Autor Thema: Eingruppierung Kassenverwalter  (Read 12741 times)

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung Kassenverwalter
« Antwort #15 am: 10.03.2019 09:59 »
Ich sehe die die Tätigkeit als Kassenverwalter als eine der Ausbildung als Bankkaufmann entsprechende Tätigkeit an. Meiner Meinung nach ist damit die Anforderung an die EG 5 FG 1 erfüllt und die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt nicht.

Ich sehe keinerlei Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Kassenverwalter und der Ausbildung als Bankkaufmann.

KV

  • Gast
Antw:Eingruppierung Kassenverwalter
« Antwort #16 am: 10.03.2019 10:36 »
Hallo Spid,

die Tätigkeiten einer Kasse sind durch den Ausbildungsinhalt eines Bankkaufmanns abgedeckt. Auch die einer Gemeindekasse. Natürlich gibt es im Kommunalrecht andere Bestimmungen und Rechtsgrundlagen die man sich anzueignen hat. Ich möchte hier bitte nicht so verstanden werden, dass ich einfach von der Bank gewechselt habe und seit dem keine Schulung besucht habe. Ich bilde mich von Anfang an in meinem Bereich fort.  Der Teil den die Ausbildung zum Bankkaufmann nicht abdeckt ist der die Vollstreckungsstelle betreffend. Diesen Teil deckt auch der AL1 nicht ab. Auch in diesem Teil ist die Qualifikation von mir nachgeholt worden.

Spid

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Antw:Eingruppierung Kassenverwalter
« Antwort #17 am: 10.03.2019 10:47 »
Die Notwendigkeit der Fortbildung und Deine sonstigen Ausführungen bestätigen doch eindeutig, daß es sich nicht um eine der Berufsausbildung entsprechenden Tätigkeit handelt.

KV

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Antw:Eingruppierung Kassenverwalter
« Antwort #18 am: 10.03.2019 11:19 »
Und für meinen Bereich sind diese Fortbildungen auch erfolgt. Du hattest mir erklärt, dass sich der Arbeitgeber darauf berufen kann, dass ich nicht so universell einsetzbar bin wie ein Verwaltungsfachangestellter. Ob dass Sinn ergibt bleibt dahin gestellt wenn mich mein Arbeitgeber für die Kasse einstellt und ich mich auch nur auf diese Stelle beworben habe. Und genau hier drin besteht die Uneinigkeit. Mich hatte es eben nur gewundert, dass es in so vielen Kommunen anders gesehen wird. Das zeigt dass sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen müsste aber er tut es halt.

Sollte auch erklären warum mir das Nachholen der Ausbildung nicht angeboten wird. Ich mache nachweislich einen guten Job für weniger Geld. Gutes Geschäft für meinen Arbeitgeber.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung Kassenverwalter
« Antwort #19 am: 10.03.2019 11:42 »
Es ist unmaßgeblich, ob tariflichen Regelungen subjektiv oder objektiv ein Sinn zuzumessen wäre.

Der AG muß das Angebot, den Lehrgang mit Prüfung zu absolvieren, nicht direkt an den AN adressieren. Allgemeine Angebote oder Aufforderungen genügen.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung Kassenverwalter
« Antwort #20 am: 10.03.2019 14:24 »
@KV: Es wurde dir doch hier erklärt, dass die Ausbildung als Bankkaufmann nicht unter die 1. Angestelltenprüfung zu subsumieren ist und du somit diese Anforderung nicht erfüllst. Die tarfilichen Regelungen sind eindeutig und ausführlich besprochen worden.

Wenn dein AG dich dabei nicht weiter unterstützt oder dir Steine in den Weg legt, dann möchte ich hier folgendes Zitat anbringen:

Ansonsten bleibt noch: Bewerbe dich in einer anderen Kommune...

Mannheim

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Antw:Eingruppierung Kassenverwalter
« Antwort #21 am: 11.03.2019 13:09 »
Richtig da wird dann mit unter auch mal ne Zulage auf EG 10 bezahlt.
Da es sonst keiner mehr machen möchte.

Ich habe allerdings den AL II gemacht.