Autor Thema: Verbesserung Techniker / Meister  (Read 261598 times)

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #900 am: 08.09.2020 07:10 »
Es fehlt an einer Anspruchsgrundlage, auf die sich Anspruch und Klage stützen ließen. Ich habe hier ja ellenlang die Versäumnisse der TVP und deren Rechtsfolgen ausgeführt - während es ja ein paar Schlaumeier gab, die der Auffassung waren, die Durchführungshinweise würden das heilen. Tun sie eben nicht.
Selber Schlaumeier. Du hast lang und breit deine Auslegung erläutert. Ebenso wie die anderen Schlaumeier, darunter auch ich. Wenn ein Arbeitgeber feststellt, dass eine tarifliche Regelung nicht das abbildet, was damit abgebildet werden sollte, ist es doch völlig normal, dies durch Durchführungshinweise zu "heilen". Und wenn ein Arbeitgeber das getan hat, soll er sich doch bitteschön an die eigenen Durchführungshinweise halten. Dass diese nicht gegen die Tarifnorm verstoßen dürfen, ist selbstverständlich und wird ggf. vom Arbeitsgericht geprüft, das die Tarifnorm erforderlichenfalls ebenfalls auslegt, ohne dabei "am Buchstaben zu haften" (BAG). Und das solltest du auch nicht tun.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #901 am: 08.09.2020 08:03 »
Nein, das ist nicht völlig normal - das maßen sich lediglich die öffentlichen AG an. Normal ist, in einzelvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarungen die gewünschte Wirkung herbeizuführen. Daß meine Hinweise zu den Durchführungshinweisen korrekt waren, zeigt ja nun die Realität. Wie ausführlich dargelegt, entspricht meine Auslegung nicht nur dem Tariftext, sie ist auch im Gesamtkontext wie auch der Tarifgeschichte zwingend. Der Umstand, daß die TVP gerne gewollt hätten, aber dabei versagt haben, ist hingegen bei der Auslegung unbeachtlich!

Jockel

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #902 am: 08.09.2020 09:19 »
Zitat
Alle Zulagen wie Entgeltgruppen oder BVgz. werden gestrichen.
Bei mir (NRW) war es so, dass die Entgeltgruppenzulage zwar gestrichen wurde, allerdings wurde sie bei Ermittlung der Stufe in 9b berücksichtigt. Das bedeutet, dass ich von 9a/4 mit EGZ in 9b/4 ohne EGZ gekommen bin.

Grüße!
Das ist bei uns (auch NRW) nicht berücksichtigt worden, Stufenermittlung anhand der Grundentgelts ohne Zulagen.

Dafür gab es ein anderes Highlight: Bei uns wurden vier verschiedene Varianten bei der Überleitung angewendet. Keine Zulage, Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags, Zulage in Höhe der Entgeltgruppenzulage 2019 und Zulage in Höhe der Entgeltgruppenzulage2020. Aktuell versuchen sie es zumindest hinzubekommen, dass alle Kollegen mit gleicher Tätigkeit zumindest die gleiche Zulage bekommen. Ob das dann die richtige sein wird, wird sich zeigen. Wenn ich in der Qualität arbeiten würde...
Eines der größten Probleme in diesem Kontext ist die Prämisse "alles mit der IT" zu machen. Weil die (noch) keine Ambiguitäten aushält, muss wochenlang jeder noch so abstruse theoretische Fall prozessual und programmiertechnisch umgesetzt werden. Das ist natürlich vollkommen sinnfrei, wenn man solche Beschäftigten mit solch strangen Verläufen gar nicht hat. Aber … so ist das. Früher hätten die Bezügerechner 2h gerechnet und fertig. Da ist noch viel Lernarbeit zu leisten. Allerdings helfen diese Analysen anderseits eben auch dabei die von Spid so hervorgehobenen Lücken im System zu finden. Insgesamt stimmt die Balance da noch nicht. Es wäre vielleicht sinnvoll, wenn die TVP sich mehr Zeit für die Redaktion nehmen würden, statt jahrelang hinterher für mengenmäßig relevante Gruppen Schadensbegrenzung zu betreiben. Schreibt doch mal an die Gewerkschaften. :-)

Padre

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #903 am: 08.09.2020 10:20 »
Das ist doch mehr als scheiße.
[/quote]Nö, nur für den einen, für den anderen nicht!
[/quote]

Sorry, entweder man hat einen Tarifvertrag und Rechtssicherheit oder eben nicht. Ich freue mich für jeden, der mehr Geld bekommt. Jedoch ist es nicht in Ordnung, wenn man beim Land mit identischer Vita bei der Dienststelle A mehrere Hundert Euro im Monat weniger bekommt als bei Dienststelle B, ich würde mich als Mitarbeiter nicht darauf verlassen, denn das anfängliche Chaos kann eine Zahlstelle z. B. LBV BW sehr schnelle überblicken und dann wird da vermutlich eingegriffen. Mit welcher Begründung sollen die mehr bezahlen, als der Tarifvertrag regelt? Die Länder haben auch nichts zu verschenken. Mein Verständnis von Tarifvertrag entspricht, dass mit Sicherheit nicht.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #904 am: 08.09.2020 10:24 »
Tarifverträge definieren Mindestarbeitsbedingungen, von denen zum Nachteil des TB nicht abgewichen werden darf.

WasDennNun

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #905 am: 08.09.2020 10:32 »
Sorry, entweder man hat einen Tarifvertrag und Rechtssicherheit oder eben nicht.
ja, Rechtssicherheit nach unten!
Aber die kranke Begrenzung nach oben macht ja nur der öD.
Ich kennen keinen außerhalb vom TV-L /TVÖD der tariflich bezahlt wird, wo das Tarifentgelt die Obergrenze ist.

