Autor Thema: [Allg] Welche Voraussetzungen erfülle ich?  (Read 16445 times)

Jan0922

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Guten Morgen Zusammen,

und zwar folgender Sachverhalt: Ich habe meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten vor etwa 10 Jahren abgeschlossen, habe direkt im Anschluss den Angestelltenlehrgang I absolviert und bin nun seit neustem seit ein paar Monaten in einem Angestelltenverhältnis bei einer Gemeinde bzw. Stadt angestellt.
In etwa einem Jahr beende ich außerdem mein Abendstudium welches zum Abschluss Diplom-Betriebswirt (VWA) führt.

Mir wurde beim damaligen Vorstellungsgespräch auf meine Nachfrage hin mitgeteilt, dass ein Wechsel in ein Beamtenverhältnis möglich sei sobald das Studium abgeschlossen ist.
Nun stellt sich mir aber die Frage in welche Besoldungsgruppe ich denn eingestuft werden könnte? Wäre das im mittleren Dienst welches von A5 bis A9 geht bei denen allerdings lediglich mittlere Reife vorausgesetzt wird laut Internetrecherche oder aber der gehobene Dienst bis theoretisch A11 bei der vorausgesetzt wird, dass ein Fachhochschulstudium bzw. Diplom- Betriebswirt(FH) abgeschlossen wurde.

Ich hoffe könnt mir weiterhelfen welche Möglichkeit wohl eher bestehen.

Liebe Grüße
Jan
« Last Edit: 09.03.2019 02:14 von Admin2 »

TonyBox

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Antw:Welche Voraussetzungen erfülle ich?
« Antwort #1 am: 08.03.2019 09:56 »
Dazu wäre es wichtig zu wissen aus welchem Bundesland Sie kommen.

Grundsätzlich braucht man in Bsp. ein FH / Bachelor Studium oder den Angestellten Lehrgang II.

Möglichkeiten (Bezogen auf NRW):
1) Duales Studium bei einem AG des ÖD
2) Externes Studium + Laufbahnprüfung
3) Externes Studium + gleichwertige Berufserfahrung mind. 2,5 Jahre für Laufbahn 2.1 (ohne Laufbahnprüfung)
4) Angestellten Lehrgang II + Laufbahnprüfung
5) Angestellten Lehrgang II mit Abschlussnote 2.0 (ohne Laufbahnprüfung)

In NRW wäre das Einstiegsamt in der Verwaltung immer A9 (probezeit 3 Jahre, Anrechnung ggfls. möglich). Ein Jahr nach der Probezeit darf grundsätzlich nicht befördert werden. Ausnahme 5 Punkte Beurteilung für die Probezeit.

angaben ohne Gewähr auf vollständig- oder Richtigkeit

Jan0922

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Antw:Welche Voraussetzungen erfülle ich?
« Antwort #2 am: 08.03.2019 11:27 »
Dazu wäre es wichtig zu wissen aus welchem Bundesland Sie kommen.

Grundsätzlich braucht man in Bsp. ein FH / Bachelor Studium oder den Angestellten Lehrgang II.

Möglichkeiten (Bezogen auf NRW):
1) Duales Studium bei einem AG des ÖD
2) Externes Studium + Laufbahnprüfung
3) Externes Studium + gleichwertige Berufserfahrung mind. 2,5 Jahre für Laufbahn 2.1 (ohne Laufbahnprüfung)
4) Angestellten Lehrgang II + Laufbahnprüfung
5) Angestellten Lehrgang II mit Abschlussnote 2.0 (ohne Laufbahnprüfung)

In NRW wäre das Einstiegsamt in der Verwaltung immer A9 (probezeit 3 Jahre, Anrechnung ggfls. möglich). Ein Jahr nach der Probezeit darf grundsätzlich nicht befördert werden. Ausnahme 5 Punkte Beurteilung für die Probezeit.

angaben ohne Gewähr auf vollständig- oder Richtigkeit

Ich komme aus Baden-Württemberg.
Was würde hierfür gelten bzw. welche Möglichkeiten hätte ich in BW?

Skedee Wedee

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Antw:Welche Voraussetzungen erfülle ich?
« Antwort #3 am: 08.03.2019 16:33 »
Ich komme aus Baden-Württemberg.
Was würde hierfür gelten bzw. welche Möglichkeiten hätte ich in BW?

