Autor Thema: TVFlexAZ der VKA  (Read 5931 times)

Haymitch

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TVFlexAZ der VKA
« am: 06.03.2019 12:59 »
Ich habe eine Frage zur Altersteilzeit.
Im TVFlexAZ steht als persönliche Voraussetzung, dass das 60. Lebensjahr vollendet sein muss.
Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, dass ATZ auch schon mit z.B. 59 Jahren genutzt werden kann, geht das dann? Oder ist das aufgrund der Bestimmung im TVflex nicht möglich?
Danke.

nichts_tun

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Antw:TVFlexAZ der VKA
« Antwort #1 am: 06.03.2019 19:50 »
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, da nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AltTZG 1996 der begünstigte Personenkreis ab dem 55. Lebensjahr beginnt. Im TV gibt es m. E. kein diesbezügliches Verbot.