Autor Thema: Zeitpunkt der Dienstpostenübertragung  (Read 8013 times)

okiehh

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Zeitpunkt der Dienstpostenübertragung
« am: 08.03.2019 15:47 »
Hallo zusammen, mich beschäftigt folgender Sachverhalt: "Mein" Dienstposten in einer Bundesoberbehörde wurde höherbewertet (von E12 nach E13). Nach einem Bewerbungsverfahren wurde mir der Dienstposten (weiterhin) übertragen, ohne Angabe eines konkreten Datums. Im Schreiben wurde lediglich formuliert "Ihnen wird der DP XXXX übertragen". Bis zum Abschluss eines berufsbegleitenden Masterstudiums blieb ich noch kurze Zeit nach E12 eingruppiert (und bezahlt). Erst dann wurde der Arbeitsvertrag geändert und ich nach E13 eingruppiert.

Meine Frage ist, zu welchem Zeitpunkt die Übertragung des Dienstpostens / der höherwertigen Tätigkeiten erfolgt ist: Datum des Schreibens? Zugang des Schreibens? Nächster Monatserster? Änderung des Arbeitsvertrags? Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.




Lars73

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Antw:Zeitpunkt der Dienstpostenübertragung
« Antwort #1 am: 08.03.2019 15:54 »
Wie kam es zur Änderung der Bewertung. Hatte man sich mit der E12 getäuscht oder erfolgt eine Stellenhebung, veränderte Aufgaben?

Was meinst du mit "Übertragung des Dienstpostens" und weshalb ist das Datum wichtig?

nichts_tun

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Antw:Zeitpunkt der Dienstpostenübertragung
« Antwort #2 am: 10.03.2019 14:27 »
Meine Frage ist, zu welchem Zeitpunkt die Übertragung des Dienstpostens / der höherwertigen Tätigkeiten erfolgt ist: Datum des Schreibens? Zugang des Schreibens? Nächster Monatserster? Änderung des Arbeitsvertrags? Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Mit der Feststellung der höheren Eingruppierung. Dies kann aufgrund Änderung bon Tätigkeiten sein oder der AG irrte zunächst über die korrekte Eingruppierung und korrigerte sie. Mithin ist das Datum, dass du wissen möchtest, aus der Ferne so gut wie nicht feststellbar. Die von dir aufgeworfenen Möglichkeiten jedenfalls sind tarifrechtlich nicht relevant.

Spid

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Antw:Zeitpunkt der Dienstpostenübertragung
« Antwort #3 am: 10.03.2019 14:33 »
Inwiefern sollte der Zeitpunkt der Feststellung der höheren Eingruppierung relevant sein?

okiehh

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Antw:Zeitpunkt der Dienstpostenübertragung
« Antwort #4 am: 11.03.2019 09:45 »
Danke für die bisherigen Antworten! Zu den Rückfragen:

Die Aufgaben auf dem DP hatten sich über die Jahre geändert. Es erfolgte eine Neubewertung des DP mit dem Ergebnis E13. Daraufhin wurde der DP ausgeschrieben. Nach erfolgreicher Bewerbung wurde er mir dann per Pr-Schreiben (weiterhin) übertragen.

Der Zeitpunkt wird relevant aufgrund einer evtl. anstehenden Verbeamtung. Laut Personalreferat würden die "förderlichen" Zeiten auf dem mit E12 bewerteten DP zu 50 % als Erfahrungszeit anerkannt, die "gleichwertigen" Zeiten auf dem E13 DP voll.

Lars73

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Antw:Zeitpunkt der Dienstpostenübertragung
« Antwort #5 am: 11.03.2019 09:49 »
Da kann es alleine darum gehen ob Aufgaben nach E13 die wahrzunehmenden Aufgaben waren. Insbesondere auf die dauerhafte Übertragung kommt es dabei nicht an. Wichtig ist aber, dass der Arbeitgeber anerkannte das entsprechende Aufgaben wahrzunehmen sind. Wurde bis zur Abschluss der Ausschreibung eine Zulage für höherwertige Tätigkeiten gezahlt?

okiehh

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Antw:Zeitpunkt der Dienstpostenübertragung
« Antwort #6 am: 11.03.2019 11:46 »
Eine Zulage wurde zu keinem Zeitpunkt gezahlt.

Der Arbeitgeber hebt ganz klar auf die Übertragung des DP ab. Ab diesem Zeitpunkt sieht er höherwertige (=dem hD gleichwertige) Tätigkeiten, die er bei Verbeamtung ganz als Erfahrungszeit anerkennen würde. Davor "nur" gD mit Anerkennung zu 50%.

Die Frage, inwieweit bereits vor der Übertragung höherwertige Tätigkeiten vorlagen, ist dann nochmal eine andere. Oder sehe ich das komplett falsch?

Lars73

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Antw:Zeitpunkt der Dienstpostenübertragung
« Antwort #7 am: 11.03.2019 17:14 »
Grundsätzlich kommt es m.E. darauf an, dass entsprechende Tätigkeiten welche dem hD entsprechend auszuführen waren. Wenn dies die ganze Zeit der Fall war wären die Zeiten grundsätzlich entsprechend zu berücksichtigen (daneben bestand ggf. Anspruch auf eine Zulage oder Höhergruppierung). Soweit der Arbeitgeber davon ausging, dass bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens die Aufgaben nicht zu erfüllen waren sieht es ggf. anders aus. Daneben ist Voraussetzung, dass entsprechende Anforderung in der Person bereits vorher erfüllt waren.

Geht der Arbeitgeber davon aus, dass vor Übertragung der Aufgaben nach E13 nach Abschluss des Bewerbungsverfahren es sich um Aufgaben nach E12 gehandelt hat?

Wenn es um den fehlenden Masterabschluss geht ist die Sache komplexer. Da kann man einen Beschäftigten nach E12 eingruppieren obwohl Aufgaben nach E13 vorliegen. Wobei mit dem vorliegen der Voraussetzungen (Master) dann augenblicklich ein Anspruch auf Bezahlung nach E13 bestanden hätte.