Dein Verständnis von Tarifvertrag ist Gleichmacherei und Sozialismus, wie es mir scheint.

Mein Verständnis von Tarifverträgen ist es eine Untergrenze für das zu zahlenden Entgelt zu definieren.

Warumdendas

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #906 am: 08.09.2020 10:36 »
Frag mal bei Beschäftigten im Bereich der NGG, die nehmen die Entgeldtabelle als Grundlage der ersten Gehaltsverhandlung nach der Ausbildung und arbeiten dann nur noch für deutlich mehr.

Padre

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #907 am: 08.09.2020 10:46 »
Dein Verständnis von Tarifvertrag ist Gleichmacherei und Sozialismus, wie es mir scheint.
Mein Verständnis von Tarifverträgen ist es eine Untergrenze für das zu zahlenden Entgelt zu definieren.

Mein Verständnis ist nicht Sozialismus, ich weiß auch nicht was das soll mir sowas zu unterstellen. Hier geht es um eine vermeindlich doch nicht so einfache Höhergruppierung nach TVL §29. Wie gesagt ich gönnen jedem jeden Euro mehr, jedoch ist es unbegreiflich das eine Durchführungshinweis innerhalb eines Bundeslander komplett verschieden ausgelegt wird. Einmal mit mindestanforderung und einmal mit mehr €. Da habe ich leider ein Verständnis problem.

Kleine Anmerkung: Sozialismus kann auch bedeuten das ich meinen Anhänger mehr Geld zukommen lassen. Weil dieser die richtige Meinung vertritt. Es gibt zu genüge beispiele in zig Dienstellen im Bundesgebiet. Das man ein Tarifvertrag EGO VON ... BIS auslegen kann ist bekannt.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #908 am: 08.09.2020 10:48 »
Die tariflichen Normen sind eindeutig. Sie definieren jedoch lediglich Mindestarbeitsbedingungen.

GofX

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #909 am: 08.09.2020 10:49 »
Wenn ein Arbeitgeber feststellt, dass eine tarifliche Regelung nicht das abbildet, was damit abgebildet werden sollte, ist es doch völlig normal, dies durch Durchführungshinweise zu "heilen".

Das halte ich für ein Gerücht.

Wenn eine >>Interpretation<< des Tariftextes dahingehend ausgelegt werden könnte, weniger zu zahlen, würde ich nicht von >>Heilung<< sprechen. Und in an den Haaren herbei gezogenen Interpretationen sind zumindest in meiner Behörde sehr kreative Köpfe am Werk.

Geist

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #910 am: 08.09.2020 11:10 »
Zitat
Das ist doch mehr als scheiße.

Zitat
Nö, nur für den einen, für den anderen nicht!

Naja... diese Hoffnung auf die Nettigkeit des Arbeitgebers könnte sich auch einfach nur als voreilige Unkenntnis desgleichen herausstellen, die im Laufe des Jahres korrigiert wird.
Mit anderen Worten: Sobald die gemerkt haben, dass sie fälschlicher bzw. überflüssiger Weise Übertarif zahlen, was sie nicht müssten, gehen die Rückforderungen an die jetzt Jubelnden raus.

Padre

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #911 am: 08.09.2020 12:09 »
Sehe ich auch so. Klar gibt es hier unterschiedliche Meinungen von Isie und Spid, wobei ich eher die Einschätzung von Spid für schlüssig halte.

Es wird nur das bezahlt was nach EGO sein muß und was die Tarfivertragsparteien ausgehandelt und unterschrieben haben, das heißt u.a. das sämtliche Zulagen entfallen sind. So auch die Aussage unser Personalstelle und meinem Sachberarbeiter bei der LBV / BW.

Ich habe sogar die Befürchtung, das viele Entgeltgruppenzulage, die noch als ein Gehaltsbestandteil gezahlt werde, rückwirkend (6 Monate) gestrichen werden können. Oder Rückwirkend als Sonder- oder Ausgleichszahlung umgewidmet werden. Jetzt zeigt sich nach und nach was für ein wirrwar hier herrscht. Ob sich jedoch ein Arbeitsgericht damit befassen wird, ist fraglich.

Geist

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #912 am: 08.09.2020 12:25 »
Ich gehe davon aus, dass die Entgeltgruppenzulage für E9a und E9b nachträglich vom 01.01.20 gestrichen und zurückgefordert, eventuell mit dem Garantiebetrag verrechnet wird.

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #913 am: 08.09.2020 12:43 »
Selbstverständlich wird sie das. Die Weiterzahlung trotz Höhergruppierung ist eindeutig ein Fehler. Strittig ist allerdings, ob sie weitergezahlt wird, wenn keine Höhergruppierung beantragt wird. Und strittig ist auch, ob sie in die Berechnung des Garantiebetrages einfließt. Wenn sie nicht erst durch die Höhergruppierung, sondern bereits durch die Änderung der Entgeltordnung weggefallen ist, dürfte sie auch nicht in die Berechnung des Garantiebetrages einfließen.

Padre

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #914 am: 08.09.2020 13:17 »
Was ist mit der BVgz (145,99 € bisher dauerhaft und dynamisch), müsste sie dann auch weitergezahlt werden. Nach der Überleitung ist diese entfallen und ich habe stattdessen ein Garantiebetrag von 180 € erhalten und wurde von E9a5 auf E9b4 umgeschlüsselt.

Das blöde am Garantiebetrag ist, dieser wird nur für die Dauer bis zum Erreichen der nächsten Stufe bezahlt. Dann entfällt diese. Ist es auch richtig, dass die Stufenzeiten bei mir waren es 5,75 Jahre in (E9a 5) genullt wurden? Vermutlich eine Tricky Konstellationen.  :-\