Niemand hat etwas zu Stellenausschreibungen geschrieben, sondern zum Stellenplan. Dieser sagt aus, welche statusrechtlichen Ämter es überhaupt bei Euch in der Verwaltung gibt. Bitte, und dies meine ich nicht böse, sondern wohlwollend, erwerbe ein Buch über das Beamtenrecht in Eurem Bundesland. Damit Du Dir überhaupt einmal die Grundzüge des Beamtentums aneignen kannst. Du hast bzw. wirst eine Urkunde annehmen, ohne Dir überhaupt über die rechtlichen Konstellationen im Klaren zu sein.
In fünf Jahren von A9 (Probebeamter) nach A11. Ist möglich, jedoch eher unwahrscheinlich. Grundsätzlich drei Jahre Probezeit, in denen Du meist nicht befördert werden kannst. Darüber hinaus kommt es aufs Bundesland an. In manchen ist es rechtlich zulässig, direkt im Anschluss an die Probezeit die Ernennung nach A10 auszusprechen, in einigen gilt eine Mindestwartezeit von einem Jahr. Und schwupps, schon kann es mit den fünf Jahren schon nicht mehr hinhauen...
Des Weiteren ist uns die Beförderungspraxis Deiner Behörde unbekannt. Vielleicht reicht auch Deine Beurteilung nicht aus um in die engere Auswahl für die Beförderung zu kommen... Sehr viele Variablen, die wir nicht beantworten können.
Darüber hinaus kommte es darauf an, wie Deine Stelle bewertet ist. Hast Du eine A10er-Stelle, kannst Du auf dieser Position niemals A11 erhalten. Es ist sogar möglich, dass Du bis zur Pension ausschließlich Bezüge nach A9 erhältst und der Dienstherr von einer Beförderung aus bestimmten Gründen absieht...