Ich wüsste nicht, dass die VWA bei uns in Ba-Wü einen Diplom-Studiengang Betriebswirtschaft anbietet. Seitens der VWA wird meines Wissens der Betriebswirt (VWA) angeboten, mit dem jedoch kein staatlich anerkannter akademischer Grad verliehen wird. Vielmehr handelt es sich um eine berufliche Fortbildung. Erst mit einem auf dem Betriebswirt (VWA) aufbauenden Studiengang (bsp. Bachelor) wird der akademische Grad erlangt.

Tut mir leid, ehrlich gesagt sehe ich die Anforderungen des § 16 LBG BW (die Laufbahnbefähigung) weder im mittleren Dienst, geschweige denn im gehobenen Dienst, als erfüllt an. Die einzige Ausnahme bietet die des "anderen Bewerbers" nach § 16 Abs. 3 LBG BW, die allerdings mit sehr vielen Voraussetzungen verbunden ist und äußerst hohe Hürden aufweist.

Jan0922

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Antw:[Allg] Welche Voraussetzungen erfülle ich?
« Antwort #4 am: 11.03.2019 09:12 »
Ich komme aus Baden-Württemberg.
Was würde hierfür gelten bzw. welche Möglichkeiten hätte ich in BW?

Ich wüsste nicht, dass die VWA bei uns in Ba-Wü einen Diplom-Studiengang Betriebswirtschaft anbietet. Seitens der VWA wird meines Wissens der Betriebswirt (VWA) angeboten, mit dem jedoch kein staatlich anerkannter akademischer Grad verliehen wird. Vielmehr handelt es sich um eine berufliche Fortbildung. Erst mit einem auf dem Betriebswirt (VWA) aufbauenden Studiengang (bsp. Bachelor) wird der akademische Grad erlangt.

Tut mir leid, ehrlich gesagt sehe ich die Anforderungen des § 16 LBG BW (die Laufbahnbefähigung) weder im mittleren Dienst, geschweige denn im gehobenen Dienst, als erfüllt an. Die einzige Ausnahme bietet die des "anderen Bewerbers" nach § 16 Abs. 3 LBG BW, die allerdings mit sehr vielen Voraussetzungen verbunden ist und äußerst hohe Hürden aufweist.

Es ist schon so wie du es sagst, dass auf den Betriebswirt aufbauend der Bachelor mit einem akademischen Grad erlangt werden kann.

Für mich kristallisiert sich hier nun raus, dass mir bei meinem Vorstellungsgespräch etwas "versprochen" oder ggf. "aufgetischt" wurde, was gar nicht realisierbar ist.

Du erwähnst hier auch den Paragraphen 16 Abs. 3 LBG; Würde mein Betriebswirt (VWA) bzw. der Bachelor in Betriebswirtschaftslehre unter die "besondere Fortbildungsmaßnahme" fallen können?

Skedee Wedee

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Antw:[Allg] Welche Voraussetzungen erfülle ich?
« Antwort #5 am: 11.03.2019 16:40 »
Für mich kristallisiert sich hier nun raus, dass mir bei meinem Vorstellungsgespräch etwas "versprochen" oder ggf. "aufgetischt" wurde, was gar nicht realisierbar ist.

Das ist unerheblich, da die Voraussetzungen der Ernennung erst zum maßgeblichen Zeitpunkt geprüft werden. Und wenn Du darüber hinaus auch noch die Geschichte mit dem Diplom-Betriebswirt beim Einstellungsgespräch ausgeführt hast, obwohl die Fortbildung nicht mit einem Diplom bzw. akademischen Hochschulgrad abschließt, ist die Negierung der Laufbahnbefähigung zwangsläufig.

Du erwähnst hier auch den Paragraphen 16 Abs. 3 LBG; Würde mein Betriebswirt (VWA) bzw. der Bachelor in Betriebswirtschaftslehre unter die "besondere Fortbildungsmaßnahme" fallen können?

Der § 16 Abs. 3 LBG ist kumulativ zu lesen. Es müssen sämtliche Voraussetzungen des Abs. 3 vorliegen. Darüber hinaus würde ich es nicht als gegeben ansehen, dass Vor- und Ausbildungen sowie bisherige berufliche Tätigkeiten hinsichtlich der Fachrichtung sowie der Breite und Wertigkeit dazu geeignet sind, die Kenntnisse und Fähigkeiten für die Laufbahn für den gehobenen Verwaltungsdienst zu vermitteln. Sorry, wenn ich es entscheiden müsste, würde ich die Laufbahnbefähigung nicht feststellen.

