Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[BY] Beihilfe Umzugskosten

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Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: allesok am 07.03.2019 11:35 ---Da steht es noch genauer:
Gesetz
über die Umzugskostenvergütung für die
Beamten, Beamtinnen, Richter und Richterinnen
(Landesumzugskostengesetz - LUKG);
Bekanntmachung der Neufassung
Vom 6. Juli 1993 (Fn 1)

--- End quote ---
Wie kommen Sie darauf, dass "in einem anderen Bundesland" ausgerechnet "NRW" bedeutet?


--- Zitat von: muesli2 am 06.03.2019 22:30 ---@ P. S. Wenn die Gerda Schwäbl noch im Forum aktiv ist, dann melde dich doch bitte, ich würde mich sehr freuen.

--- End quote ---
Ja muesli, ich schaue noch gelegentlich hier rein. Ich habe aber keine Ahnung mehr, in welchem Bundesland die aufnehmende Stadt liegt. Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es einige Unterschiede in den Umzugskostenregelungen der 16 Länder; für eine vernünftige Chanceneinschätzung sollten wir schon wissen, welches Recht zur Anwendung kommt.

muesli2:
Hallo Gerda,

Ich freue mich von dir zu hören.
Ich habe im entsprechenden Umzugskostemgestz zu meinen Fall nix gefunden.
Ich wechsle den Dienstherren, Stadt im Freistaat Bayern zur Stadt im Freistaat Thüringen.
Ich habe mich ja nach Thüringen beworben. Hätte ich einen Anspruch auf Umzugskosten Beihilfe gegenüber meinen neuen Diestherren?

allesok:
Thüringer Gesetz über die Umzugskostenvergütung der Beamten und Richter
(Thüringer Umzugskostengesetz - ThürUKG -)
Vom 23. Dezember 2005*

Gerda ist nicht hier

allesok:

--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 07.03.2019 18:41 ---
--- Zitat von: allesok am 07.03.2019 11:35 ---Da steht es noch genauer:
Gesetz
über die Umzugskostenvergütung für die
Beamten, Beamtinnen, Richter und Richterinnen
(Landesumzugskostengesetz - LUKG);
Bekanntmachung der Neufassung
Vom 6. Juli 1993 (Fn 1)

--- End quote ---
Wie kommen Sie darauf, dass "in einem anderen Bundesland" ausgerechnet "NRW" bedeutet?

Ich habe beispielhaft NRW genannt. Ich gehe davon aus, das alle die hier schreiben, in der Lage sind, das entsprechend umzusetzen und in den ges. Bestimmungen des passendes Landes zu suchen.
--- End quote ---

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