Heute habe ich noch ein Gespräch mit dem Verwaltungsleiter bzgl. dieser Thematik geführt. Er meinte, dass ich beim Kollegen zur Mitarbeit eingeteilt bin. Deshalb entspricht meine ausgeübte Tätigkeit auch den derzeitig auszuübenden Tätigkeiten und daher auch nur der E5 (=gründliche Fachkenntnisse benötigt). Die vielseitigen Fachkenntnisse für die E6 habe ich wohl erst nach der mehrmonatigen Einarbeitungszeit (zufälligerweise = Probezeit). Und durch die "Unterstellung zur Mitarbeit" beim Kollegen, fallen nicht mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge an, die den Tätigkeitsmerkmalen der E6 entsprechen (§12 Abs. 1 S. 4 TV-L)
Aber hier bezieht er sich doch wieder auf mich persönlich und nicht auf die Tätigkeitsmerkmale oder?
Übertragung von höherwertigen Aufgaben in geringerem Umfang:
Als ich ihn auf die ausdrückliche Form dieser Vorgehensweise aufmerksam machte, meinte er dass er mir vor Abschluss des Arbeitsvertrages per E-Mail mitgeteilt hat, dass eine niedrigere Eingruppierung während der Probezeit aufgrund mangelnder Berufserfahrung erfolgt. Ich entgegnete dann, dass dies nach dem TV-L alleine kein Grund für diese Vorgehensweise darstellt (Eingruppierung richtet sich ja nach den Tätigkeitsmerkmalen).
Da hat er nichts dagegen gesagt, aber meinte dann das dies spätestens bei Dienstantritt mündlich mitgeteilt wurde und nach gesundem Menschenverstand eine mündliche Abrede reicht, da sonst ja jede Arbeitsanweisung schriftlich erfolgen müsste.
Wir waren uns dann jedoch beide nicht sicher, ob dies auch als ausdrücklich zu verstehen ist.
Auf das NachwG habe ich noch hingewiesen und er meinte, dass der Arbeitsvertrag ja vorliegt. Ich habe auf die "Charakterisierung oder kurze Beschreibung", Schriftform und die Frist von einem Monat hingewiesen. Er stimmte mir dann zu, dass dies nicht erfolgt ist.
Anschließend zeigte er mir einen Entwurf meiner Tätigkeitsbeschreibung, die weiterhin zur Überprüfung beim Ministerium vorliegt. Hier wird zwar erwähnt, welche Aufgaben ich wahrnehme und auch in welchem Umfang aber dieses Dokument ist "Gültig ab 01.03.2019".
Könnte man sich da nun nicht in Frage stellen was in den ersten zwei Monaten war und hat das möglicherweise Auswirkung auf diese ganze Geschichte?
Übrigens: Der Verwaltungsleiter nimmt es mir nicht übel, dass ich diese Anfragen stelle. Er findet es sogar ein wenig sympathisch, dass ich diese ganze Thematik hinterfrage. Er ist bei meiner Eingruppierung letztendlich an das Ministerium gebunden und gibt teils die Begründungen von diesem weiter.
Weiterhin meinte er, dass ich mir wegen der Probezeit keine Sorgen machen müsse solange der Vorgang in der Probezeit bei ihm bleibt. Sprich: Beendigung der Probezeit eher unwahrscheinlich.