Skedee Wedee

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Antw:[Allg] Welche Voraussetzungen erfülle ich?
« Antwort #6 am: 11.03.2019 16:44 »
Zu Deinem Eingangspost: Angestelltenlehrgang I oder II nach dem Verwaltungsfachangestellten? Der A I wäre nach dem Verwaltungsfachangestellten äußerst seltsam... Sollte es der A II gewesen, dann bestünde unter Umständen die Möglichkeit, nach entsprechender Berufserfahrung die Trumpfkarte des anderen Bewerbers zu ziehen, SOFERN SÄMTLICHE Voraussetzungen des § 16 Abs.3 LBG vorliegen bzw. erfüllt sind.

Jan0922

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Antw:[Allg] Welche Voraussetzungen erfülle ich?
« Antwort #7 am: 12.03.2019 09:27 »
Für mich kristallisiert sich hier nun raus, dass mir bei meinem Vorstellungsgespräch etwas "versprochen" oder ggf. "aufgetischt" wurde, was gar nicht realisierbar ist.

Das ist unerheblich, da die Voraussetzungen der Ernennung erst zum maßgeblichen Zeitpunkt geprüft werden. Und wenn Du darüber hinaus auch noch die Geschichte mit dem Diplom-Betriebswirt beim Einstellungsgespräch ausgeführt hast, obwohl die Fortbildung nicht mit einem Diplom bzw. akademischen Hochschulgrad abschließt, ist die Negierung der Laufbahnbefähigung zwangsläufig.

Du erwähnst hier auch den Paragraphen 16 Abs. 3 LBG; Würde mein Betriebswirt (VWA) bzw. der Bachelor in Betriebswirtschaftslehre unter die "besondere Fortbildungsmaßnahme" fallen können?

Der § 16 Abs. 3 LBG ist kumulativ zu lesen. Es müssen sämtliche Voraussetzungen des Abs. 3 vorliegen. Darüber hinaus würde ich es nicht als gegeben ansehen, dass Vor- und Ausbildungen sowie bisherige berufliche Tätigkeiten hinsichtlich der Fachrichtung sowie der Breite und Wertigkeit dazu geeignet sind, die Kenntnisse und Fähigkeiten für die Laufbahn für den gehobenen Verwaltungsdienst zu vermitteln. Sorry, wenn ich es entscheiden müsste, würde ich die Laufbahnbefähigung nicht feststellen.


Naja also selbst bevor das Vorstellungsgespräch stattgefunden hat, war auf meiner Bewerbung bzw. dem beiliegenden Lebenslauf vermerkt, dass ich den Betriebswirt an der VWA mache.
Und hier noch der genaue Satzbau der VWA-Seite: "...schließt das Studium mit dem Wirtschaftsdiplom Betriebswirt (VWA) ab."

Daher sowohl mündlich als auch schriftlich erwähnt um was es sich bei meinem Abendstudium handelt.

Zu deiner anderen Frage bzgl. dem im Anschluss an den Verwaltungsfachangestellten absolvierten Lehrgang: Es handelt sich hier tatsächlich um den Angestelltenlehrgang I und nicht den Angestelltenlehrgang II welcher zum Verwaltungsfachwirt geführt hätte.

Jetzt mal eine vielleicht blöde Frage....
Würde es (bezogen auf die "angestrebte" Beamtenlaufbahn) vielleicht mehr Sinn machen den Angestelltenlehrgang II zu absolvieren anstelle des Bachelors?

LG

Skedee Wedee

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Antw:[Allg] Welche Voraussetzungen erfülle ich?
« Antwort #8 am: 12.03.2019 11:08 »
Nochmals: es ist unerheblich, da die Voraussetzungen der Ernennung erst zum maßgeblichen Zeitpunkt geprüft werden. Du hast vermutlich keine Zusicherung im Sinne des § 37 Abs. 1 LVwVfG erhalten, oder!?

Warum hast Du nach der Berufsausbildung Verwaltungsfachangestellter noch den Angestelltenlehrgang I absolviert? Der Angestelltenlehrgang I ist inhaltsgleich mit dem 3-monatigem Vorbereitungslehrgang des Verwaltungsfachangestellten an der Verwaltungsschule... Oder meinstest Du mit dem Angestelltenlehrgang I den Vorbereitungslehrgang an der Verwaltungsschule für die Abschlussprüfung?

