in der 9a.

Mücke

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #604 am: 27.01.2020 14:01 »

Zitat

Mit welcher Begründung hat der Personalrat diese Auskunft gegeben?? Meine Personalverwaltung hat mir gesagt, die Zulage wird nicht berücksichtigt.. 

Sie haben keine Begründung angegeben.

Zitat
Sollte die Zulage eigentlich nicht wegfallen??

Ich hab die Entgeldgruppenzulage im Januar erhalten in der 9a.

Ja tut sie. Aber: "Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht."
Berücksichtigt man dabei die ca 100€ EG Zulage kommt man von Stufe 4 9a (mit Zulage) in 9b Stufe 4 ohne Zulage.

Wie gesagt, so die Info unseres PR. Natürlich ohne Gewähr!

carlos1977

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #605 am: 27.01.2020 14:19 »
Zitat
Mit welcher Begründung hat der Personalrat diese Auskunft gegeben?? Meine Personalverwaltung hat mir gesagt, die Zulage wird nicht berücksichtigt.. 
Sie haben keine Begründung angegeben.
Zitat
Sollte die Zulage eigentlich nicht wegfallen??
Ich hab die Entgeldgruppenzulage im Januar erhalten in der 9a.
Ja tut sie. Aber: "Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht."
Berücksichtigt man dabei die ca 100€ EG Zulage kommt man von Stufe 4 9a (mit Zulage) in 9b Stufe 4 ohne Zulage.
Wie gesagt, so die Info unseres PR. Natürlich ohne Gewähr!
Ab Januar 2020 kann die Entgeltgruppenzulage eigentlich nicht mehr berücksichtigt werden, weil es die nicht mehr gibt. Ich hoffe aber auch, dass es bei uns so umgesetzt wird :)

Capo

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #606 am: 29.01.2020 08:36 »
In NRW wird die Zulage bei den Technikern in E9a scheinbar auch weiter gezahlt zumindestens haben alle meiner Kollegen diese auf der Abrechnung für Janunar. Ist dieses wegen Bestandsschutz oder nur nett vom AG oder ein Fehler vom LBV NRW?

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #607 am: 29.01.2020 08:45 »
Nett vom AG

Anthony09

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #608 am: 29.01.2020 08:54 »
In NRW wird die Zulage bei den Technikern in E9a scheinbar auch weiter gezahlt zumindestens haben alle meiner Kollegen diese auf der Abrechnung für Janunar. Ist dieses wegen Bestandsschutz oder nur nett vom AG oder ein Fehler vom LBV NRW?
Eventuell hat die auszahlende Stelle nur noch nicht ins System eingepflegt und es kommt zur Rückzahlung in den de Folgemonaten.

Capo

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #609 am: 29.01.2020 09:46 »
Na schauen wir dann mal wenn die Höhergruppierung erfolgen, ob der AG dann auch nett ist und bei der Berechnung die Zulage berücksichtigt. ;)

ITechniker

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #610 am: 29.01.2020 13:40 »
In NRW wird die Zulage bei den Technikern in E9a scheinbar auch weiter gezahlt zumindestens haben alle meiner Kollegen diese auf der Abrechnung für Janunar. Ist dieses wegen Bestandsschutz oder nur nett vom AG oder ein Fehler vom LBV NRW?
Kann ich nicht bestätigen, meine Zulage ist weg.
Die Anfang des Monats beantragte Höhergruppierung in die E9b wurde bisher nicht umgesetzt.

Ich bin ja mal gespannt ob der Antrag jetzt wieder mehrere Monate auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters liegenbleibt, das hat hier jedenfalls "Tradition".

Hochschule in NRW.

Capo

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #611 am: 29.01.2020 14:31 »
Na das scheint ja noch lustig zu werden. Wenn es innerhalb eines Bundeslandes schon unterschiedlich läuft.

Geist

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #612 am: 30.01.2020 07:19 »
Was habt Ihr so in Eurem Antrag auf Höhergruppierung geschrieben?
Man hat ja immer bei dem Begriff "Formloser Antrag" das Gefühl, ein falscher Nebensatz und man beantragt was, was den ganzen Antrag ablehnbar macht oder vergisst etwas wesentliches, wodurch er nichtmal beantwortet wird.
Einfach nur:

"Hiermit beantrage ich eine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L von der E9a in die E9b "?

Oder weiß schon jemand, was man auf gar keinen Fall vergessen oder erwähnen darf?

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #613 am: 30.01.2020 07:26 »
Ich würde keine Entgeltgruppe angeben. Sie ergibt sich schließlich unmittelbar aus der tariflichen Regelung. Ansonsten ist die Formulierung gut gewählt.

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #614 am: 30.01.2020 08:10 »
... ein falscher Nebensatz und man beantragt was, was den ganzen Antrag ablehnbar macht ...
Der Clou an der Regelung bzgl. Höhergruppierung auf Antrag ist ja, das der Antrag nicht abgelehnt werden kann sofern die Voraussetzungen vorliegen, da dem AG gar keine Entscheidung zukommt:

§ 29d Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L

Ergibt sich in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 nach den Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt.

Also: Die Beschäftigten sind auf Antrag eingruppiert.

Liegen folglich die Voraussetzungen vor, ist man durch stellen des Antrags höhergruppiert.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, entfaltet der Antrag keine Wirkung.