Hallo,
ich bin seit 2012 in einer Kommune in Bayern als Kassenverwalter und Leiter der Vollstreckungsstelle beschäftigt und in EG8 eingruppiert. Ich bin gelernter Bankkaufmann. Zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, da keine automatische Überleitung in die EG 9a erfolgt ist. Der Antrag wurde mit der Begründung, dass ich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht erfülle abgelehnt. In der Zwischenzeit hat mein Arbeitgeber eine Bewertung der Stelle von einer bekannten externen Firma eingeholt. Hierbei wurde eine komplette Tätigkeitsbeschreibung erstellt in der auch die Ausbildung berücksichtigt wurde. Das Ergebnis dieser Bewertung lautet, dass ich in EG 9a eingruppiert werden muss. Dies entspricht auch der Regelung des TVÖD. Mein Arbeitgeber hält jedoch an seiner Begründung fest und gruppiert mich nicht in die EG 9a. Problematisch an dieser Ablehnung sehe ich auch, dass diese Ablehnung von dem Bürgermeister kommt. Art. 43 GO und unsere Geschäftsordnung regeln jedoch, dass für Höhergruppierungen ab EG 9a der Stadtrat zu entscheiden hat. Mein Antrag wird dem Stadtrat aber nicht vorgelegt.
Der TVÖD besagt, dass für die Eingruppierung in die Entgeltgruppen 5 bis 9a eine erste Prüfung abzulegen ist.
Von der Verpflichtung zur Ausbildung und Prüfung kann insoweit abgesehen werden, als der Beschäftigte außerhalb des kommunalen Bereiches eine oder mehrere Prüfungen abgelegt hat, die den Prüfungen nach Absatz 2 gleichwertig sind.
Die Abschlussprüfung für den Beruf des Bankkaufmanns oder eine entsprechende Prüfung an einer Sparkassenschule, die als Zulassungsvoraussetzung für den Besuch des Sparkasssenfachlehrgangs anerkannt ist, gelten als Erste Prüfung.
Ich sehe dadurch meine Ausbildungs und Prüfungspflicht als erfüllt an. Mir ist bekannt, dass umliegende Kommunen den Abschluss zum Bankkaufmann als gleichwertig anerkennen. In Stellenausschreibungen anderer Kommunen wird als Anforderung dieser Stelle immer eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltunsfachangestellten, Bankkaufmann oder vergleichbare Qualifikation benannt. Das vermittelte Wissen meiner Ausbildung gehört auch als Kassenverwalter zu meinen täglichen Aufgaben.
Ich würde mich freuen, wenn ich hierzu einige Einschätzungen bekommen könnte.
Vielen Dank