Nein, es macht keinen Sinn, den Verwaltungsfachwirt zu absolvieren. Grundsätzlich ist Fortbildung immer eine gute Sache, aber Du strebst den gehobenen Verwaltungsdienst an. Beim Verwaltungsfachwirt bleibt Dir nur die Möglichkeit über die Ausnahmeregelung des sonstigen Bewerbers, da Du keine Laufbahnbefähigung hast. Mit dem Bachelor erwirbst Du zumindest die Bildungsvoraussetzungen im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 LBG BW und kannst dann über § 16 Abs. 1 Nr. 2 LBG BW iVm mit der Laufbahnverordnung IM (Laufbahnverordnung-Innenministerium BW - dort den § 3 beachten!) die Laufbahnbefähigung erwerben.

Jan0922

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Antw:[Allg] Welche Voraussetzungen erfülle ich?
« Antwort #9 am: 12.03.2019 13:18 »
Zwischendurch wollte mal gesagt sein: Vielen Dank für die Antworten. Diese helfen mir sehr weiter und sind echt aufschlussreich  :)

Und ja du hast Recht: Es handelte sich bei dem Lehrgang nach dem Verwaltungsfachangestellten um den üblichen Zusatz zur Abschlussprüfung. Sorry, hatte ich komplett verwechselt.

Kurzum bedeutet das also, dass ich auf jeden Fall den Bachelor abschließen muss um eine Laufbahnbefähigung erwerben zu können um dann in den gehobenen Dienst eingestuft/eingestellt werden zu können?
Oder erfülle ich mit dem dann abgeschlossenen Bachelor nur die Voraussetzungen für den mittleren Dienst?


Skedee Wedee

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Antw:[Allg] Welche Voraussetzungen erfülle ich?
« Antwort #10 am: 12.03.2019 13:52 »
Kein Problem. Dafür ist ein Forum schließlich da.

Verwaltungsfachangestellter und Angestelltenlehrgang I wäre geklärt.

Du musst unterscheiden in die Bildungsvoraussetzungen (§ 15 LBG BW) und die Laufbahnbefähigung (§ 16 LBG BW):
1. Du musst die Bildungsvoraussetzungen für die entsprechende Laufbahn aufweisen. Kurz gesagt für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst: Bachelor.
2. Die Laufbahnbefähigung erwirbst Du in Deinem Fall über § 16 Abs. 1 Nr. 2 LBG BW: zum einen durch den Erwerb der Bildungsvoraussetzungen (Bachlor) UND durch die Vorgaben in § 16 Abs. 1 Nr. 2 a oder b LBG BW.

§ 3 der Laufbahnverordnung IM BW führt dann noch aus, dass der Bachelorstudiengang verwaltungsnah sein muss (bsp. Verwaltungswissenschaft oder Öffentliche Wirtschaft).

In der Laufbahnverordnung begründet könnte vorliegend das Problem liegen, dass Dein Bachelor-Studiengang das Erfordernis der Verwaltungsnähe möglicherweise nicht erfüllt. Das soll Deine Dienststelle mit der GPA bzw. dem Gemeindetag abklären, ob es dort für die spätere Ernennung Probleme geben könnte. Denn die (neue) Laufbahnverordnung ist heikel und mir liegen nicht genügend Infos für die konkrete Beurteilung dieses Falles vor.

Jan0922

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Antw:[Allg] Welche Voraussetzungen erfülle ich?
« Antwort #11 am: 12.03.2019 15:31 »
Ok, also angenommen ich schließe an der VWA den staatlich und international anerkannten Bachelor of Arts in Business Administration, verliehen von der staatlichen Fachhochschule Südwestfalen (akkreditiert durch FIBAA) ab, so sprechen wir automatisch vom gehobenen Dienst und nicht vom mittleren Dienst ist das korrekt?

Nach meiner neuester Information nämlich würde ich nach Abschluss des Betriebswirtes bzw. wohl eher dem Bachelor erstmal in A7 starten und könnte dann nach einigen Jahren hochkommen in A9 was ja aber der mittlere Dienst wäre. Kann es sein, dass meine Personalabteilung einfach nur falsch informiert ist?

Skedee Wedee

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Antw:[Allg] Welche Voraussetzungen erfülle ich?
« Antwort #12 am: 12.03.2019 15:52 »
Beim Bachelor sprach ich vom gehobenen Dienst, der aufgrund des noch abzuschließenden Studiums (Bachelor-Abschluss) unter Umständen schwierig zu erreichen ist. Möglicherweise wird der Bachelor-Abschluss als nicht verwaltungsnah angesehen, so dass grundsätzlich der gehobene Dienst nicht möglich ist.

