Richtig, der Bachelor muss nicht nur die Vorgaben des § 16 Abs. 1 Nr. 2 LBG BW erfüllen, sondern auch den Vorgaben der Laufbahnverordnung IM BW entsprechen. Das könnte sich schwierig gestalten.
Die Laufbahnbefähigung für den mittleren solltest Du erreicht haben. In Deinem Eingangspost hast Du geschrieben, dass Du seit ein paar Monaten in einem Angestelltenverhältnis bei einer Gemeinde bzw. Stadt angestellt bist. Das passt nicht mit den neun Jahren zusammen, oder warst Du zuvor bei einer anderen Körperschaft angestellt? Sollte dem der Fall sein, dann eine schriftliche Bestätigung über die Tätigkeiten einholen, damit Dein jetziger Arbeitgeber die Grundlagen für die Feststellung der Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst hat. Die Laufbahnbefähigung könnte dann festgestellt werden, ein Anspruch auf Verbeamtung besteht hingegegen nicht.
Auch solltest Du durchrechnen, ob es sich finanziell lohnt. In einem anderen Post hast Du verfasst, dass Du nach EG 9a bezahlt wirst. Als Beamter beginnst Du grundsätzlich in A6 und hast grundsätzlich eine 3-jährige Probezeit (in der eine Beförderung in BW unzulässig ist). Darüber hinaus gilt das Laufbahnprinzip, so dass die Statusämter (also A7, A8 etc.) durchlaufen werden müssen. Dafür gibt es Mindestzeiten. Also bitte informiere Dich genauer, ob es sich finanziell wirklich auszahlt. Zumal Du nahezu "gezwungen" wirst, zumindest jetzt noch, in BW als Beamter eine PKV zu 50% abzuschließen. Das kostet Geld, also lasse Dir ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Dann alles durchrechnen, insbesondere mit A6 und A7...