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[Allg] Welche Voraussetzungen erfülle ich?

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Jan0922:
Guten Morgen Zusammen,

und zwar folgender Sachverhalt: Ich habe meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten vor etwa 10 Jahren abgeschlossen, habe direkt im Anschluss den Angestelltenlehrgang I absolviert und bin nun seit neustem seit ein paar Monaten in einem Angestelltenverhältnis bei einer Gemeinde bzw. Stadt angestellt.
In etwa einem Jahr beende ich außerdem mein Abendstudium welches zum Abschluss Diplom-Betriebswirt (VWA) führt.

Mir wurde beim damaligen Vorstellungsgespräch auf meine Nachfrage hin mitgeteilt, dass ein Wechsel in ein Beamtenverhältnis möglich sei sobald das Studium abgeschlossen ist.
Nun stellt sich mir aber die Frage in welche Besoldungsgruppe ich denn eingestuft werden könnte? Wäre das im mittleren Dienst welches von A5 bis A9 geht bei denen allerdings lediglich mittlere Reife vorausgesetzt wird laut Internetrecherche oder aber der gehobene Dienst bis theoretisch A11 bei der vorausgesetzt wird, dass ein Fachhochschulstudium bzw. Diplom- Betriebswirt(FH) abgeschlossen wurde.

Ich hoffe könnt mir weiterhelfen welche Möglichkeit wohl eher bestehen.

Liebe Grüße
Jan

TonyBox:
Dazu wäre es wichtig zu wissen aus welchem Bundesland Sie kommen.

Grundsätzlich braucht man in Bsp. ein FH / Bachelor Studium oder den Angestellten Lehrgang II.

Möglichkeiten (Bezogen auf NRW):
1) Duales Studium bei einem AG des ÖD
2) Externes Studium + Laufbahnprüfung
3) Externes Studium + gleichwertige Berufserfahrung mind. 2,5 Jahre für Laufbahn 2.1 (ohne Laufbahnprüfung)
4) Angestellten Lehrgang II + Laufbahnprüfung
5) Angestellten Lehrgang II mit Abschlussnote 2.0 (ohne Laufbahnprüfung)

In NRW wäre das Einstiegsamt in der Verwaltung immer A9 (probezeit 3 Jahre, Anrechnung ggfls. möglich). Ein Jahr nach der Probezeit darf grundsätzlich nicht befördert werden. Ausnahme 5 Punkte Beurteilung für die Probezeit.

angaben ohne Gewähr auf vollständig- oder Richtigkeit

Jan0922:

--- Zitat von: TonyBox am 08.03.2019 09:56 ---Dazu wäre es wichtig zu wissen aus welchem Bundesland Sie kommen.

Grundsätzlich braucht man in Bsp. ein FH / Bachelor Studium oder den Angestellten Lehrgang II.

Möglichkeiten (Bezogen auf NRW):
1) Duales Studium bei einem AG des ÖD
2) Externes Studium + Laufbahnprüfung
3) Externes Studium + gleichwertige Berufserfahrung mind. 2,5 Jahre für Laufbahn 2.1 (ohne Laufbahnprüfung)
4) Angestellten Lehrgang II + Laufbahnprüfung
5) Angestellten Lehrgang II mit Abschlussnote 2.0 (ohne Laufbahnprüfung)

In NRW wäre das Einstiegsamt in der Verwaltung immer A9 (probezeit 3 Jahre, Anrechnung ggfls. möglich). Ein Jahr nach der Probezeit darf grundsätzlich nicht befördert werden. Ausnahme 5 Punkte Beurteilung für die Probezeit.

angaben ohne Gewähr auf vollständig- oder Richtigkeit

--- End quote ---

Ich komme aus Baden-Württemberg.
Was würde hierfür gelten bzw. welche Möglichkeiten hätte ich in BW?

Skedee Wedee:

--- Zitat von: Jan0922 am 08.03.2019 11:27 ---Ich komme aus Baden-Württemberg.
Was würde hierfür gelten bzw. welche Möglichkeiten hätte ich in BW?

--- End quote ---

Ich wüsste nicht, dass die VWA bei uns in Ba-Wü einen Diplom-Studiengang Betriebswirtschaft anbietet. Seitens der VWA wird meines Wissens der Betriebswirt (VWA) angeboten, mit dem jedoch kein staatlich anerkannter akademischer Grad verliehen wird. Vielmehr handelt es sich um eine berufliche Fortbildung. Erst mit einem auf dem Betriebswirt (VWA) aufbauenden Studiengang (bsp. Bachelor) wird der akademische Grad erlangt.

Tut mir leid, ehrlich gesagt sehe ich die Anforderungen des § 16 LBG BW (die Laufbahnbefähigung) weder im mittleren Dienst, geschweige denn im gehobenen Dienst, als erfüllt an. Die einzige Ausnahme bietet die des "anderen Bewerbers" nach § 16 Abs. 3 LBG BW, die allerdings mit sehr vielen Voraussetzungen verbunden ist und äußerst hohe Hürden aufweist.

Jan0922:

--- Zitat von: Skedee Wedee am 08.03.2019 16:33 ---
--- Zitat von: Jan0922 am 08.03.2019 11:27 ---Ich komme aus Baden-Württemberg.
Was würde hierfür gelten bzw. welche Möglichkeiten hätte ich in BW?

--- End quote ---

Ich wüsste nicht, dass die VWA bei uns in Ba-Wü einen Diplom-Studiengang Betriebswirtschaft anbietet. Seitens der VWA wird meines Wissens der Betriebswirt (VWA) angeboten, mit dem jedoch kein staatlich anerkannter akademischer Grad verliehen wird. Vielmehr handelt es sich um eine berufliche Fortbildung. Erst mit einem auf dem Betriebswirt (VWA) aufbauenden Studiengang (bsp. Bachelor) wird der akademische Grad erlangt.

Tut mir leid, ehrlich gesagt sehe ich die Anforderungen des § 16 LBG BW (die Laufbahnbefähigung) weder im mittleren Dienst, geschweige denn im gehobenen Dienst, als erfüllt an. Die einzige Ausnahme bietet die des "anderen Bewerbers" nach § 16 Abs. 3 LBG BW, die allerdings mit sehr vielen Voraussetzungen verbunden ist und äußerst hohe Hürden aufweist.

--- End quote ---

Es ist schon so wie du es sagst, dass auf den Betriebswirt aufbauend der Bachelor mit einem akademischen Grad erlangt werden kann.

Für mich kristallisiert sich hier nun raus, dass mir bei meinem Vorstellungsgespräch etwas "versprochen" oder ggf. "aufgetischt" wurde, was gar nicht realisierbar ist.

Du erwähnst hier auch den Paragraphen 16 Abs. 3 LBG; Würde mein Betriebswirt (VWA) bzw. der Bachelor in Betriebswirtschaftslehre unter die "besondere Fortbildungsmaßnahme" fallen können?

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