Die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst (ab A6, A7 ist bereits das erste Beförderungsamt) könnte sogar in einigen Jahren erreicht werden. Bildungsvoraussetzung ist mindestens der Hauptschul- oder ein mittlerer Bildungsabschluss. Die Laufbahnbefähigung für den mittleren Verwaltungsdienst erwirbt auch, wer die Bildungsvoraussetzungen nach § 15 Absatz 1 Nummer 1 LBG durch eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltungsnahen Beruf, der nach Art, Bedeutung und Schwierigkeit den Anforderungen der Laufbahn des mittleren Verwaltungsdienstes vergleichbar ist (bsp. Verwaltungsfachangestellter), besitzt und eine mindestens dreijährige dieser Laufbahn entsprechende Tätigkeit nachweist. Ein Jahr der Tätigkeit soll auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst entfallen.

Die Ausführungen zum mittleren Dienst könnte unter anderem mit Deiner jetzigen Situation vergleichbar sein, sobald Du die dreijährige Tätigkeit nachweist. Ist diese nachgewiesen, kannst Du einen Antrag auf Verbeamtung stellen. Ein Anspruch auf Verbeamtung besteht hingegen nicht.

Jan0922

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Antw:[Allg] Welche Voraussetzungen erfülle ich?
« Antwort #13 am: 13.03.2019 07:38 »
Ok das mit dem gehobenen Dienst wäre jetzt mal geklärt, da benötige ich als Bildungsvoraussetzung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst den Bachelor und für die Laufbahnbefähigung zum einen wie erwähnt den Bachelor und es müssen die Vorgaben im Paragraph 16 Abs.
1 Nr. 2 A oder B LBG BW erfüllt sein. Was sich ggf. als schwierig erweist.

Jetzt noch mal zum mittleren Dienst da ist Voraussetzung der Hauptschul- oder mittlerer Bildungsabschluss. Das ist klar, das ist erfüllt. Der Paragraph 15 Abs. 1 Nr. 1 LBG ist ebenso erfüllt da die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich abgeschlossen wurde und ich auch eine mindestens dreijährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst nachweisen kann (9 Jahre).

Das bedeutet, dass die Voraussetzung für den mittleren nichttechnischen Dienst auf jeden Fall erfüllt wären?

Skedee Wedee

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Antw:[Allg] Welche Voraussetzungen erfülle ich?
« Antwort #14 am: 14.03.2019 13:04 »
Richtig, der Bachelor muss nicht nur die Vorgaben des § 16 Abs. 1 Nr. 2 LBG BW erfüllen, sondern auch den Vorgaben der Laufbahnverordnung IM BW entsprechen. Das könnte sich schwierig gestalten.

Die Laufbahnbefähigung für den mittleren solltest Du erreicht haben. In Deinem Eingangspost hast Du geschrieben, dass Du seit ein paar Monaten in einem Angestelltenverhältnis bei einer Gemeinde bzw. Stadt angestellt bist. Das passt nicht mit den neun Jahren zusammen, oder warst Du zuvor bei einer anderen Körperschaft angestellt? Sollte dem der Fall sein, dann eine schriftliche Bestätigung über die Tätigkeiten einholen, damit Dein jetziger Arbeitgeber die Grundlagen für die Feststellung der Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst hat. Die Laufbahnbefähigung könnte dann festgestellt werden, ein Anspruch auf Verbeamtung besteht hingegegen nicht.

Auch solltest Du durchrechnen, ob es sich finanziell lohnt. In einem anderen Post hast Du verfasst, dass Du nach EG 9a bezahlt wirst. Als Beamter beginnst Du grundsätzlich in A6 und hast grundsätzlich eine 3-jährige Probezeit (in der eine Beförderung in BW unzulässig ist). Darüber hinaus gilt das Laufbahnprinzip, so dass die Statusämter (also A7, A8 etc.) durchlaufen werden müssen. Dafür gibt es Mindestzeiten. Also bitte informiere Dich genauer, ob es sich finanziell wirklich auszahlt. Zumal Du nahezu "gezwungen" wirst, zumindest jetzt noch, in BW als Beamter eine PKV zu 50% abzuschließen. Das kostet Geld, also lasse Dir ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Dann alles durchrechnen, insbesondere mit A6 und A7...