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Zeitpunkt der Dienstpostenübertragung

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okiehh:
Hallo zusammen, mich beschäftigt folgender Sachverhalt: "Mein" Dienstposten in einer Bundesoberbehörde wurde höherbewertet (von E12 nach E13). Nach einem Bewerbungsverfahren wurde mir der Dienstposten (weiterhin) übertragen, ohne Angabe eines konkreten Datums. Im Schreiben wurde lediglich formuliert "Ihnen wird der DP XXXX übertragen". Bis zum Abschluss eines berufsbegleitenden Masterstudiums blieb ich noch kurze Zeit nach E12 eingruppiert (und bezahlt). Erst dann wurde der Arbeitsvertrag geändert und ich nach E13 eingruppiert.

Meine Frage ist, zu welchem Zeitpunkt die Übertragung des Dienstpostens / der höherwertigen Tätigkeiten erfolgt ist: Datum des Schreibens? Zugang des Schreibens? Nächster Monatserster? Änderung des Arbeitsvertrags? Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.



Lars73:
Wie kam es zur Änderung der Bewertung. Hatte man sich mit der E12 getäuscht oder erfolgt eine Stellenhebung, veränderte Aufgaben?

Was meinst du mit "Übertragung des Dienstpostens" und weshalb ist das Datum wichtig?

nichts_tun:

--- Zitat von: okiehh am 08.03.2019 15:47 ---Meine Frage ist, zu welchem Zeitpunkt die Übertragung des Dienstpostens / der höherwertigen Tätigkeiten erfolgt ist: Datum des Schreibens? Zugang des Schreibens? Nächster Monatserster? Änderung des Arbeitsvertrags? Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.

--- End quote ---

Mit der Feststellung der höheren Eingruppierung. Dies kann aufgrund Änderung bon Tätigkeiten sein oder der AG irrte zunächst über die korrekte Eingruppierung und korrigerte sie. Mithin ist das Datum, dass du wissen möchtest, aus der Ferne so gut wie nicht feststellbar. Die von dir aufgeworfenen Möglichkeiten jedenfalls sind tarifrechtlich nicht relevant.

Spid:
Inwiefern sollte der Zeitpunkt der Feststellung der höheren Eingruppierung relevant sein?

okiehh:
Danke für die bisherigen Antworten! Zu den Rückfragen:

Die Aufgaben auf dem DP hatten sich über die Jahre geändert. Es erfolgte eine Neubewertung des DP mit dem Ergebnis E13. Daraufhin wurde der DP ausgeschrieben. Nach erfolgreicher Bewerbung wurde er mir dann per Pr-Schreiben (weiterhin) übertragen.

Der Zeitpunkt wird relevant aufgrund einer evtl. anstehenden Verbeamtung. Laut Personalreferat würden die "förderlichen" Zeiten auf dem mit E12 bewerteten DP zu 50 % als Erfahrungszeit anerkannt, die "gleichwertigen" Zeiten auf dem E13 DP voll.

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